Pflegebedรผrftige der Pflegegrade 1 bis 5, die zu Hause leben, erhalten monatlich 131 Euro als zweckgebundenen Entlastungsbetrag, also bis zu 1.572 Euro pro Jahr. Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern ausschlieรlich fรผr anerkannte Leistungen verwendet.
Inhaltsverzeichnis
โParkenโ und โbรผndelnโ โ so funktioniert das rechtlich
Nicht verbrauchte Monatsbetrรคge verfallen am Monatsende nicht, sondern gehen in die Folgemonate รผber und lassen sich fรผr grรถรere Rechnungen bรผndeln. Restguthaben aus einem Kalenderjahr kรถnnen Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres abrechnen; danach verfรคllt es.
Wenn Sie am Jahresende bรผndeln, bleibt Ihnen damit faktisch noch bis zum 30. Juni des nรคchsten Jahres Zeit, die Belege einzureichen.
Wofรผr der Betrag eingesetzt werden darf
Zulรคssig sind insbesondere anerkannte Angebote zur Unterstรผtzung im Alltag nach Landesrecht, etwa haushaltsnahe Hilfen und Betreuungsleistungen, auรerdem Leistungen ambulanter Pflegedienste in den Bereichen Betreuung und Haushalt sowie โ bei Pflegegrad 1 โ Unterstรผtzung bei der Selbstversorgung.
Auch Tages- oder Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege kรถnnen entlastend รผber den Betrag mitfinanziert werden; Unterkunft und Verpflegung sind dort in der Regel nicht umfasst. Maรgeblich ist stets, dass die Leistung nach Landesrecht anerkannt ist oder รผber einen zugelassenen Dienst abgerechnet wird.
Trรคger auswรคhlen โ so vermeiden Sie Ablehnungen
Wรคhlen Sie nur anerkannte Anbieter aus den landesrechtlichen Verzeichnissen der Angebote zur Unterstรผtzung im Alltag oder zugelassene Pflegedienste. Ohne Anerkennung droht die Kostenerstattung zu scheitern.
Die Pflegeseiten der Lรคnder erlรคutern die Kriterien und verlinken die Verzeichnisse, รผber die Sie passende Trรคger in Ihrer Region finden.
Abrechnungswege: Kostenerstattung oder Abtretung
Die Abrechnung erfolgt entweder per Kostenerstattung, indem Rechnung und Zahlungsnachweis bei der Pflegekasse eingereicht werden, oder per Abtretung, sodass der Dienst direkt mit der Kasse abrechnet.
Fรผr eine reibungslose Erstattung mรผssen auf der Rechnung der Name der pflegebedรผrftigen Person, das Leistungsdatum, die Leistungsart โ zum Beispiel Unterstรผtzung im Alltag, Betreuung oder haushaltsnahe Hilfe โ, die abgerechnete Zeit sowie ein Hinweis auf die Anerkennung nach Landesrecht beziehungsweise die Eigenschaft als zugelassener Pflegedienst enthalten sein.
Stichtage, die Sie sich rot markieren sollten
Der 31. Dezember ist zwar kein juristisches Verfallsdatum, eignet sich aber als sinnvolle Planungsmarke fรผr gebรผndelte Einsรคtze und vollstรคndige Rechnungen zum Jahresende. Entscheidend ist die Frist 30. Juni des Folgejahres: Bis dahin mรผssen Restbetrรคge des Vorjahres bei der Pflegekasse eingereicht sein, andernfalls verfallen sie.
Hรคufige Ablehnungsgrรผnde โ und wie Sie sie umgehen
Ablehnungen entstehen hรคufig durch fehlende Anerkennung des Anbieters, eine unpassende Leistungsart wie eine reine Putzkraft ohne AZuA-Status, unklare oder unvollstรคndige Rechnungen sowie Fristversรคumnisse.
Abhilfe schafft die vorherige Prรผfung der Landes-Anerkennung, eine eindeutige Leistungsbeschreibung auf der Rechnung und das rechtzeitige Einreichen vollstรคndiger Belege.
Extra-Hebel: 40-Prozent-Umwandlung der Pflegesachleistung
Ab Pflegegrad 2 lassen sich bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen nach ยง 36 SGB XI in anerkannte Alltagsunterstรผtzung umwandeln. Diese Umwandlung ist zusรคtzlich zum Entlastungsbetrag mรถglich und hilft, grรถรere Maรnahmen gegen Jahresende zu finanzieren, etwa mehrere Entlastungseinsรคtze oder intensivere Betreuungsblรถcke. Die Umstellung sollten Sie mit Pflegedienst und Pflegekasse abstimmen.
Praxisbeispiel: Bรผndeln bis Jahresende โ mit Puffer bis 30. Juni
Frau K. mit Pflegegrad 3 hat im Jahr 2025 nur selten Hilfe genutzt und bis Ende November 911 Euro Entlastungsbetrag angespart. Im Dezember beauftragt sie einen anerkannten Dienst mit zehn Einsรคtzen ร zwei Stunden zur Betreuung und Haushaltsunterstรผtzung.
Der Dienst stellt eine AZuA-konforme Rechnung รผber 900 Euro auf ihren Namen aus. Frau K. reicht Rechnung und Kontoauszug im Januar 2026 ein und wahrt damit die Frist, denn Restbetrรคge aus 2025 sind bis zum 30. Juni 2026 abrechenbar.
Parallel wandelt sie 40 Prozent ihrer Pflegesachleistung um, um im ersten Quartal 2026 zusรคtzliche Unterstรผtzung zu finanzieren.




