Wer von einer Kontopfรคndung wegen Schulden betroffen ist oder sich vor einer solchen schรผtzen mรถchte, stรถรt hรคufig auf das sogenannte Pfรคndungsschutzkonto (P-Konto). Diese besondere Kontoform ermรถglicht es, trotz Pfรคndung weiterhin รผber eine gesetzlich festgelegte Summe im Monat verfรผgen zu kรถnnen. Doch was genau sieht der Gesetzgeber vor, wenn es um die Frage geht, wie viele P-Konten pro Person zulรคssig sind? Und wie verhรคlt es sich mit Gemeinschaftskonten, die von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden?
Jede Person darf nur ein Pfรคndungsschutzkonto fรผhren
Die gesetzliche Regelung sieht explizit vor, dass jede natรผrliche Person nur genau ein P-Konto fรผhren darf. Diese Beschrรคnkung soll verhindern, dass Schuldnerinnen und Schuldner ihre finanziellen Verhรคltnisse verschleiern oder den gesetzlich festgelegten Pfรคndungsfreibetrag auf unzulรคssige Weise vervielfachen.
Wer dennoch versucht, mehrere Konten zu P-Konten umwandeln zu lassen, riskiert nicht nur die Kรผndigung der Bankverbindung, sondern unter Umstรคnden auch strafrechtliche Konsequenzen. Der Gesetzgeber zielt damit darauf ab, die Kontopfรคndung und den damit verbundenen Pfรคndungsschutz klar, transparent und fรผr alle Beteiligten nachvollziehbar zu gestalten.
In der Praxis bedeutet dies, dass ein herkรถmmliches Girokonto erst dann zum P-Konto werden kann, wenn man sich eindeutig fรผr dieses Konto entscheidet. Bei einem anstehenden Bankwechsel ist es daher unerlรคsslich, das bisherige P-Konto wieder in ein gewรถhnliches Konto zurรผckzufรผhren, bevor das neue Kreditinstitut das neue Girokonto als P-Konto einrichten darf.
Viele Banken unterstรผtzen ihre Kundinnen und Kunden dabei, den Wechsel reibungslos zu gestalten. Beispielsweise lassen sich Dauerauftrรคge und Zahlungseingรคnge in Kooperation mit dem neuen Kreditinstitut so umstellen, dass unmittelbar nach Aufhebung der P-Konto-Eigenschaft des alten Kontos die Umwandlung des neuen Kontos erfolgen kann.
Weshalb sind Gemeinschaftskonten von der P-Konto-Regelung ausgenommen?
Die gesetzliche Regelung beschrรคnkt Pfรคndungsschutzkonten ausdrรผcklich auf Einzelkonten. Gemeinschaftskonten kรถnnen nicht in P-Konten umgewandelt werden, da ansonsten die รbersichtlichkeit bezรผglich der einzelnen Kontoinhabenden und ihrer jeweiligen Pfรคndungsfreibetrรคge verloren ginge.
Die Grundidee des P-Kontos โ nรคmlich dass der von der Pfรคndung betroffene Kontoinhaber einen festgelegten, geschรผtzten Betrag pro Monat zur Verfรผgung hat โ lรคsst sich nur sinnvoll umsetzen, wenn klar ist, welche Person Anspruch auf welchen Freibetrag besitzt. Bei einem Gemeinschaftskonto wรคre dies ohne komplexe Umverteilung und gesonderte Dokumentation nicht erreichbar.
Trifft eine Pfรคndung auf ein Gemeinschaftskonto, so gelten besondere Fristen. Erst einen Monat nach Zustellung der Pfรคndung kann das Kreditinstitut Betrรคge an den Pfรคndungsglรคubiger auszahlen. Diese Zeitspanne erรถffnet den Beteiligten die Mรถglichkeit, das gemeinsame Konto rechtzeitig aufzulรถsen oder zumindest auf Einzelkonten umzusteigen.
Wรคhrend dieses Monats kรถnnen alle Mitkontoinhaberinnen und Mitkontoinhaber ihren jeweiligen Anteil des Guthabens auf ein eigenes Konto รผbertragen lassen. Dabei wird grundsรคtzlich von einer gleichmรครigen Teilung ausgegangen โ bei zwei Personen also jeweils die Hรคlfte, bei drei Personen ein Drittel usw. Fรผr den Fall, dass eine andere Verteilung angebracht und sinnvoll ist, kann eine abweichende Aufteilung vereinbart werden, sofern alle Pfรคndungsglรคubiger darin einwilligen und die Bank in Textform (zum Beispiel per E-Mail) davon in Kenntnis gesetzt wird.
Was sollten Betroffene unternehmen, wenn nur ein Mitkontoinhaber gepfรคndet wird?
Sobald klar ist, dass eine Pfรคndung gegen eine bestimmte Person im Rahmen eines Gemeinschaftskontos vorliegt, stellt sich die Frage, wie der Pfรคndungsschutz effektiv umgesetzt werden kann. Der Gesetzgeber betont, dass nur die tatsรคchlich gepfรคndete Person ein P-Konto benรถtigt.
Die nicht von der Pfรคndung betroffenen Mitkontoinhaber benรถtigen keinen Pfรคndungsschutz und bleiben daher mit ihren Guthabenanteilen von der Pfรคndung unberรผhrt. Entscheidend ist jedoch, dass die Aufteilung der Guthabenanteile rechtzeitig erfolgt. Dies geschieht รผblicherweise, indem die Inhaberin oder der Inhaber des gepfรคndeten Anteils ein Einzelkonto auf P-Konto-Basis fรผhrt und dafรผr Sorge trรคgt, dass ihr oder sein Anteil vom Gemeinschaftskonto dorthin รผbertragen wird.
Wird dieser รbertrag innerhalb der einmonatigen Schonfrist veranlasst, kann die gepfรคndete Person im Rahmen ihrer Pfรคndungsfreibetrรคge auf das Geld zugreifen. Gleichzeitig haben die anderen Kontomitinhaber ausreichend Zeit, fรผr kรผnftige Gutschriften โ sei es Lohn, Rente oder Sozialleistungen โ ein eigenes Konto zu nutzen. Auf diese Weise lรคsst sich vermeiden, dass zusรคtzliche Zahlungseingรคnge nach Ablauf des Monats automatisch dem gepfรคndeten Vermรถgen zugeschlagen werden oder durch das Gemeinschaftskonto fรผr den Glรคubiger zugรคnglich bleiben.
Welche Bedeutung hat die Monatsfrist fรผr kรผnftige Geldeingรคnge und Abbuchungen?
Die Monatsfrist soll allen Beteiligten ausreichend Zeit geben, finanzielle Angelegenheiten neu zu ordnen und ein problemloses Weiterfรผhren des Zahlungsverkehrs sicherzustellen. In diesem Zeitraum mรผssen Betroffene klรคren, welche Abbuchungen โ beispielsweise Miete, Strom, Versicherungsbeitrรคge โ kรผnftig von welchen Konten vorgenommen werden.
Gerade wenn ein Gemeinschaftskonto bislang alle alltรคglichen Zahlungsverpflichtungen bรผndelte, ist es ratsam, rechtzeitig Lastschriftmandate umzustellen. Viele Personen schlieรen ihr Gemeinschaftskonto spรคtestens mit Ablauf dieser vier Wochen, um zu verhindern, dass spรคter eingehende Geldeingรคnge automatisch gepfรคndet werden oder Unklarheiten รผber die Verteilung entstehen.
Nachdem der Monat verstrichen ist, werden auf dem Gemeinschaftskonto eingehende Betrรคge in der Regel direkt von der Pfรคndung erfasst. รberweisungen auf die Einzelkonten sind dann nicht mehr mรถglich.
Um unliebsame รberraschungen zu vermeiden, sollten alle betroffenen Mitkontoinhaberinnen und Mitkontoinhaber ihre neuen Kontoverbindungen rechtzeitig an Arbeitgeber, Rentenstellen oder andere Zahlungspflichtige weitergeben. Das schlieรt neben Lรถhnen und Gehรคltern auch staatliche Leistungen wie Kindergeld und Sozialleistungen ein, die je nach Umfang ebenfalls dem Pfรคndungsschutz unterliegen kรถnnen, sofern sie auf einem P-Konto verbucht werden.
Rechtzeitiges Handeln
In vielen Fรคllen ist eine Kontopfรคndung fรผr die Betroffenen mit Unsicherheit und รngsten verbunden, da finanzielle Einschrรคnkungen drohen. Ein P-Konto bietet hier die Mรถglichkeit, weiterhin รผber den existenzsichernden Anteil des Einkommens oder anderer Geldeingรคnge zu verfรผgen.
Damit dies reibungslos funktioniert, ist es jedoch unerlรคsslich, die gesetzlichen Fristen einzuhalten und die Kontenstruktur zรผgig anzupassen. Wer dies vernachlรคssigt, lรคuft Gefahr, dass Zahlungseingรคnge vollstรคndig an den Pfรคndungsglรคubiger gehen oder dringend benรถtigte Betrรคge nicht mehr rechtzeitig zugรคnglich sind.
Fรผr Mitkontoinhaberinnen und Mitkontoinhaber, die nicht von der Pfรคndung betroffen sind, ist ein gemeinsames Handeln ebenso wichtig. Durch eine frรผhzeitige Aufteilung des Guthabens und das Einrichten eigener Konten bleibt die finanzielle Selbststรคndigkeit gewahrt. Kommt es zu Verzรถgerungen oder Unklarheiten, ist es mรถglich, dass auch unbeteiligte Personen zeitweise keinen Zugang mehr zu ihren eigenen Geldern haben.
Ein kooperatives Vorgehen und eine offene Kommunikation zwischen allen Beteiligten โ inklusive der Banken und Glรคubiger โ sind daher die beste Strategie, um empfindliche Einschnitte in den persรถnlichen Zahlungsverkehr zu verhindern.
Kontowechsel bei der Einrichtung eines P-Kontos?
Die Bank oder Sparkasse, bei der das neue Girokonto erรถffnet wird, ist gesetzlich verpflichtet, die Umwandlung in ein P-Konto vorzunehmen, wenn dies von der Kundin oder dem Kunden ausdrรผcklich gewรผnscht wird.
Bei einem Kontowechsel bieten viele Institute zudem Hilfestellungen an, damit Lastschriften und Zahlungseingรคnge problemlos รผbertragen werden kรถnnen. Dennoch hรคngt es entscheidend von der Kundschaft selbst ab, alle nรถtigen Schritte rechtzeitig in die Wege zu leiten. Das betrifft insbesondere die Aufhebung der P-Konto-Eigenschaft beim alten Geldinstitut und die Beantragung der P-Konto-Funktion beim neuen.
Wer an dieser Stelle unsicher ist, kann sich an entsprechende Schuldnerberatungsstellen oder Verbraucherzentralen wenden, die bei der Kommunikation mit der Bank unterstรผtzen. Das pfรคndungsgeschรผtzte Konto dient vor allem dazu, Menschen in schwierigen finanziellen Situationen eine Mindestabsicherung zu garantieren. Deshalb spielen Banken und Beraterinnen sowie Berater eine wichtige Rolle dabei, dass die gesetzlichen Vorgaben korrekt umgesetzt werden und das Konto tatsรคchlich die gewรผnschte Schutzfunktion erfรผllt.