Wer mit 63 Jahren und einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 รผber den Ruhestand nachdenkt, hat in Deutschland eine eigene Altersrenten-Option: die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen.
Ob und wie das klappt, hรคngt vor allem von zwei Dingen ab: der anerkannten Schwerbehinderung zum Rentenbeginn und einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren.
Auรerdem spielt Ihr Geburtsjahr eine Rolle, weil die Altersgrenzen stufenweise angehoben wurden.
Was โschwerbehindertโ rechtlich bedeutet
Als schwerbehindert gilt, wessen GdB mindestens 50 betrรคgt; feststellt wird das durch die zustรคndige Versorgungsbehรถrde. Als Nachweis dient in der Praxis z. B. der Schwerbehindertenausweis.
Wichtig ist der Zeitpunkt: Die Schwerbehinderung muss am Tag des Rentenbeginns vorliegen; fรคllt sie spรคter weg, bleibt der Anspruch auf diese Altersrente bestehen. Eine bloรe Gleichstellung (typisch bei GdB 30/40) reicht nicht fรผr diese Rentenart.
Die Voraussetzungen
Vorausgesetzt werden drei Punkte: Sie haben die maรgebende Altersgrenze erreicht (siehe unten), Ihr GdB betrรคgt mindestens 50, und Sie erfรผllen die Wartezeit von 35 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Zur Wartezeit zรคhlen nicht nur klassische Beschรคftigungszeiten, sondern u. a. auch Zeiten mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und (unter Bedingungen) freiwillige Beitrรคge. Was im Detail angerechnet wird, erlรคutert die Rentenversicherung ausfรผhrlich.
Welche Altersgrenzen gelten โ und was das fรผr โmit 63โ heiรt
Fรผr Versicherte der Jahrgรคnge 1964 und jรผnger gilt: abschlagsfrei ist die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen mit 65, vorzeitig mit 62 bis 64 Jahren โ dann mit prozentualen Abschlรคgen. Wer also 1964 oder spรคter geboren ist und mit 63 in diese Rente gehen mรถchte, kann das grundsรคtzlich tun, muss aber dauerhafte Abschlรคge tragen.
Fรผr รคltere Jahrgรคnge liegen die Grenzen etwas niedriger und steigen je nach Geburtsjahr in kleinen Schritten an; als Beispiel nennt die DRV fรผr 1962 Geborene eine abschlagsfreie Grenze von 64 Jahren und 10 Monaten.
So werden die Abschlรคge berechnet
Gehen Sie vor der maรgeblichen Altersgrenze in Rente, kostet jeder Monat 0,3 Prozent der spรคteren Monatsrente, dauerhaft. In der Schwerbehinderten-Rente sind maximal 36 Monate Vorverlegung mรถglich โ das entspricht einem Hรถchstabschlag von 10,8 Prozent.
Beispiel: Jahrgang 1964+ wรคhlt den Rentenstart mit 63 statt mit 65. Das sind 24 Monate vorzeitig โ die Rente wird um 7,2 Prozent gemindert (24 ร 0,3 %).
Abschlรคge ganz oder teilweise ausgleichen
Seit einigen Jahren kรถnnen kรผnftige Rentnerinnen und Rentner ab 50 durch Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung alle oder Teile der erwarteten Abschlรคge ausgleichen. Grundlage ist ยง 187a SGB VI; die DRV erstellt auf Antrag eine Auskunft รผber die maximal sinnvolle Zahlung. Wer diesen Weg erwรคgt, sollte sich frรผhzeitig beraten lassen und eine schriftliche Berechnung anfordern.
โRente mit 63โ ist etwas anderes โ die Abgrenzung
Die populรคre Formel โRente mit 63โ meint nicht die Schwerbehinderten-Rente, sondern die Altersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte (mindestens 45 Jahre). Diese ist abschlagsfrei, aber die Altersgrenze steigt je nach Jahrgang; fรผr 1964+ gilt 65.
Die Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte (mindestens 35 Jahre) ist zwar bereits ab 63 mรถglich, aber mit Abschlรคgen bis zu 14,4 %, weil sie sich an der Regelaltersgrenze orientiert. Wer einen GdB โฅ 50 hat, fรคhrt oft besser mit der speziellen Schwerbehinderten-Rente โ genaues Rechnen lohnt dennoch.
Arbeiten trotz vorgezogener Rente: Hinzuverdienst
Seit 1. Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr: Einkommen neben der Rente mindert den Zahlbetrag nicht mehr. Das erleichtert gleitende รbergรคnge โ ob in Teilzeit, Minijob oder als Selbststรคndiger.
Antrag, Nachweise, Timing
Die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen wird nicht automatisch gezahlt, sie muss beantragt werden. Die DRV empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewรผnschten Rentenbeginn zu stellen.
Als Nachweis der Schwerbehinderung dient in der Praxis der Schwerbehindertenausweis oder der Bescheid des Versorgungsamts; maรgeblich ist, dass der GdB โฅ 50 zum Rentenstart vorliegt.
Wenn die 35 Jahre fehlen oder die Erwerbsfรคhigkeit stรคrker eingeschrรคnkt ist
Erfรผllen Sie die 35 Jahre noch nicht, kommt diese Altersrente zunรคchst nicht in Betracht. Wer aus gesundheitlichen Grรผnden gar nicht mehr oder nur noch eingeschrรคnkt erwerbstรคtig sein kann, sollte prรผfen lassen, ob die Erwerbsminderungsrente in Frage kommt โ sie folgt anderen medizinischen und versicherungsrechtlichen Kriterien und ist von der Schwerbehinderten-Rente zu unterscheiden.
Fรผr alle anderen kann der Weg รผber zusรคtzliche freiwillige Beitrรคge oder lรคngeres Arbeiten helfen, die Wartezeit zu erfรผllen. Eine individuelle Rentenauskunft der DRV zeigt den Stand Ihrer Zeiten.
Konkrete Einordnung der Ausgangsfrage
Die kurze Antwort lautet: Ja, mit 63 und 50 % Schwerbehinderung kรถnnen Sie grundsรคtzlich in Rente gehen, sofern die 35-Jahres-Wartezeit erfรผllt ist und der GdB โฅ 50 am Rentenbeginn besteht. Fรผr 1964 und spรคter Geborene bedeutet der Start mit 63 jedoch Abschlรคge von in der Regel 7,2 %; abschlagsfrei wรคre erst 65.
รltere Jahrgรคnge haben leicht andere Grenzen, die รผbergangsweise noch darunter liegen. Ob die Schwerbehinderten-Rente gegenรผber den Alternativen (langjรคhrig/besonders langjรคhrig Versicherte) am besten passt, zeigt der Blick auf Geburtsjahr, Zeitenkonto und geplanten Zuverdienst.
Praktischer Tipp
Lassen Sie sich von der DRV eine Rentenbeginn- und Rentenhรถhen-Berechnung sowie โ falls gewรผnscht โ eine Auskunft zu mรถglichen Ausgleichszahlungen erstellen. Damit sehen Sie schwarz auf weiร, wie sich ein Start mit 63, 64 oder 65 auf den Monatsbetrag auswirkt und ob sich ein โAbschlags-Ausgleichโ fรผr Sie rechnet.