Freibetrag für Hartz IV- Aufstocker soll entfallen

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Arbeitgeberpräsident fordert Minijobs bei Hartz IV voll anzurechnen

11.11.2013

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt will Vollbeschäftigung fördern, indem Hartz IV-Hinzuverdienste bis 200 Euro voll auf den Regelsatz angerechnet werden. Er sieht in dem bislang anrechnungsfreien Betrag in Höhe von 100 Euro, die sich Hartz IV-Bezieher hinzuverdienen können, einen "Fehlanreiz". Statt eines Minijobs und Hartz IV solle die Vollbeschäftigung gefördert werden, erklärte Hundt gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“. Hundt sieht mal wieder die Opfer statt die Täter in der Verantwortung.

Statt Minijob und Hartz IV Vollzeitjob
„Um Vollzeitstellen attraktiver zu machen, müssen die Hinzuverdienstregeln vom Kopf auf die Füße gestellt werden“, sagte der scheidende Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin. Demnach solle Einkommen aus Vollzeitarbeit oder vollzeitnaher Beschäftigung stärker freigestellt werden. Beträge bis 200 Euro brutto würden im Gegenzug „voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden“. Hundt sieht in der derzeitigen Regelung einen Fehlanreiz für Hartz IV-Bezieher, sich mit dem Regelsatz und einen geringfügigen Hinzuverdienst einzurichten. Die Jobcenter müssten deshalb „verstärkt Aufstocker ansprechen, die nur einen Minijob ausüben“.

Derzeit sind 100 Euro eines Hinzuverdienstes im Hartz IV-Bezug pro Monat anrechnungsfrei. Bruttoeinkommen zwischen 100 und 800 Euro wird dagegen auf den Regelsatz angerechnet, wobei der Hartz IV-Bezieher 20 Prozent vom erzielten Einkommen behalten darf. Der-Eckregelsatz für einen alleinlebenden Erwachsenen beträgt derzeit 382 Euro monatlich zuzüglich der Kosten für die Unterkunft (Miete und Heizkosten). Von dem knappen Budget sollen neben Lebensmitteln und Strom auch alle anderen notwendigen Dinge des Alltags bestritten werden. Dazu zählen unter anderem Kleidung, Haushaltsgeräte sowie sämtliche Freizeitaktivitäten. Wohlfahrtsverbände machen regelmäßig darauf aufmerksam, dass der Regelsatz nicht einmal das Existenzminimum sichert und dringend erhöht werden muss. Das gilt vor allem angesichts der steigenden Strompreise.

Hartz IV-Regelsatz sichert nicht einmal das Existenzminimum
Anrechnungsfreie 100 Euro mehr pro Monat können einen Hartz IV-Bezieher, der nicht einmal das allernotwendigste von seinem Regelsatz bezahlen kann, deshalb kaum dazu veranlassen, sich damit bequem einzurichten. Vielmehr geht es doch darum, dass es nach wie vor kaum (fair bezahlte und zumutbare) Vollzeitstellen in vielen Bereichen gibt.

Sollte Herr Hundt dabei möglicherweise an Zeitarbeit gedacht haben? Das würde gut zu seinen Aussagen hinsichtlich der Einführung eines Mindestlohns passen, den er selbstverständlich ablehnt. „Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn trifft vor allem die Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt: Langzeitarbeitslose, gering Qualifizierte und junge Menschen, die keine Ausbildung haben.“ Ah ja, und wen würde dann die Abschaffung des ohnehin geringen Freibetrags für Hartz IV-Aufstocker treffen? (ag)

Foto: Gerd Altmann, Pixelio