Diese Jahrgänge können 2026 in Rente gehen – Tabelle

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Die gestaffelte Anhebung der Altersgrenzen bei der Rente wirkt sich 2026 besonders deutlich aus. In diesem Jahr erreichen Teile des Jahrgangs 1960 ihre Regelaltersgrenze, gleichzeitig öffnen sich je nach Versicherungsverlauf weitere Türen: Abschlagsfreie Früh­rente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren, vorgezogene Altersrenten mit Abschlägen ab 63 nach 35 Jahren sowie Altersrenten für schwerbehinderte Menschen.

Wer 2026 „erstmals“ in Rente gehen kann, hängt deshalb nicht nur am Geburtsjahr, sondern ebenso an Rentenart, Geburtsmonat und erfüllten Wartezeiten.

Tabelle: Wer darf in 2026 in Rente gehen?

Wer kann 2026 in Rente gehen? Wie ist der Renteneintritt möglich?
Geburtsjahrgang 1960, frühe Geburtsmonate Regelaltersrente: Mit 66 Jahren und 4 Monaten; erste Rentenzahlungen ab Juni 2026 möglich (je nach Geburtsmonat)
Geburtsjahrgang 1959, späte Geburtsmonate (z. B. Dezember 1959) Regelaltersrente: Altersgrenze schon 2025 erreicht, erste Rentenzahlung aber bis März 2026 verschoben (wegen Folgemonatsregel)
Geburtsjahrgang 1961 (bei erfüllten 45 Versicherungsjahren) Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte: Altersgrenze 64 Jahre und 6 Monate; früheste Rentenzahlungen ab 2026
Geburtsjahrgang 1962, frühe Monate (bei erfüllten 45 Versicherungsjahren) Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte: Altersgrenze 64 Jahre und 8 Monate; erste Rentenzugänge ab Herbst 2026
Geburtsjahrgang 1963 (bei 35 Versicherungsjahren) Vorgezogene Altersrente ab 63 mit Abschlägen: Erstmals ab 2026 möglich; Abschlag dauerhaft ca. 13,8 %
Geburtsjahrgänge 1961 und 1962 (mit anerkannter Schwerbehinderung, Grad ≥ 50) Altersrente für schwerbehinderte Menschen: je nach Geburtsmonat zwischen 64 und 65 Jahren; teils erstmals 2026 abschlagsfrei möglich

Regelaltersrente: Jahrgang 1960 kann in die Rente

Für die reguläre Altersrente gilt im Übergang: Der Jahrgang 1960 erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten. Entscheidend ist dabei der individuelle Geburtsmonat, denn der Anspruch auf die erste Zahlung entsteht jeweils zum Beginn des Folgemonats, nachdem die Altersgrenze erreicht wurde.

Damit kann ein Teil der 1960 Geborenen bereits 2026 regulär in Rente gehen, der spätere Teil erst 2027. Die DRV weist die gestaffelten Altersgrenzen nach Jahrgang und Monat aus; Beispielrechnungen zeigen: Wer im Januar 1960 geboren ist, erreicht die Altersgrenze im Mai 2026 und bekommt die erste reguläre Monatsrente ab dem 1. Juni 2026.

Wer hingegen im August 1960 geboren ist, erreicht die Altersgrenze im Dezember 2026 und startet regulär erst am 1. Januar 2027.

Dass die Rentenzahlung grundsätzlich am ersten Tag des Folgemonats beginnt, ist keine Kleinigkeit: Sie erklärt, warum die ersten 1960er-Geburtsmonate schon 2026 Geld bekommen, während spätere 1960er-Monate trotz identischer Regelaltersgrenze erst 2027 dran sind. Die Logik ist in amtlichen Beispielen und Ratgebertexten erläutert.

Ein Blick zurück zeigt den Übergang: Der Jahrgang 1959 (Regelalter 66 Jahre und 2 Monate) trat überwiegend schon 2025 in die Regelaltersrente ein; die allerletzten 1959er – etwa Geborene im Dezember – starteten wegen des Folgemonatsprinzips erst im März 2026. „Erstmals“ möglich war die Regelaltersrente für diesen Jahrgang aber bereits 2025.

Abschlagsfreie Frührente mit 45 Versicherungsjahren: Wer 2026 die Tür erreicht

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist die prominente abschlagsfreie Früh­rente – im Sprachgebrauch oft „Rente mit 63“ genannt, auch wenn die Altersgrenze seit Jahren ansteigt.

Für die Jahrgänge rund um 1960 gilt: 1961er erreichen diese Grenze mit 64 Jahren und 6 Monaten, 1962er mit 64 Jahren und 8 Monaten, 1963er mit 64 Jahren und 10 Monaten; ab Jahrgang 1964 liegt sie bei 65 Jahren. Vorbezug mit Abschlägen ist bei dieser Rentenart nicht zulässig.

Auf das Kalenderjahr 2026 übertragen heißt das: Ein Teil des Jahrgangs 1961 erreicht die 45-Jahre-Grenze altersseitig im Laufe des Jahres und kann – bei erfüllter Wartezeit – ab Beginn des Folgemonats 2026 abschlagsfrei in Rente gehen.

Ebenso stoßen die ersten 1962er (frühe Geburtsmonate) ab Herbst 2026 in dieses Fenster vor. Für 1963 Geborene fällt der Erreichenszeitpunkt erst in das Jahr 2027. Die brancheneinheitlichen Tabellen bestätigen diese Stufen.

Wichtig ist dabei ist die Marke „45 Jahre“: Es zählen nicht nur Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, sondern auch bestimmte Zeiten der Kindererziehung, Pflege oder Krankheit; Details und Einzelfälle klärt die DRV in ihren Übersichten.

Achtung: Erst wenn die 45 Jahre tatsächlich zusammenkommen und die Altersgrenze erreicht ist, ist der abschlagsfreie Ausstieg 2026 möglich.

Vorgezogene Altersrente ab 63 mit Abschlägen: Jahrgang 1963 ist 2026 erstmals am Start

Die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit) kann vorzeitig ab 63 bezogen werden – allerdings immer mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat, dauerhaft und auch bei späteren Hinterbliebenenrenten spürbar. Für alle ab 1964 Geborenen ist die reguläre Altersgrenze 67, sodass der maximale Abschlag bei 14,4 Prozent liegt.

Für den Jahrgang 1963 – regulär 66 Jahre und 10 Monate – bedeutet der frühestmögliche vorgezogene Start mit 63 eine Minderung von 13,8 Prozent. 2026 wird dieser Jahrgang 63 und kann damit erstmals diese vorgezogene Rente beanspruchen, sofern die 35 Jahre erfüllt sind.

Wer 1962 geboren wurde, hat die 63 bereits 2025 erreicht und konnte damit ein Jahr früher in die vorgezogene Rente starten; 1961er sogar schon 2024. 2026 ist also in dieser Rentenart vor allem das „Premierenjahr“ für 1963 Geborene.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Stufen zur 65

Für Versicherte mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 gibt es eine eigene Altersrente. Deren abschlagsfreie Altersgrenze wird stufenweise von 63 auf 65 angehoben.

In der Übergangsphase liegen die Grenzen – je nach Jahrgang – zwischen 64 und 65 Jahren; parallel existiert ein vorgezogener, abschlagsbehafteter Zugang. 2026 erreichen Teile der Jahrgänge 1961 und 1962 die jeweiligen altersmäßigen Schwellen und können – bei erfüllter Wartezeit – in diese Rentenart wechseln. Ab Jahrgang 1964 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 65. Die DRV stellt die Stufen im Detail dar.

Stichtage, Folgemonat – und der Sonderfall „am 1. geboren“

Für alle Altersrenten gilt: Die Rente beginnt mit dem ersten Tag des Folgemonats, nachdem sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Wer seinen maßgeblichen Geburtstag etwa Mitte des Monats erreicht, erhält die erste Zahlung ab dem Monatsersten darauf.

Ein gut Sonderfall betrifft Rentenversicherte, die am ersten Kalendertag eines Monats geboren sind: Sie gelten rechtlich bereits am letzten Tag des Vormonats als „alterfüllt“, womit der Rentenbeginn um einen Monat nach vorne rücken kann. Solche Details können für Grenzfälle im Jahr 2026 das Zünglein an der Waage sein.

Damit der Übergang finanziell nahtlos gelingt, empfiehlt die DRV, den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu stellen.

Wer später beantragt, riskiert eine Verschiebung des Zahlungsstarts; maßgeblich ist zudem, dass alle Voraussetzungen spätestens im Vormonat erfüllt sind. Die amtlichen Hinweise nennen hierfür klare Fristen.

Was das für 2026 konkret bedeutet

Unter dem Strich ist 2026 das Jahr, in dem sich für verschiedene Gruppen erstmals die Rententür öffnet – allerdings aus unterschiedlichen Gründen. Regulär betrifft dies die frühen Geburtsmonate des Jahrgangs 1960; sie erreichen 66 Jahre und 4 Monate und erhalten ihre erste reguläre Zahlung im Laufe des Jahres 2026.

Späte 1960er folgen ab Januar 2027. Bei der abschlagsfreien Früh­rente nach 45 Jahren stoßen Teile der Jahrgänge 1961 und – gegen Jahresende – 1962 in den Anspruch hinein.

Und bei der vorgezogenen Altersrente ab 63 mit Abschlägen tritt 2026 vor allem der Jahrgang 1963 erstmals auf den Plan.

Die jeweils letzten 1959er tauchen zwar noch im März 2026 in der Statistik der Regelaltersrenten auf, „erstmals“ möglich war ihr Eintritt indes bereits 2025. Diese Verteilung folgt exakt den von der DRV veröffentlichten Stufungen.

So prüfen Sie Ihren individuellen Termin – und was noch zu beachten ist

Die Aussage „kann 2026 in Rente gehen“ ist stets ein Zusammenspiel aus Alter, Rentenart und erfüllten Versicherungszeiten. Wer Klarheit für den eigenen Fall möchte, sollte zuerst die persönliche Altersgrenze aus Geburtsdatum und Rentenart bestimmen und anschließend die Wartezeiten prüfen.

Hilfreich sind der „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“ der DRV sowie ein Abgleich der hinterlegten Versicherungszeiten im Rentenkonto. Bei knapp erfüllten Bedingungen – etwa bei den 45-Jahres-Zeiten – lohnt sich die Klärung einzelner Zeitarten, da Kindererziehungs-, Pflege- oder bestimmte Anrechnungszeiten den Ausschlag geben können.

Ein Beratungstermin bei der DRV schafft zudem Sicherheit, zumal sich über den exakten Beginn Monat für Monat spürbare finanzielle Unterschiede ergeben können.

Abschläge sind dauerhaft – Planung schützt vor Überraschungen

Wer 2026 die vorgezogene Altersrente ab 63 nutzt, muss die Minderung von 0,3 Prozent je Vorbezugsmonat dauerhaft einkalkulieren; die Kürzung endet nicht, wenn die reguläre Altersgrenze später erreicht wird. Gerade beim Jahrgang 1963 summiert sich das auf 13,8 Prozent.

Umgekehrt ist der Weg über die 45-Jahres-Rente abschlagsfrei, setzt aber die volle Wartezeit voraus und lässt keinen Vorbezug zu. Auch die Rente für schwerbehinderte Menschen ist an feste Altersstufen gebunden, die 2026 weiter auf dem Weg zur einheitlichen 65 liegen.

Wer seinen Ruhestand um das Kalenderjahr 2026 herum plant, sollte daher frühzeitig rechnen, Unterlagen sichten und den Antrag rechtzeitig stellen – idealerweise mit einigen Monaten Vorlauf.