Wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen frรผher in Altersrente gehen โ und zwar รผber dieย Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen.
Diese Sonderregel soll gesundheitliche Nachteile ausgleichen und einen frรผheren, planbaren รbergang in den Ruhestand ermรถglichen. Notwendig sind neben dem GdB dieย allgemeine Wartezeit von 35 Versicherungsjahrenย in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Entscheidend ist, dass die Schwerbehinderungย am Tag des Rentenbeginnsย vorliegt; fรคllt sie spรคter weg, bleibt der Rentenanspruch bestehen
Die Altersgrenze โ und wie sie sich berechnet
Fรผr alleย Geburtsjahrgรคnge ab 1964ย gilt:ย abschlagsfreiย ist die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen mitย 65 Jahren,ย frรผhestmรถglichย ist sie mitย 62 Jahrenย zu haben โ dann allerdings mit dauerhaften Abzรผgen.
Fรผr die Jahrgรคngeย 1952 bis 1963ย wurde die abschlagsfreie Altersgrenze stufenweise vonย 63 auf 65 Jahreย angehoben; die frรผhestmรถgliche Grenze mit Abschlรคgen stieg im Gleichschritt vonย 60 auf 62 Jahre.
Wie hoch sind die Abschlรคge bei vorzeitigem Start?
Wer die Rente vorzeitig nutzt, muss mitย 0,3 Prozent weniger Rente pro Monatย rechnen โ bei 36 Monaten maximalย 10,8 Prozent. Diese Minderung gilt lebenslang.
Tabelle: Rentenbeginn fรผr schwerbehinderte Menschen nach Geburtsjahr
Die folgende รbersicht zeigt,ย wann die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschenย ohne Abschlรคge beginnt undย wie frรผhย sie โ mit maximal 10,8 Prozent Abschlag โ beansprucht werden kann.
Grundlage sind die aktuellen Verรถffentlichungen der Deutschen Rentenversicherung; die Detailstufen fรผr die frรผhen Jahrgรคnge 1952 bis 1959 sind aus anerkannten Sozialrechtsรผbersichten ergรคnzt.
Geburtsjahr | Abschlagsfrei (normale Altersgrenze) | Frรผhestmรถglich mit Abschlag |
1953 | 63 Jahre + 7 Monate | 60 Jahre + 7 Monate |
1954 | 63 Jahre + 8 Monate | 60 Jahre + 8 Monate |
1955 | 63 Jahre + 9 Monate | 60 Jahre + 9 Monate |
1956 | 63 Jahre + 10 Monate | 60 Jahre + 10 Monate |
1957 | 63 Jahre + 11 Monate | 60 Jahre + 11 Monate |
1958 | 64 Jahre | 61 Jahre |
1959 | 64 Jahre + 2 Monate | 61 Jahre + 2 Monate |
1960 | 64 Jahre + 4 Monate | 61 Jahre + 4 Monate |
1961 | 64 Jahre + 6 Monate | 61 Jahre + 6 Monate |
1962 | 64 Jahre + 8 Monate | 61 Jahre + 8 Monate |
1963 | 64 Jahre + 10 Monate | 61 Jahre + 10 Monate |
ab 1964 | 65 Jahre | 62 Jahre |
Hinweis zu 1952: Fรผr 1952 Geborene staffelt sich die Grenze je nach Geburtsmonat vonย 63 Jahre + 1 Monatย (Januar) bisย 63 Jahre + 6 Monateย (JuniโDezember); der frรผhestmรถgliche Beginn liegt entsprechend zwischenย 60 Jahre + 1 Monatย undย 60 Jahre + 6 Monate.
Voraussetzungen
Neben der Altersgrenze mรผssen zwei Bedingungen erfรผllt sein. Erstens braucht es eineย anerkannte Schwerbehinderung mit GdB โฅ 50, festgestellt durch das zustรคndige Versorgungsamt; der Schwerbehindertenausweis oder -bescheid dient als Nachweis. Zweitens sindย mindestens 35 Versicherungsjahreย erforderlich.
Dazu zรคhlen nicht nur Pflichtbeitrรคge aus Beschรคftigung oder Selbststรคndigkeit, sondern u. a. auch Zeiten der Kindererziehung, Zeiten mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld, Zeiten der hรคuslichen Pflege sowie โ unter bestimmten Bedingungen โ freiwillige Beitrรคge und Minijobzeiten.
Gestaltungsspielrรคume: Abschlรคge ausgleichen, Teilrente, Nebenverdienst
Wer den frรผheren Start plant, kannย Abschlรคge ganz oder teilweise durch zusรคtzliche Einzahlungenย abย 50 Jahrenausgleichen. Dafรผr ist eine formale Erklรคrung erforderlich, dass eine vorgezogene Altersrente beabsichtigt ist; die DRV berechnet dann den mรถglichen Ausgleichsbetrag.
Zudem lรคsst sich der รbergang รผber dieย Flexirente stufenweise gestalten, etwa mit einer Teilrente. Seitย 1. Januar 2023dรผrfen Altersrentnerinnen und -rentnerย unbegrenzt hinzuverdienen, auch bei vorgezogenen Altersrenten; die frรผheren Hinzuverdienstgrenzen sind entfallen. Steuer- und Sozialabgabenfragen bleiben davon unberรผhrt.
Vertrauensschutz und Sonderfรคlle
Fรผr bestimmte Konstellationen โ etwa frรผhere Beschรคftigung im Bergbau mitย Anpassungsgeldย โ geltenย Vertrauensschutzregeln, die eine gรผnstigere Altersgrenze sichern kรถnnen. Solche Ausnahmen sind eng umrissen und betreffen vor allem รคltere Jahrgรคnge. Eine individuelle Prรผfung durch die DRV ist hier ratsam.
So gehen Sie praktisch vor
Wer die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen anstrebt, sollte frรผhzeitig seineย Renteninformationenย prรผfen und eine aktuelleย Rentenauskunftย anfordern.
Derย Online-Antragย ist mรถglich; die DRV empfiehlt, den Antrag etwaย drei Monate vor dem gewรผnschten Rentenbeginnย zu stellen. Benรถtigt werden u. a. derย Schwerbehindertenausweis/-bescheidย und Nachweise zu Zeiten, die auf die 35 Jahre Wartezeit angerechnet werden.
Ein kurzer Rechencheck
Wer beispielsweiseย 1964ย geboren wurde, erreicht die abschlagsfreie Altersgrenze mitย 65 Jahren. Ein Rentenbeginn mitย 62 Jahrenย ist mรถglich, kostet aberย 10,8 Prozentย lebenslangen Abschlag. Gegenrechnen lรคsst sich das โ je nach persรถnlicher Situation โ รผber Ausgleichszahlungen ab 50, รผber Weiterarbeit mit Teilrente oder รผber einen spรคteren Rentenbeginn.
Quellen und weiterfรผhrende Infos:
Deutsche Rentenversicherung: โAltersrente fรผr schwerbehinderte Menschenโ (Voraussetzungen, Altersgrenzen, Abschlรคge), die DRV-Broschรผre โDie richtige Altersrente fรผr Sieโ (Tabellen zur Anhebung der Altersgrenzen), ergรคnzend Sozialrechtsรผbersichten zu den Monatsschritten der Jahrgรคnge ab 1952, sowie DRV-Informationen zu Ausgleichszahlungen und zum Hinzuverdienst
Stand: 22. August 2025. Gesetzesdetails kรถnnen sich รคndern; maรgeblich ist Ihre individuelle Rentenauskunft der DRV.