Der einmalige Kinderbonus darf nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden
Im Rahmen des Konjunkturprogramms der Bundesregierung erhalten alle Eltern einen Kinderbonus von exakt 100 Euro. Der Kinderbonus wird in Form einer Einmalzahlung für jedes Kind für das im Kalenderjahr 2009 gezahlt. Vorraussetzung ist, dass mindestens für einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld bestand beziehungsweise besteht.
Im April 2009 wurden die ersten Kinderbonus Zahlungen an die Eltern ausgezahlt. Hier besteht bei vielen Eltern im Hartz-IV die Frage, ob der ausgezahlte Kinderbonus auf das ALG II angerechnet wird. Der Kinderbonus ist weder im SGB II / SGB XII, noch in jeder anderen bedarfsabhängigen Leistung anzurechnen. Das bestimmt Art. 5 des Gesetzes zur Sicherung und Beschäftigung in Deutschland (Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus). Das bedeutet in der Konsequenz, dass der Erhalt des Kinderbonus nicht einmal nach § 60 Abs. 1 SGB I beim Leistungsträger angegeben werden muss, da er nicht „leistungserheblich“ ist.
Die abgeleiteten ALG II Regelsätze für Kinder im SGB II und SGB XII werden stärker differenziert. Für Kinder im Alter von 6 bis 13 soll die Förderung auf 70 % des Eckregelsatzes zum 1.7.2009 erhöht werden. Damit ist dem Anliegen des Bundesrates, die Regelsätze für Kinder nach einer Überprüfung anhand des realen Bedarfes anzupassen, Rechnung getragen.? – Vereinfacht gesagt: Ab Juli 2009 bekommen Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren 35 Euro mehr im Monat. (11.04.2009)
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