Hartz IV: Nachbemerkungen zum Urteil “Eheähnlich”

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Nachbemerkungen zum Artikel "Hartz IV Urteil zu eheähnlicher Gemeinschaft"

Seit Hartz IV ist alles anders. Nach einem Beschluss des SG Reutlingen entscheidet also nicht mehr der Bürger über seinen Willen, viel mehr scheinen jetzt Behörden und Gerichte für die Bürger zu entscheiden, was diese, also die Bürger, eigentlich wollen. Dies ist eine Entmündigung, die mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar ist. In der Verfassung sind die Würde des Menschen, die freie Meinungsäußerung sowie die Gewissensfreiheit grundsätzlich garantiert.

Insofern ist eine schriftliche Erklärung eines nicht verheirateten Paares nicht füreinander einstehen zu wollen, weder durch ein Gericht noch durch eine Behörde aufzuheben. Man mag eine solche Erklärung moralisch nicht toll finden, sie ist aber rechtlich völlig korrekt. Ein Unterhaltsanspruch zwischen nicht verheirateten Personen entsteht rechtlich durch die Willensbekundung füreinander einzustehen. Diese Willensbekundung wird vor dem Standesbeamten abgegeben und erst mit dieser Willenserklärung, die im allgemeinen Eheschließung genannt wird, entsteht ein Unterhaltsanspruch.

Wird jedoch ein gegenteiliger Wille, nämlich nicht füreinander einzustehen, von zwei nicht verheirateten Personen öffentlich bekundet, was eigentlich gar nicht notwendig ist, da sowieso keine Unterhaltspflicht besteht, kann diese nicht durch irgendwelche Vermutungen oder Rückschlüssen von Ämtern und Behörden abgeleitet werden. Dies würde eine Missachtung der Würde des Menschen bedeuten, da damit sein persönlicher, frei geäußerter und mit geltendem Recht konformer Willen missachtet und politischen Interessen untergeordnet würde. Dies ist mit der Verfassung nicht vereinbar.

Was würde man einem Dieb vor Gericht entgegenhalten, wenn er behaupten würde, der Bestohlene wollte mir ja eigentlich die Sache schenken, er wusste es nur nicht? Genau diese Logik steckt aber hinter dem Beschluss des SG Reutlingen.
Ich kann nur jedem Betroffenen raten, sich diese Entmündigung nicht gefallen zu lassen.

Der Verfasser dieser Zeilen ist übrigens verheiratet und ärgert sich jedesmal, wenn seine Familie in Schreiben der Arge als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet wird. Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz, Dietmar Brach, 07.03.07