Hartz IV: BA will Überwachung bei Eigentum

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Die Bundesagentur für Arbeit fordert die Möglichkeit zum Datenabgleich mit Grundbucheinträgen

26.11.2013

Etwa jeder fünfte Hartz IV-Leistungsberechtigte lebt in der eigenen Immobilie. Diese Zahl basiert auf Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Laut SGB II dürfen Leistungsberechtigte sehr wohl in den eigenen vier Wänden wohnen, sofern die Immobilie nicht zu groß ist. Schließlich gehört Eigentum auch zur Altersvorsorge.

In Deutschland lebt etwa jeder zweite Bundesbürger in selbst genutztem Wohneigentum. Wenn Eigenheimbesitzer Hartz IV beziehen, bedeutet das in Regel nicht, dass sie gezwungen sind, ihre Immobilie aufzugeben. Laut SGB II müssen andere Vermögenswerte veräußert werden. Der Immobilienbesitz bleibt aber unangetastet. Ist das Wohneigentum jedoch zu groß, kann das Jobcenter einen Umzug verlangen.

Rund 20 Prozent der Hartz IV-Bezieher leben Schätzungen der BA zufolge derzeit in selbstgenutztem Wohneigentum. Die BA fordert nun, weitere Strafermittlungsbefugnisse zu erhalten, um vermeintliche Leistungsbetrüger ausfindig zu machen. So fordert sie nun die Möglichkeit, Daten aus Grundbucheinträgen mit eigenen Daten abgleichen zu dürfen. Bislang fehlt hier aber die gesetzliche Grundlage. Sprich: Wenn es vorkommt, dass das Jobcenter Grundbucheinträge mit eigene Daten vergleicht, handelt die Behörde (noch) rechtswidrig. (ag)

Bild: Paul-Georg Meister / pixelio.de