Keine Menschenrechte mehr in Deutschland für ALG II Empfänger
Seit 01.01.2007 gelten Sanktionen gegen ALG II Bezieher, welche die Kürzung des ALG II und der Wohnkosten bis zu 100% vorschreiben, ohne Ersatz durch z.B. Gutscheine, welche Nahrung, ärztliche Versorgung und Wohnung sicherstellen. Das bedeutet Entzug der Krankenversicherung, Verlust der Wohnung, Obdachlosigkeit, Hunger, Krankheit >>> TOD. "Es wird schon nicht so schlimm kommen?!" Doch! Es wird!!!
Diese Sanktionen Verstoßen eindeutig und für jedermann nachvollziehbar gegen eine Vielzahl von Bundesdeutschen Gesetzen, Europäischen und Internationalen Abkommen. So garantieren die Menschenrechte u.a. das Recht auf einen angemessenen
Lebensstandard einschließlich Wohnung und Nahrung (Art. 11), bestmögliche ärztliche Versorgung (Art. 12). Zur Anerkennung und Durchsetzung dieser Menscherechte hat sich die BRD in Art. 1, Abs. 2 ihres Grundgesetzes verpflichtet. Weiterhin hat sie den "Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" schon 1976 ratifiziert, der die nationale Durchsetzung und
Einhaltung u.a. auch dieser Menschenrechte garantiert. Durch diese menschenfeindlichen und rechtswidrigen Sanktionen werden genau diese Menschenrechte nun per Gesetz für ALG II Bezieher außer Kraft gesetzt.
Niemand hat das Recht, einem anderen dessen Lebensgrundlage zu entziehen indem er ihm Nahrung, medizinische Versorgung und sein Obdach versagt! Aber genau das fordert und erlaubt nun die Bundesregierung per Gesetz.
Ich hatte eingentlich einen Aufschrei der Empörung von Opposition und Wohlfahrtsverbänden erwartet, eine Klagewelle vor dem
Bundesverfassungsgericht und der Europäischen Menschenrechtskommission. Stattdessen passiert: Nichts! Amnesty International, Deutsches Institut für Menschenrechte, der Bundespräsident? Sprachlos?
Müssen erst Menschen, Familien, obdachlos werden, an – wegen fehlender Krankenversicherung unbehandelten – Krankheiten sterben oder verhungern bis sich etwas tut? Wie groß ist die Ignoranz in diesem Land schon, dass soetwas widerspruchslos hingenommen wird. Das unserer Regierung erlaubt wird, die grundlegensten Menschenrechte für eine Personengruppe aufzuheben.
Sanktionen gegen Arbeitsverweigerer: ja, aber so, dass deren Existenzgrundlage: ihr Überleben durch Gewährung der grundlegenden
Menschenrechte auf Nahrung, medizinische Versorgung und Wohnung gewahrt bleibt. (Dies ist ein Leserartikel von Falko Lincke, 05.01.07)
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