Kindergrundsicherung & Bürgergeld: Sozialverbandschef korrigiert FDP-Bundesvorsitzenden

Lesedauer 5 Minuten

Seit 3 Monaten existieren die nunmehr die Bürgergeld-Gesetze. Die Ampel-Koalition hatte sich darauf geeinigt, Kinder aus dem Bürgergeld und er Armut zu holen und eine Kindergrundsicherung einzuführen. Das Projekt könnte an dem Widerstand der FDP scheitern.

Offener Brief an die FDP-Chefs

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Dr. Ulrich Schneider, hat sich heute in einem Brief an den FDP-Bundesvorsitzenden Christian Lindner und den Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion Christian Dürr zum Thema “Kindergrundsicherung” gewandt.

Darin korrigiert Schneider die viel zitierten Thesen von angeblich 150 verschiedenen familienpolitischen Leistungen und einer angeblichen Dunkelziffer von 65 Prozent beim Kinderzuschlag. Darüber hinaus setzt er sich kritisch mit der tatsächlichen Reichweite der von der FDP favorisierten Wege der Digitalisierung und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut auseinander.

Wir dokumentieren an dieser Stelle den offenen Brief von Dr. Ulrich Schneider:

Sehr geehrter Herr Minister Lindner,

sehr geehrter Herr Dürr,

in der aktuellen Auseinandersetzung um die Kosten der Kindergrundsicherung werden insbesondere in Ihrer Partei sehr häufig Argumente bemüht, die der Empirie nicht standhalten und zu gravierenden Fehleinschätzungen führen können. Neben diversen Interviews und Beiträgen in sozialen Netzwerken stieß mir zuletzt der Beitrag „Staat muss besser, nicht teurer werden“ vom 4. April auf der Homepage fdp.de auf, in dem Sie zitiert werden.

Ich möchte dazu gern einige Hinweise geben:

Es wird ins Feld geführt, dass es bis zu 150 familienpolitische Leistungen gebe, die eine Kindergrundsicherung „bündeln und entbürokratisieren“ könnten.

Diese Zahl suggeriert einen nicht mehr durchschaubaren Förderwust und verunsichert Bürgerinnen und Bürger dahingehend, dass sie schnell den Eindruck gewinnen können, es ginge eine Vielzahl von Leistungen, die ihnen zustehen könnten, an ihnen vorbei.

Die Zahl von 150 Leistungen entstammt einer Studie der Prognos AG aus dem Jahre 2014. Es ist eine Gesamtevaluation aller ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen in Deutschland. Hierunter fielen bspw. auch die Hinterbliebenenversorgung im Beamtenrecht, die Mitversicherung von Ehepartner*innen in der gesetzlichen Krankenversicherung, das Ehegattensplitting, eine ganze Zahl von familienbezogenen Freibetragsregelungen und Ähnliches.

Ihre Aussage ist damit schlicht falsch, wenn diese Zahl aus ihrem Kontext gerissen und suggeriert wird, es handele sich um kinderbezogene Sozialleistungen. Es ist auch schlicht falsch zu behaupten, all diese in verschiedenen Gesetzbüchern geregelten Tatbestände ließen sich durch eine Kindergrundsicherung sinnvollerweise bündeln und entbürokratisieren, wie es bei Ihnen heißt. Tatsächlich sind für die Überlegungen zur Kindergrundsicherung vor

allem das Kindergeld, der Kinderzuschlag, Leistungen des SGB II (Grundsicherung), das BAFöG, das Wohngeld und der Unterhaltsvorschuss relevant – es sei denn, man wollte alle steuerlichen Freibetragsregelungen und alle Sozialversicherungsleistungen in eine Geldtransferleistung integrieren, was ich Ihnen nicht unterstellen würde.

Weiter behaupten Sie, dass nur 35 Prozent der Antragsberechtigten den ihnen zustehenden Kinderzuschlag abriefen, was Sie zu der Schlussfolgerung veranlasst, es mache keinen Sinn, noch mehr Geld auszugeben. Vielmehr müsse dafür gesorgt werden, dass die Leistungen leichter abrufbar seien und bei den Menschen ankommen.

Hierzu möchte ich anmerken: Es schwirren Dunkelzifferaussagen zum Kinderzuschlag von 60 und 70 Prozent durch die Diskussion. Gemeinsam ist ihnen, dass sie allesamt keinerlei empirische Grundlage haben und einfach gegriffen sind. Eine Dunkelziffer von 50 bis 70 Prozent taucht bereits im Familienreport 2017 auf, völlig ohne Beleg oder auch nur einen Hinweis darauf, wie man zu dieser Aussage kommt. 70 Prozent wurde dann 2018 von Prognos als eine „Schätzung“ verbreitet. Zwischenzeitlich stieg jedoch die Zahl der mit dem Zuschlag erreichten Kinder von 229 Tausend in 2018 auf fast 800 Tausend in 2022.

Mit Leistungsverbesserungen allein lässt sich ein solch dynamischer Anstieg nicht erklären. Es spricht vielmehr viel dafür, dass die Inanspruchnahme nicht nur absolut, sondern auch relativ gestiegen ist. Im Sinne einer faktengeleiteten Diskussion wäre es daher wünschenswert, wenn auf „gegriffene“ Zahlenangaben wie diese 35 Prozent einfach verzichtet würde. Die Bundesregierung selbst wies noch im Februar diesen Jahres in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke darauf hin, dass keine Erhebungen und keine „verlässlichen und belastbaren Schätzungen“ zur Nichtinanspruchnahme des Kinderzuschlags vorlägen.

Ferner verweisen Sie irreführend auf verschiedene Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Es geht bei der Zusammenfassung der Leistungen in einer Kindergrundsicherung aber nicht um Nachhilfe, Klassenfahrten, Schulsachen und Vereinsbeiträge, wie es in Ihrer Meldung heißt, sondern ausschließlich um jene 15 Euro Zuschuss zum Vereinswesen, für Musikunterricht und Ähnliches. Diese reichen schlicht nicht aus, um die Ausgaben etwa für den Besuch einer Musikschule oder eines Sportvereins mit den damit verbundenen Ausgaben für Sportbekleidung, Ausflüge et cetera abzudecken. Die Leistung ist schlicht zu niedrig bemessen.

Sie setzen als Antwort auf die vermeintliche Dunkelziffer auf die Digitalisierung als Königsweg, um die Menschen zu erreichen. Ein gutes digitales Angebot kann nie schaden, doch bitte ich Sie eindringlich, die Erfahrungen, die wir während der Pandemie gemacht haben, nicht außer Acht zu lassen.

Es geht um Eltern, die sehr häufig nicht über eine entsprechende digitale Ausstattung verfügen, nicht über eigene digitale Zugänge und damit auch nicht über eine besondere Nähe zu digitalen Antragstellungen. Wir mussten bereits bei den Schulschließungen erkennen, wie groß die Zahl der “Nonliner” ist, die gerade mal über ein altes Smartphone verfügen. Die digitale Antragstellung wird die Antragsberatung in Präsenz nie ersetzen können.

Hinzu kommt auch, das wurde während der Pandemie noch einmal bestätigt, dass wir um aufsuchende Informations- und Beratungsangebote nicht herumkommen, wollen wir erfolgreich sein.

Sie, Herr Minister Lindner, werden damit zitiert, dass immer höhere Sozialtransfers Familien nicht weiterhelfen würden. Kinderarmut sei oft in der Arbeitslosigkeit der Eltern begründet. Deshalb seien Sprachförderung und Integration der Eltern in den Arbeitsmarkt entscheidend, um die Chancen der Kinder zu verbessern.

So richtig es ist, dass eine auskömmliche Erwerbstätigkeit vor Armut schützt, ignorieren Sie mit dieser Verschränkung Ihrer Verweigerung höherer Sozialtransfers einerseits und dem Verweis auf den Arbeitsmarkt andererseits die Tatsache, dass in über einem Drittel der Familien im Hartz IV-Bezug mindestens ein Elternteil durchaus erwerbstätig ist und dass die Eltern von einem weiteren knappen Drittel dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen – weil sie ein Kind unter drei Jahren haben, weil sie in Maßnahmen sind, aus gesundheitlichen oder anderen Gründen. Bei den erwerbstätigen Hilfebedürftigen kommt hinzu, dass sie vielfach nicht Vollzeit arbeiten können, was insbesondere für die alleinerziehenden Aufstocker*innen gilt. Vielfach sind es auch wieder gesundheitliche Einschränkungen, die die Annahme einer auskömmlichen Vollzeitstelle unmöglich machen. Lediglich auf die Arbeitsmarktintegration zu setzen, geht an den Hartz IV-Realitäten völlig vorbei.

Fakt ist jedoch, dass all diese Kinder in Armut leben. Trotz staatlicher Transferleistungen bleiben die Familien unter der statistischen Einkommensarmutsgrenze. Es ist bekannt, dass nicht nur der Paritätische, sondern mit ihm eine ganze Reihe von Fachverbänden, Wissenschaftler*innen und vor allem Sozialarbeiter*innen die Regelsätze in Hartz IV für deutlich unter Bedarf ansehen. Alternative Berechnungen gehen von einer Unterdeckung von bis zu 50 Prozent aus. An dieser Armut würde deshalb die lediglich stärkere Inanspruchnahme der Leistungen nichts ändern, da sie noch nicht aus der Armut führte.

Die Kinder in Armut brauchen jedoch sofort Hilfe, auch dann, wenn den Eltern Wege zu einem auskömmlichen Erwerbseinkommen erst einmal versperrt sind und erst noch geebnet werden müssen.

Kerngedanke der Kindergrundsicherung ist der, unseren Familienlastenausgleich endlich vom Kopf auf die Füße zu stellen. Wer ohnehin am meisten hat, braucht auch am wenigsten Unterstützung, wer wenig hat, braucht eine Zuwendung, die das Existenzminimum des Kindes auch wirklich armutsfest abdeckt. Dazu soll die Bündelung der Leistungen dienen – und nicht nur zu einer Verwaltungsvereinfachung, so begrüßenswert diese auch ist. Die Kindergrundsicherung wird sich am Ende daran messen lassen müssen, ob sie zuverlässig und möglichst bürokratiearm Kinder aus der Armut holt.

Ich würde mich freuen, wenn wir mit diesen sachlichen Hinweisen vielleicht dazu beitragen können, dass Sie Ihre Argumente noch einmal überprüfen und stehen für Gespräche selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Wegen des öffentlichen Interesses erlaube ich mir, diesen Brief auch Bundesministerin Paus und den anderen Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Schneider

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...