Kinderzuschlag statt Bürgergeld? Oft die bessere Alternative

Lesedauer 4 Minuten

Der Zugang zum Kinderzuschlag wurde deutlich vereinfacht. Mehr Menschen, vor allem Alleinerziehende, können den Zuschlag in Anspruch nehmen, ohne dafür Bürgergeld beantragen zu müssen. Interessant könnte der Kinderzuschlag auch für Kurzarbeit-Betroffene oder Erwerbslose sein. Ein Vorteil: Keine Befürchtungen vor Sanktionen und keine Zwänge durch das Jobcenter.

Was ist der Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag KiZ ist ein finanzieller Zuschuss, der zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird. Der KiZ steht Ihnen zu, wenn Ihr Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, Sie jedoch finanzielle Unterstützung benötigen, um für den Lebensunterhalt der gesamten Familie zu sorgen.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Die maximale Höhe beträgt 250 Euro pro Kind – pro Kind und Monat. Zusammen mit dem Kindergeld (250 Euro im Monat) ergibt sich eine Gesamtleistung je Kind in Höhe von 500 Euro.

Hinweis: Der Kinderzuschlag wurde zum 1. Januar 2023 auf monatlich bis zu 250 Euro pro Kind erhöht. Der 2022 eingeführte Sofortzuschlag ist darin bereits enthalten. WWer bereits Kinderzuschlag erhält oder beantragt hat, muss sich um nichts kümmern. Die Beträge werden automatisch angepasst und sind seit Januar 2023 in der neuen Höhe ausgezahlt.

Übersteigt das Einkommen der Eltern eine gewisse Grenze, dann wird ein Teil des Elterneinkommens angerechnet, das heißt, die 250 Euro werden gekürzt. Den vollen Betrag von 185 Euro erhalten somit Eltern mit niedrigem Einkommen. Mit steigendem Einkommen reduziert sich der Auszahlbetrag und läuft langsam aus.

Die Corona-Krise offenbart, wie wichtig eine ausreichende Unterstützung grundsätzlich für Familien ist. Der Kinderzuschlag wurde noch einmal verbessert und ist nun leichter zu bekommen. Unterm Strich bringt der Zuschlag deutlich mehr Geld in die Haushaltskasse.

Denn wer ihn bekommt, wird auch von den KiTa-Gebühren befreit und erhält zusätzliche Leistungen, etwa die 150 Euro für Schulmaterialien. Ein weiterer Vorteil: Keine Jobcenter-Termine, keine Vermittlungen, kein Drangsalierungen.

Ob Ihnen der Kinderzuschlag zusteht, das hängt vor allem von Ihrem Einkommen ab.

Das Einkommen muss über einer gesetzlich vorgegebenen Mindesthöhe von 600 Euro brutto für Alleinerziehende und 900 Euro für Paare liegen. Außerdem hängt der Anspruch von der Höhe der Wohnkosten, der Anzahl der Personen im Haushalt und dem Alter der Kinder ab.

Können auch Bürgergeld- oder Arbeitslosengeld 1 Bezieher den Kinderzuschlag erhalten?

Grundsätzlich ja, wenn Arbeitslosengeld-1 bezogen wird. Bürgergeld-Leistungen und Kinderzuschlag können hingegen nicht gleichzeitig bezogen werden. Allerdings kann der KiZ helfen, aus dem Bürgergeld-Bezug herauszukommen, wenn noch anderes Einkommen vorhanden ist.

Bei welchem Einkommen besteht voraussichtlich ein Anspruch?

Zwei Beispiele sollen Ihnen eine erste Orientierung geben: Eine arbeitslose Alleinerziehende mit einem 8-jährigen Kind, für das Unterhaltsvorschuss bezogen wird, hat bei einer Warmmiete von 550 Euro voraussichtlich einen Anspruch, wenn ihr Arbeitslosengeld zwischen 650 Euro und 1.200 Euro liegt.

Bei einem Paar mit zwei Kindern (8 und 10 Jahre) und einer Warmmiete von 700 Euro muss das Netto-Einkommen der Eltern, also die Summe aus Arbeitslosengeld und gegebenfalls dem Nettoeinkommen des Partners, zwischen 1.200 Euro und 2.300 Euro liegen, damit voraussichtlich ein Leistungsanspruch besteht.

Zudem besteht bei diesen Beispielen voraussichtlich auch noch ein zusätzlicher Anspruch auf Wohngeld.

Wie kann ich prüfen, ob auch mir der Kinderzuschlag zusteht?

Das ist erfreulich einfach! Die Familienkasse bietet im Internet einen „KiZ-Lotsen“ an. Damit können Sie bequem und schnell prüfen, ob sich für Sie ein Antrag auf den KiZ lohnt.

Das Arbeitslosengeld muss bei der Frage nach dem Einkommen unter „Sonstigem Einkommen“ angegeben werden. Die Prüfung dauert weniger als 10 Minuten.

Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Einkommensprüfung?

Maßgeblich ist Ihr durchschnittliches Einkommen aus den letzten sechs Monaten vor der Antragstellung. Die vorübergehend geltende Regelung, wonach nur das Einkommen im letzten Monat vor der Antragstellung geprüft wurde, ist bereits zum 30. September 2020 ausgelaufen.

Beispielrechnung Kinderzuschlag Alleinerziehende, ein Kind:
– Manuela Müller bekommt 800 Euro Arbeitslosengeld.
– Für ihre 10-jährige Tochter Svenja bekommt sie 250 Euro Kindergeld und 220 Euro Unterhaltsvorschuss.
– Manuela Müller zahlt 550 Euro Warmmiete. Es besteht ein Anspruch auf den Kinderzuschlag.

Für welche Kinder gibt es den Zuschlag?

Sie können den KiZ für jedes Ihrer Kinder bekommen,
1. für das Sie auch Kindergeld bekommen,
2. das in Ihrem Haushalt lebt,
3. unter 25 Jahre alt ist
4. und unverheiratet ist.

Wie wirkt sich Einkommen des Kindes auf den Kinderzuschlag aus?

Einkommen des Kindes wird teilweise auf den maximalen Zahlbetrag von 250 Euro angerechnet, das heißt, der Auszahlbetrag wird vermindert. Dabei gilt die Regel, dass 45 Prozent des Einkommens des Kindes angerechnet werden.

Empfangener Unterhalt vom Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, sowie der staatliche Unterhaltsvorschuss sind die beiden Einkommensarten, die oft vorkommen.

Beispielrechnung Kinderzuschlag Paar mit zwei Kindern

– Kerstin und Kevin Koch sind ein Paar und haben zusammen
– 1.800 Euro netto (1.200 Euro Lohn, 600 Euro Arbeitslosengeld).
– Für ihre beiden Kinder Maria (8 Jahre) und Max (10 Jahre) bekommen sie 408 Euro Kindergeld.
– Die Familie zahlt 700 Euro Warmmiete. Es besteht ein Anspruch auf monatlich 298 Euro Kinderzuschlag!

Welche Behörde ist für den Kinderzuschlag zuständig?

Der KiZ muss bei der Familienkasse beantragt werden. Die Familienkasse ist die Stelle, die auch das Kindergeld auszahlt.

Auf der Seite www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder können Sie die für Sie zuständige Familienkasse, die bei der Arbeitsagentur angesiedelt ist, finden.

Die Antragsformulare finden Sie dort ebenfalls. Der Antrag kann auch online gestellt werden.
Wie hoch ist der Aufwand? Lohnt sich ein Antrag überhaupt?

Sie müssen Angaben zur Ihrer persönlichen Situation, zur Warmmiete, zum Einkommen und zu Ersparnissen machen. Dazu müssen Sie Formulare ausfüllen und einige Nach- weise vorlegen. Ein wenig Aufwand muss also schon betrieben werden, aber der hält sich in Grenzen.

Vor allem wenn Sie bedenken, dass Sie dafür sechs Monate lang monatlich pro Kind – je nach dem Einkommen – beispielsweise 80 Euro, 100 Euro oder gar der Höchstbetrag von 250 Euro zusätzlich aufs Konto überwiesen bekommen. Dieses Geld bessert die Haushaltskasse spürbar auf.

Aber selbst dann, wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens nur einen geringen Anspruch auf 20 Euro oder 30 Euro KiZ monatlich haben sollten, lohnt es, einen Antrag zu stellen. Denn wenn Sie den KiZ bekommen, dann haben Sie Zugang zu weiteren Leistungen und Vergünstigungen. Diese können mehrere Hundert Euro im Jahr wert sein.

Ab wann wird der Kinderzuschlag gezahlt?

Der Zuschlag wird nicht rückwirkend ausgezahlt sondern der Anspruch beginnt ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird.

Keine Kita-Gebühren

Wenn Ihnen der KiZ zusteht, dann profitieren Sie gleich mehrfach: Denn Familien, die KiZ beziehen, sind von den KiTa-Gebühren befreit. Ein weiterer guter Grund für Sie zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf den KiZ haben.

Anspruch auf Geld für Schulsachen, kostenloses Mittagessen und mehr

Wenn Sie den KiZ bekommen, dann haben Sie Anspruch auf weitere Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. Dazu gehören u.a. das kostenlose Mittagessen in Schulen und KiTas, kostenlose Schülerbeförderung oder Nachhilfeunterricht, sofern erforderlich.

Besonders hilfreich sind die Leistungen für Schulsachen: Pro Schulkind und Schuljahr werden 150 Euro ausgezahlt! Bild: Dron – fotolia