Ab dem 1. Juli 2025 tritt die Mütterrente 3 in Kraft und verbessert die finanzielle Lage von rund zehn Millionen Müttern in Deutschland. Frauen, deren Kinder vor dem Jahr 1992 geboren wurden, erhalten künftig pro Kind einen zusätzlichen halben Entgeltpunkt auf ihre Rente angerechnet.
Nach aktuellem Rentenwert entspricht das einem monatlichen Plus von rund 20 Euro brutto pro Kind. Diese Aufwertung gilt nicht nur für zukünftige Rentnerinnen, sondern auch für Frauen, die bereits Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.
Entgeltpunkte nur ein Teil der Reform
Doch die finanzielle Zulage ist nur ein Teil der Reform. Die Mütterrente 3 hat auch strukturelle Auswirkungen auf die Rentenberechnung, den Versicherungsverlauf und den Zugang zu verschiedenen Rentenarten – ein Aspekt, der in der öffentlichen Diskussion bisher wenig beachtet wurde.
Rentenzuschlag ohne Abschläge: Warum Bestandsrentnerinnen profitieren
Für Frauen, die bereits eine Altersrente beziehen, bietet die Mütterrente 3 einen klaren Vorteil: Der zusätzliche Rentenpunkt wird ohne Abschläge angerechnet. Auch dann, wenn die bestehende Rente ursprünglich mit Abschlägen versehen war, fließt der Bonus ungekürzt in die Rentenzahlung ein.
Damit verbessert sich die finanzielle Situation im Ruhestand spürbar. Diese Regelung entspricht dem Prinzip der Vorgängerreformen Mütterrente 1 und 2, wird aber mit der neuen Reform noch einmal gestärkt.
Kindererziehungszeiten verlängern Versicherungsdauer automatisch
Ein weiterer wesentlicher Effekt der Mütterrente 3 ist die Ausweitung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten. Für jedes vor 1992 geborene Kind werden zusätzlich sechs Kalendermonate als rentenrechtlich relevante Zeit berücksichtigt. Diese Monate zählen zur sogenannten Wartezeit, die notwendig ist, um bestimmte Rentenarten zu erhalten.
Mütter, denen bisher nur wenige Monate zur Mindestversicherungszeit fehlten, können nun unter anderem den Zugang zur Altersrente für langjährig Versicherte oder zur Erwerbsminderungsrente erreichen. Die Reform kann also im konkreten Fall darüber entscheiden, ob eine Frau früher und mit vollständigem Anspruch in Rente gehen kann.
Mütterrente 3 schließt Lücken im Versicherungsverlauf
Gerade für Frauen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, etwa durch Erziehungszeiten oder Teilzeitbeschäftigungen, ist die Schließung von Versicherungslücken ein zentraler Vorteil der Reform. Durch die zusätzlichen sechs Monate pro Kind sinkt die Anzahl beitragsfreier oder lückenhafter Monate im Versicherungsverlauf. Das wiederum erhöht die durchschnittlichen Entgeltpunkte, auf denen die Rentenberechnung basiert.
Die bessere Bewertung des gesamten Versicherungsverlaufs kann sich deutlich auf die endgültige Rentenhöhe auswirken – auch unabhängig vom eigentlichen Rentenzuschlag der Mütterrente 3. So entsteht ein doppelter Effekt: mehr Monate mit Bewertung und ein höherer Rentenwert pro Monat.
Bessere Rentenansprüche bei Erwerbsminderung dank Mütterrente
Die Auswirkungen der Mütterrente 3 auf die Erwerbsminderungsrente sind ebenfalls beachtlich. Wer Anspruch auf eine solche Rente geltend macht, muss unter anderem eine bestimmte Anzahl an Pflichtbeitragsmonaten in den vergangenen Jahren vorweisen. Die Reform kann hier entscheidend sein, um diese Voraussetzung zu erfüllen.
Ebenso wird durch die neuen Entgeltpunkte auch die sogenannte Zurechnungszeit – also der Zeitraum, in dem so gerechnet wird, als hätte die betroffene Person weiterhin Beiträge gezahlt – besser bewertet. Diese Aufwertung wirkt sich direkt auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente aus und kann den Unterschied zwischen einer knappen Grundsicherung und einem auskömmlichen Einkommen im Krankheitsfall ausmachen.
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Für wen sich die neue Mütterrente besonders lohnt
Die Mütterrente 3 bringt Frauen mit mehreren Kindern einen deutlichen Vorteil. Pro Kind entstehen sechs zusätzliche Monate Versicherungszeit, die bei zwei oder drei Kindern schnell ein volles Jahr oder mehr ergeben. Auch Mütter, die durch Elternzeit, Teilzeit oder Pflegezeiten beruflich eingeschränkt waren, können ihre Rentenlücke auf diese Weise teilweise schließen.
Selbst wenn die unmittelbare Erhöhung durch den halben Entgeltpunkt vergleichsweise klein erscheint, entfaltet die Reform auf lange Sicht eine beachtliche Wirkung. Denn sie erhöht nicht nur die monatliche Auszahlung, sondern auch die Gesamtdauer und Qualität der anrechenbaren Versicherungszeiten – ein zentraler Faktor für alle Rentenarten.