Früher in Rente wegen ADHS

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ADHS, eine Aufmerksamkeitsdefizit- / Hyperaktivitätsstörung bei Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen, zeichnet sich aus durch Störungen der Aufmerksamkeit und Konzentration, durch starke innere Unruhe und ausgeprägte Impulsivität. Dies kann nicht nur zu Problemen im Berufsleben führen, sondern auch zu einer vorzeitigen Rente.

ADHS als Behinderung

ADHS führt in manchen Fällen dazu, dass das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung feststellt. Oft sind dabei zusätzliche Einschränkungen wichtig, wie Depressionen oder Leistungsschwächen. Ab einem Grad der Behinderung von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor, und diese rechtfertigte Nachteilsausgleiche und besondere Unterstützung.

Wie bewertet die Versorgungsmedizin ADHS?

ADHS gilt in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen als eine der Verhaltensstörungen beziehungsweise der emotionalen Störungen, die in Kindheit und Jugend beginnen. Um ADHS in der Versorgungsmedizin zu berücksichtigen, muss eine Diagnose nach den Kriterien der WHO (in Deutschland ICD-10) vorliegen.

Wann liegt eine Behinderung vor?

Viele irren sich, weil Sie eine Behinderung für eine Erkrankung halten. Zwar ist eine Behinderung meist die Folge einer Krankheit, beim Anerkennen einer Behinderung geht es jedoch nicht um die Krankheit als solche, sondern um die Beeinträchtigung, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Schwierigkeiten bei der sozialen Anpassung

ADHS-Betroffene haben keine körperlichen Beeinträchtigungen, sondern stehen im Blick der Versorgungsmedizin wegen ihrer Probleme, sich sozial anzupassen. Wer mit der Diagnose ADHS lebt, aber keine Probleme hat, sich zu integrieren, liegt im Grad der Behinderung zwischen zehn und 20, was keinen Nachteilsausgleich zur Folge hat.

Führt die fehlende soziale Anpassung hingegen zu Schwierigkeiten der Integration in mehreren Lebensbereichen wie Beruf, Schule oder dem öffentlichen Leben, dann deutet das auf einen Grad der Behinderung von 30 bis 40.

Können die Betroffenen sich nur mit umfassender Unterstützung in Lebensbereiche integrieren, dann liegt eine Schwerbehinderung vor, mit einem Grad der Behinderung von 50 bis 70. Bei Erwachsenen, die von ADHS Betroffenen sind, führt das Syndrom allein kaum zu einem Grad der Behinderung über 50, was allerdings immer noch eine Schwerbehinderung ist und deshalb zu Nachteilsausgleichen berechtigt.

Früher in Rente wegen ADHS?

Was hat jetzt eine Behinderung wegen ADHS mit der Rente zu tun? Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50 und sind Sie außerdem mindestens 35 Jahre in der Deutschen Rentenkasse versichert? Dann haben Sie Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Sie können dann ohne Abschläge zwei Jahre früher in Rente gehen oder mit Abschlägen sogar fünf Jahre vor der Regelaltersgrenze. In diesem Fall treten Sie dann letztlich wegen ADHS vorzeitig in den Ruhestand ein.

ADHS kann zu Erwerbsminderung

ADHS kann zudem zu einer Erwerbsminderung führen. Wenn Sie mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse einzahlen (mit kürzeren Fristen während und kurz der Ausbildung), dann haben Sie Anspruch auf eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie keine volle Leistung mehr erbringen können.

Wenn Sie nur noch unter drei Stunden pro Tag (volle Erwerbsminderung) oder unter sechs Stunden pro Tag (teilweise Erwerbsminderung) einer Erwerbsbeschäftigung nachgehen, dann bekommen Sie, für die Zeit, in der Arbeit unmöglich ist, eine Rente ausgezahlt.

Worauf sollten Sie achten?

ADHS bei Erwachsenen wirkt oft „angepasster“ als bei Kindern und Jugendlichen. Denn die in jungem Alter kennzeichnende Hyperaktivität sowie die Unruhe, die sich in Bewegungsdrang äußert und für Dritte sehr auffällig sind, mindern sich meist bei erwachsenen Betroffenen. Die verminderte Aufmerksamkeit bleibt aber als Leitmuster.

Betroffene Erwachsene erreichen deshalb oft nicht die selbst gesteckten Ziele, und der Leidensdruck steigt. Sie verpassen Termine, halten sich nicht an Absprachen, wollen zu viel auf einmal und vergessen es wieder, und es fällt ihnen schwer, einen Plan bis zum Ende zu verfolgen.

Leider gilt diese (mangelnde) Struktur bei Arbeitgebern schnell nicht als Ausdruck einer Erkrankung, sondern als Zeichen fehlender Disziplin oder schlechten Arbeitsverhaltens. Je stärker die Konzentrationsprobleme die Leistungsfähigkeit einschränken, desto größer wird das Risiko, den Arbeitsplatz zu verlieren.

Mit korrekten Diagnosen, ärztlichen Befunden und der möglichen Feststellung eines Grades der Behinderung können Sie einer Kündigung Ihres Arbeitgebers vorbeugen.