Neuregelung beim Kindergeld ab 2012

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Neue Regelungen beim Kindergeld ab 2012

30.10.2011

Nach bisherigem Recht erhielten Eltern fรผr ihre volljรคhrigen Kinder kein Kindergeld (ยง 2 Abs. 2 Sรคtze 2 bis 10 BKGG) beziehungsweise keinen Kinderfreibetrag (ยง 32 Abs. 4 Sรคtze 2 bis 10 EStG) mehr, wenn die Einkรผnfte und Bezรผge des Kindes den Grenzbetrag von 8.004 Euro pro Jahr รผberstiegen.

Neuregelung bei Erstausbildung
Diese Einkommensprรผfung fรคllt zum ersten Januar 2012 ersatzlos weg: Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder in einem Erststudium befinden, werden ab 2012 unabhรคngig von ihren Einkรผnften stets als Kind berรผcksichtigt.

Neuregelung bei Zweitausbildung
Zukรผnftig soll eine Erwerbstรคtigkeit aber nur bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums eines Kindes auรŸer Betracht bleiben. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bzw. eines Erststudiums besteht die widerlegbare Vermutung, dass das Kind in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten und daher nicht mehr zu berรผcksichtigen ist. Diese Vermutung kann zukรผnftig allerdings durch den Nachweis widerlegt werden, dass

1. das Kind sich in einer weiteren Berufsausbildung oder einem weiteren Studium befindet und
2. Keiner โ€žschรคdlichenโ€œ Erwerbstรคtigkeit nachgeht.

Ausgehend von einer Regelarbeitszeit von 40 Wochenstunden ist nach neuem Recht eine Erwerbstรคtigkeit unschรคdlich, wenn die regelmรครŸige wรถchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden betrรคgt. Unschรคdlich sind zudem ein Ausbildungsdienstverhรคltnis oder ein geringfรผgiges Beschรคftigungsverhรคltnis.

Wer profitiert von den Neuregelungen beim Kindergeld?
Von dieser Neuregelung profitieren vor allem Eltern von Kindern in bezahlten Ausbildungsgรคngen wie etwa Azubis im dritten Lehrjahr oder Kinder, die wรคhrend ihres Studiums Ferien- oder Nebenjobs annehmen oder etwa eine Halbweisenrente beziehen. Begรผnstigt sind zukรผnftig ferner Ausbildungsgรคnge an Abendschulen oder Fernuniversitรคten, die neben einer (Vollzeit-)Erwerbstรคtigkeit ohne eine vorhergehende Berufsausbildung durchgefรผhrt werden. (Rechtsanwalt Helge Hildebrandt, Sozialberatung Kiel)