Gute Gründe, die Schwerbehinderung dem Arbeitgeber mitzuteilen

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Sie müssen als mit Schwerbehinderung Ihre Einschränkungen dem Arbeitgeber nicht von sich aus mitteilen. Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag einige Gründe, warum es wichtig sein kann, den Chef über die Schwerbehinderung zu informieren.

Die Nachteilsausgleiche

Ein entscheidender Grund, warum Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwerbehinderung informieren sollten, sind die Nachteilsausgleiche, die Ihnen als Mensch mit Schwerbehinderung am Arbeitsplatz zustehen.

Dazu gehören zusätzliche Urlaubstage pro Jahr, die Ihnen zustehen, bei fünf Arbeitstagen pro Woche fünf, bei sechs Arbeitstagen sechs und bei vier Arbeitstagen vier.

Sie haben als Mensch mit Schwerbehinderung Anspruch auf einen Ihren Bedürfnissen entsprechenden Arbeitsplatz mit behindertengerechten Arbeitsmitteln und Umbauten, sowie auf einen besonderen Kündigungsschutz, und Sie dürfen nicht zu Mehrarbeit eingespannt werden.

Als Mensch mit Schwerbehinderung können Sie sich weigern, mehr als acht Stunden pro Tag zu arbeiten, und je nach Schwere Ihrer Behinderung, können Sie einen Anspruch auf Teilzeitarbeit haben.

Das alles kann der Arbeitgeber Ihnen nur gewähren, wenn er von Ihrer Schwerbehinderung weiß.

Die Schwerbehindertenvertretung

Einen wichtigen Grund, seine Behinderung zu nennen, haben viele Betroffene nicht im Blick, und das ist die Schwerbehindertenvertretung. Wenn in einem Betrieb mindestens fünf Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt sind, dann muss eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden – zusätzlich zum Personal- und Betriebsrat.

Der Arbeitgeber muss diesen Vertreter über jede Frage, die Beschäftigte mit Schwerbehinderung betrifft, umfassend und rechtzeitig informieren und ihm zuhören, bevor in diesem Punkt eine Entscheidung fällt.

Mit der Schwerbehindertenvertretung beschließt er eine Inklusionsvereinbarung. Das betrifft vor allem Fragen danach, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen, zu versetzen, umzugruppieren oder ihnen zu kündigen.

Geklärt werden Organisation der Arbeitszeit, Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfelds von Beschäftigten mit Schwerbehinderung.

Wenn sich jetzt einer oder mehrere der Beschäftigten mit Schwerbehinderung nicht offenbart, dann kann das bedeuten, dass die Mindestzahl nicht zustande kommt, ab der Anspruch auf eine Vertretung besteht.

Dann würden Sie auf Ihr Recht verzichten, im Betrieb eine Vertretung zu haben, die für Ihre Interessen eintritt.

Wie teilen Sie Ihre Schwerbehinderung mit?

Sie können einfach ein formloses Anschreiben an das Personalbüro des Betriebs schicken, darin mitteilen, dass Sie schwerbehindert sind und eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises beifügen.

Wenn Sie unsicher sind, und es in Ihrem Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung gibt, dann suchen Sie diese auf und bekommen Unterstützung.

Wann sollten Sie spätestens Ihre Schwerbehinderung offenbaren?

An einem bestimmten Zeitpunkt ist es besonders wichtig, auf Ihre Schwerbehinderung hinzuweisen, und dieser Punkt ist bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber erreicht oder bei einer drohenden Kündigung.

Ihr Arbeitgeber darf Sie nämlich als Mensch mit Schwerbehinderung nur in Rücksprache mit dem Integrationsamt entlassen.

Hat es Nachteile, eine Schwerbehinderung zu melden?

Als Betroffener haben Sie vermutlich die Erfahrung gemacht, wegen Ihrer Behinderung diskriminiert zu werden, und das passiert leider auch am Arbeitsplatz. Ihnen dürfen aber keine Nachteile durch Ihre Behinderung bei der Arbeit entstehen.

Die Nachteilsausgleiche mit ihren Sonderregelungen für Menschen mit Behinderung binden Ihren Arbeitgeber gesetzlich.