Kein Jobcenter-Logo auf Post vom Amt

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Datenschutzbeauftragter hält Behörden-Logo auf Jobcenter-Briefen für unzulässig
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit hält die Verwendung des Jobcenter-Logos auf Briefen der Behörde für unzulässig. Das Logo könne Dritten Kenntnis über den Bezug von Sozialleistungen Betroffener verschaffen.

Jobcenter-Logo soll nicht auf Briefumschlägen verwendet werden
Im konkreten Fall wurde eine Anfrage an den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wegen der Verwendung des Amts-Logos auf Briefumschlägen des Jobcenters Saarbrücken gestellt. Dieser forderte daraufhin das Jobcenter zu einer Stellungnahme auf. „Anhand der Stellungnahme des Jobcenters konnte eine Erforderlichkeit über den Abdruck des Logos nicht festgestellt werden. Demgegenüber besteht durch das Logo die Möglichkeit, dass Dritte Kenntnis vom Sozialleistungsbezug der Betroffenen erhalten. Aus diesem Grund habe ich das Jobcenter aufgefordert, die Verwendung des Logos auf den Umschlägen zu beenden“, heißt es in dem Antwortschreiben des Datenschutzbeauftragen. Auf dieser Grundlage sollte generell die Entfernung des Jobcenter-Logos von Briefumschlägen verlangt werden. Lesen Sie auch dazu: Jobcenter-Logo verstößt gegen den Datenschutz (ag)

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