Hartz IV: Jobcenter verweigert Hilfe aufgrund einer Klausel

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Der Verein “Sanktionsfrei” berichtet über einen aktuellen Fall. Eine Hartz IV Bezieherin soll die Wohnung gekündigt werden, wenn sie nicht bis Freitag die Nebenkosten bezahlt. Aufgrund der Corona-Sonderhilfe müsste das Jobcenter eigentlich einspringen, um eine drohende Obdachlosigkeit zu verhindern. Die Behörde weigert sich allerdings.

Angehäufte Schulden aufgrund einer Nebenkosten-Nachzahlung

Teresa bezieht Hartz IV Leistungen. Für die Nebenkosten 2020 und 2021 sind Schulden aus den Nebenkosten gegenüber ihrem Vermieter aufgelaufen. Insgesamt muss sie 900 Euro überweisen.

Der Vermieter hat ihr eine Zahlungsfrist bis Freitag mit dem Hinweis auf fristlose Kündigung gesetzt. Eigentlich muss das Jobcenter diese Kosten tragen, da es eine Corona Sonderregelung (§67 Abs.1 SGB II) gibt, die besagt, dass die tatsächlichen Nebenkosten übernommen werden müssen.

Jobcenter beruft sich auf Einschränkung der Sonderregelung

Doch das Jobcenter weigert sich, weil von dieser Sonderregelung Personen ausgeschlossen sind, deren Wohnraum bereits vor der Corona-Pandemie als “unangemessen” eingestuft wurden. Teresa wohnt keineswegs in einer “zu großen Wohnung”. Der Wohnraum beträgt gerade einmal 42 Quadratmeter.

Nach Auffassung des Jobcenters soll die Betroffene die Nachzahlung “aus eigenen Mitteln“ begleichen. Doch woher soll Teresa das Geld nehmen? Sie bezieht Hartz IV Leistungen. Aus den bereits zu gering bemessenen Regelleistungen kann ein Ansparen faktisch nicht stattfinden.

Spießrutenlauf führt sie zum Sozialamt

“Ein Spießrutenlauf führt sie zum Sozialamt und findet heraus, dass sie sich erst kündigen lassen muss, damit das Sozialamt ein Darlehen für die Nebenkostenübernahme gewährt”, berichtet Helena Steinhaus von “Sanktionsfrei”. “Normalerweise muss zwar das Jobcenter nach §22 Abs. 8 SGB II ein Darlehen gewähren, aber manche Regionen haben Sonderregelungen”.

Das Jobcenter wies in seinem Ablehnungsbescheid nicht darauf hin, dass sie sich in einem solchen Fall an das Sozialamt wenden müsse.

“Teresa hat verständlicherweise Angst davor, sich kündigen zu lassen. Wie kann sie sicher sein, dass der Vermieter sie zurück nimmt, wenn sie irgendwann das Darlehen bekommt und zahlen kann”, fragt Steinhaus.

Zusätzlich muss sie “dieses Darlehen mit 10 Prozent von 449 Euro Regelsatz im Monat abzahlen, wovon bereits rund 50 Euro für die Miete abgehen, weil das Jobcenter diese nicht vollständig übernimmt.”

Verein zahlt in letzter Minute

In letzer Minute hat der Verein Sanktionsfrei die Schulden für Teresa aus einem “Solitopf” übbernommen, um unbürokratische Hilfe zu leisten. “Aber wir befürchten, dass es viele solcher und ähnlicher Fälle gibt”, warnt die Vereinsvorsitzende Steinhaus.

Steinhaus ruft dazu auf, sich bei dem Verein zu melden, wenn man sich in ähnlicher Lage befindet. Betroffene können sich per Mail (info@sanktionsfrei.de) an den Verein wenden.

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