Jobcenter schikaniert schwerkranke Frau

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Das Leid beginnt mit dem Herzinfarkt

21.11.2017

Wer schwer krank wird, ist den Behรถrden hilflos ausgeliefert. Folgende Geschichte ist nicht fiktiv, sondern gerade stattfindende brutale Realitรคt. Den Akteuren, z. B. AOK Nordwest, wurde die nachfolgende Situation geschildert. Reaktion: โ€žJa, da kรถnnen wir Ihnen auch nicht helfenโ€œ. Das Jobcenter Gelsenkirchen ist, wie รผblich, รผberhaupt nicht zu erreichen.

Die betroffene Frau ist 63 Jahre alt und bezieht Arbeitslosengeld II. Die Betroffene erleidet erlitt einen Herzinfarkt und im Folgenden eine Lungenentzรผndung. Seit dem ist sie ab sofort dauerhaft fรผr 24 Stunden pro Tag auf eine externe Sauerstoffzufuhr durch ein medizinisches Gerรคt angewiesen. Der Sauerstoff wird durch einen sog. Konzentrator erzeugt, der einen erheblichen Strommehrverbrauch verursacht (350 Watt/h).

Und jetzt beginnt die Infamie des SGBII: Die Betroffene musste schon vor ihrer Krankheit Teile des Regelsatzes fรผr Stromkosten umschichten, d.h. die im Hartz IV Regelsatz vorgesehenen Stromsรคtze deckten nie den tatsรคchlichen Bedarf. Durch die wesentliche Erhรถhung des monatlichen Stromverbrauchs durch den Sauerstoffkonzentrator wird die Unterdeckung im Regelsatz z. B. fรผr den Verzicht auf Lebensmitteln, etc. noch krasser. Die Folge: Hungern

Aber: Frau kann Stromkosten fรผr Konzentrator von der Krankenkasse zurรผckfordern. Die Krankenkasse รผbernimmt die Stromkosten und รผberweist rรผckwirkend auf das Konto der Frau. Der Zahlungseingang auf dem Konto der Frau wird vom Jobcenter jedoch als โ€žEinkommenโ€œ gesehen. Die Folge: Das angebliche โ€žEinkommenโ€œ der Frau wird mit dem monatlichen Regelsatz verrechnet, d.h. die Frau hat nicht nur weiterhin zum รœberleben die wesentlich hรถheren Stromkosten zu zahlen, sondern hat nun auch noch weniger monatliche Leistungen, um die hohen Stromkosten zu bezahlen. Die Folge: noch mehr Hunger.

Der hauptsรคchliche Skandal folgt zum Schluss: Das angebliche โ€žEinkommenโ€œ der Frau wird vom Jobcenter als โ€žsozialwidriges Verhaltenโ€œ beurteilt und die Frau wird fรผr 3 Jahre mit 30 % pro Monat sanktioniert. Zudem soll sie bereits erhaltene Leistungen zurรผckzahlen. All das ist rechtlich durch das SGBII gedeckt. All das ist aber auch bittere Realitรคt, wie die Frau gerade erfahren musste. Der einzige Weg ist nun dagegen zu klagen. Ein beschwerlicher Weg fรผr eine schwekranke Frau, die kaum in der Lage ist, sich angemessen gegen Behรถrdenwillkรผr zu wehren. Ein Kalkรผr des Jobcenters?