Wer einen Hartz IV Antrag stellen will, muss sich derzeit noch mit sehr viel Papierkram herumärgern. Ein erstes Bundesland ermöglicht nun einen vollständigen digitalen Zugang zu Hartz IV Anträgen.
Online-Hartz IV Anträge stellen
Ein erstes Pilotprojekt ist für Nordrhein-Westfalen an den Start gegangen. Antragsteller/innen können digital Arbeitslosengeld II und weitere Sozialleistungen wie Wohngeld vollständig digital beantragen. Derzeit steht das Portal allerdings nur ausgewählten Kommunen zur Verfügung.
Ziel des Projekt sei es, “den Zugang zu Sozialen Leistungen vollständig zu digitalisieren”. Zunächst wird das Projekt nur einigen Kommunen in NRW zur Verfügung stehen. Geplant sei aber, das Angebot in naher Zukunft für das gesamte Bundesgebiet auszurollen.
Was kann das neue Online-Portal
- einen Antrag auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) stellen
- einen Antrag auf Wohngeld
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
- Online Rechner für zustehende Leistungen
- Video- und Textchat für Beratung (geplant)
In welchen Regionen kann das Online-Portal genutzt werden?
Nach Angaben des Bundesarbeitsministerium zur Folge steht die Plattform mit der Bezeichnung “Sozialplattform” zur Zeit in folgenden Regionen bereit:
- Bad Sassendorf
- Iserlohn
- Soest
- Troisdorf
Online-Hartz IV-Anträge auch bald online
Nach einer gewissen Pilot- und Testphase soll die Plattform auch weiteren Kommunen zur Verfügung stehen. Daneben soll künftig ein Sozialleistungs- sowie ein Beratungsstellenfinder verfügbar gemacht werden.
Für die Bereitstellung des Online-Antragsportal hat die Bundesregierung insgesamt 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) soll sichergestellt sein, dass Bürger und Bürgerinnen einen Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen erhalten.
Digitale Schikanierung durch Jobcenter bei Hartz IV?
Aktive aus den Sozialberatungen kritisieren datenschutzrechtliche Verstöße der Online-Angebote der Bundesagentur und der Jobcenter.
In digitalen Formularen würden oftmals Informationen eingefordert, “für deren Angabe es keine Rechtsgrundlage gebe, ohne die der jeweilige Vorgang im Netz aber nicht abgeschlossen werden kann.”
Während einige die Chancen der Digitalisierung auch in den Jobcentern sehen, fürchten andere, dass eine angemessene Umsetzung von Online-Angeboten mit dem “Bürokratiemonster nur auf Kosten der Betroffenen realisiert werden könne”.
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