Das Finanzgericht (FG) des Saarlandes hat in einem Urteil den Antrag einer Rentnerin auf Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids abgelehnt. Die Klรคgerin hatte anhand einer mathematischen Formel die Doppelbesteuerung von Renten aufgezeigt.
Was ist eine Doppelbesteuerung von Renten?
Eine Doppelbesteuerung tritt auf, wenn Steuerpflichtige einerseits bereits versteuerte Altersvorsorgeaufwendungen leisten und andererseits die daraus resultierenden Rentenleistungen erneut versteuern mรผssen.
Laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist eine Doppelbesteuerung verfassungswidrig und muss vom Gesetzgeber durch eine systematische Abstimmung der steuerlichen Regelungen verhindert werden.
Seit der Einfรผhrung des Alterseinkรผnftegesetzes (AltEinkG) im Jahr 2005 gelten neue Regeln fรผr die nachgelagerte Besteuerung, bei der der steuerpflichtige Anteil der Renten schrittweise von 50 % (2005) auf 100 % (2040) steigt.
Warum wurde der Antrag der Rentnerin abgelehnt?
Das FG des Saarlandes stellte in seiner summarischen Prรผfung fest, dass die Rentnerin keine hinreichenden Nachweise fรผr eine Doppelbesteuerung vorlegen konnte.
Zwar sieht das Gericht die grundsรคtzliche Mรถglichkeit einer Doppelbesteuerung von Renten, doch im konkreten Fall reichte die vorgelegte Argumentation nicht aus.
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Fehlerhafte Berechnung der Lebenserwartung
Die Rentnerin hatte argumentiert, dass die Summe ihrer versteuerten Rentenbeitragszahlungen die Summe der steuerfreien Anteile ihrer voraussichtlichen Rentenzahlungen รผbersteige.
Dabei stรผtzte sie sich auf eine mathematische Formel und legte den Versicherungsverlauf ihrer Rentenversicherung vor. Das Gericht bemรคngelte jedoch, dass die Berechnungen der Rentnerin auf einer unzutreffenden Lebenserwartung basierten.
Bei Anwendung einer nicht so hohen Lebenserwartung ergab sich, dass die steuerfrei zuflieรenden Rentenbetrรคge die versteuerten Beitrรคge รผberstiegen.
Ungeeignete abstrakte Verhรคltnisrechnung
Zusรคtzlich hatte die Antragstellerin versucht, eine Doppelbesteuerung durch eine Verhรคltnisrechnung zu belegen. Diese Berechnung betrachtete jedoch lediglich Prozentsรคtze und vernachlรคssigte die absoluten Werte, die laut Bundesfinanzhof (BFH) und BVerfG entscheidend sind.
Auch wurde ein mรถglicher Sonderausgabenabzug aus der Zeit vor 2005 nicht korrekt berรผcksichtigt.
Welche Folgen hat das Urteil?
Das Urteil des FG des Saarlandes zeigt, dass die Beweislast fรผr eine Doppelbesteuerung beim Rentner liegt. Gleichzeitig verdeutlicht es die Schwierigkeit, diese Beweislast zu erfรผllen, insbesondere wenn Berechnungen auf fehlerhaften Annahmen oder unvollstรคndigen Daten basieren.
Viele Experten bezweifeln, dass das Gesetz den verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG gerecht wird. Der schrittweise Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils bis 2040 kรถnnte weitere Konflikte mit sich bringen.
Eine hรถchstrichterliche Klรคrung der genauen Berechnungsmodalitรคten und der Beweisfรผhrung kรถnnte fรผr mehr Rechtssicherheit sorgen.