Hartz IV: Warnung vor höheren ALG II-Sätzen

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Hartz IV: Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnt vor einer Erhöhung der ALG II-Regelsätze

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnt vor einer Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze. Im Hinblick auf das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Arbeitslosengeld II Regelsätze warnen die Kommunen vor einem Eckregelsatz von 420 Euro. Nach Meinung des Hauptgeschäftsführer des Gemeindebundes, Gerd Landsberg, würde die Zahl der ALG II-Leistungsempfänger um zwei Millionen – also auf 8,7 Millionen – anwachsen. Die Kosten hingegen würden bei 10 Milliarden Euro liegen.

Gegenüber "Welt Online" sagte Landsberg: "Ein Regelsatz von 420 Euro im Monat hätte gravierende Folgen". Der Geschäftsfüher des Gemeindebundes kritisierte die Hartz IV-Gesetze und fordert eine umfassende Reform: "Das System ist zu kompliziert, zu bürokratisch und beeinträchtigt damit eine effektive Hilfe für die Erwerbslosen." Unzählige Verfahren würden vor den Sozialgerichten verhandelt werden, allein zwei Drittel gingen um die Berechnung der Unterkunftskosten. Erneut forderte Landsberg die Unterkunftskosten bei Hartz IV zu pauschalisieren. Je nach Mietspiegel der Regionen müsse ein fester Betrag fest gelegt werden, der auch die Nebenkosten mit einschließe. Nach Landsberg Meinung würde dadurch die "Eigenverantwortung der Betroffenen" gestärkt werden und Anreiz zum Sparen der Energiekosten anregen. Zudem sollen Erwerbslose in Gebieten mit einer hohen Erwerbslosigkeit eine "Bürgerarbeit" verrichten. Diese solle gemeinnützigen Bereich angeboten werden.

Bei einer Pauschalisierung der Unterkunftskosten (KdU) werden die individuellen Hintergründe nicht mehr betrachtet. Wenn nun auch die Nebenkosten pauschalisiert werden sollten, werden Familien deutlich benachteiligt, da Eltern mit Kindern im Durchschnitt beispielsweise höhere Heizkosten haben. Wenn Betroffene vor Gericht ziehen, weil ihnen die Berechnung der KdU nicht schlüssig sind, dann soll eine Pauschalierung der KdU-Leistungen nicht etwa für Gerechtigkeit sorgen, sondern lediglich dafür, dass sowohl Sachbearbeiter der ARGEn als auch Richter der Sozialgerichte weniger Arbeit haben. Eine Pauschalisierung bringt keine neue Gerechtigkeit, sondern entlässt die Menschen in die Ungerechtigkeit. Eine Pauschale, die sich zwar an den örtlichen Gegebenheiten angepasst hat, verhindert die wichtige Einzelfallentscheidung, die auch die persönliche Situation beispeilsweise einer Familie im Blick hat. Bei Pauschalen könnten sich Betroffene nicht mehr zur Wehr setzen.

Während das "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" der Bundesregierung Unsummen von Geldern in die Unternehmen pumpt, eine extreme Staatsverschuldung produziert, sollen Hartz IV Bezieher anscheinend weiterhin in bitterer Armut verbleiben. Die Forderungen des Deutsche Städte- und Gemeindebundes sind zusammen gefasst pauschalisierte Unterkunftskosten, keine Erhöhung der ALG II-Regelsätze und "Bürgerarbeit" in einzelnen Regionen. (29.01.2010)