Das Finanzgericht (FG) des Saarlandes hat in einem Urteil den Antrag einer Rentnerin auf Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids abgelehnt. Die Klägerin hatte anhand einer mathematischen Formel die Doppelbesteuerung von Renten aufgezeigt.
Was ist eine Doppelbesteuerung von Renten?
Eine Doppelbesteuerung tritt auf, wenn Steuerpflichtige einerseits bereits versteuerte Altersvorsorgeaufwendungen leisten und andererseits die daraus resultierenden Rentenleistungen erneut versteuern müssen.
Laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist eine Doppelbesteuerung verfassungswidrig und muss vom Gesetzgeber durch eine systematische Abstimmung der steuerlichen Regelungen verhindert werden.
Seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) im Jahr 2005 gelten neue Regeln für die nachgelagerte Besteuerung, bei der der steuerpflichtige Anteil der Renten schrittweise von 50 % (2005) auf 100 % (2040) steigt.
Warum wurde der Antrag der Rentnerin abgelehnt?
Das FG des Saarlandes stellte in seiner summarischen Prüfung fest, dass die Rentnerin keine hinreichenden Nachweise für eine Doppelbesteuerung vorlegen konnte.
Zwar sieht das Gericht die grundsätzliche Möglichkeit einer Doppelbesteuerung von Renten, doch im konkreten Fall reichte die vorgelegte Argumentation nicht aus.
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Fehlerhafte Berechnung der Lebenserwartung
Die Rentnerin hatte argumentiert, dass die Summe ihrer versteuerten Rentenbeitragszahlungen die Summe der steuerfreien Anteile ihrer voraussichtlichen Rentenzahlungen übersteige.
Dabei stützte sie sich auf eine mathematische Formel und legte den Versicherungsverlauf ihrer Rentenversicherung vor. Das Gericht bemängelte jedoch, dass die Berechnungen der Rentnerin auf einer unzutreffenden Lebenserwartung basierten.
Bei Anwendung einer nicht so hohen Lebenserwartung ergab sich, dass die steuerfrei zufließenden Rentenbeträge die versteuerten Beiträge überstiegen.
Ungeeignete abstrakte Verhältnisrechnung
Zusätzlich hatte die Antragstellerin versucht, eine Doppelbesteuerung durch eine Verhältnisrechnung zu belegen. Diese Berechnung betrachtete jedoch lediglich Prozentsätze und vernachlässigte die absoluten Werte, die laut Bundesfinanzhof (BFH) und BVerfG entscheidend sind.
Auch wurde ein möglicher Sonderausgabenabzug aus der Zeit vor 2005 nicht korrekt berücksichtigt.
Welche Folgen hat das Urteil?
Das Urteil des FG des Saarlandes zeigt, dass die Beweislast für eine Doppelbesteuerung beim Rentner liegt. Gleichzeitig verdeutlicht es die Schwierigkeit, diese Beweislast zu erfüllen, insbesondere wenn Berechnungen auf fehlerhaften Annahmen oder unvollständigen Daten basieren.
Viele Experten bezweifeln, dass das Gesetz den verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG gerecht wird. Der schrittweise Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils bis 2040 könnte weitere Konflikte mit sich bringen.
Eine höchstrichterliche Klärung der genauen Berechnungsmodalitäten und der Beweisführung könnte für mehr Rechtssicherheit sorgen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.