Wer eine teilweise Erwerbsminderungsrente bezieht, kann eine volle Rente erhalten, wenn dem oder der Betroffenen der Arbeitsmarkt nachweislich verschlossen ist.
Diese Sonderregelung wird als Arbeitsmarktrente bezeichnet und soll verhindern, dass die Erwerbsgeminderten in eine finanzielle Notlage geraten. Ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Wรผrttemberg zeigt allerdings, dass die Kriterien fรผr eine solche Sonderrente strikt sind. (L 9 R 2846/21)
Vielfรคltige gesundheitliche Probleme
Die Betroffene arbeitete als Polsterin und Nรคherin von 1991 bis 2021, zuletzt an drei Tagen pro Woche jeweils acht Stunden. 2019 nahm sie an einer Reha-Maรnahme teil und hatte bereits 2013 eine solche durchlaufen.
Im Entlassungsbericht wurden zahlreiche Leiden diagnostiziert: Rezidivierendes Cervikolumbalsyndrom bei myofascialer Symptomatik der Schultergรผrtel- und lumboglutealen Muskulatur, chronischer Schmerz, Polyarthrose, Impingement-Syndrom der rechten Schulter, Adipositas und benigne essentielle Hypertonie.
Fรผr leichte bis mittelschwere Arbeiten wurde bei ihr ein Leistungsvermรถgen von mehr als sechs Stunden pro Tag festgestellt. Ihre Tรคtigkeit als Polsterin konnte sie laut Gutachten nur noch weniger als drei Stunden pro Tag ausรผben.
Sie erhรคlt eine Berufsunfรคhigkeitsrente
Die Krankenversicherung bewilligte ihr eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfรคhigkeit. Diese bekommen bis 1960 Geborene , wenn Sie zwar auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt sechs Stunden und mehr pro Tag tรคtig sein kรถnnen, aber in ihrem erlernten Beruf voll erwerbsgemindert sind.
Antrag auf volle Erwerbsminderung
Die Betroffene beantragte jedoch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ein neues Gutachten kam zu dem Schluss, dass sie auf ihrer Stelle als Polsterin nur unter drei Stunden pro Tag arbeiten kรถnne, auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt wegen einer Verschlechterung ihres Zustands nur noch drei bis unter sechs Stunden.
Deshalb wandelte die Rentenversicherung die Rente wegen Berufsunfรคhigkeit in eine direkte Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung um. An den Konditionen und der Hรถhe der Rente รคnderte sich dabei nichts.
Klage vor dem Sozialgericht
Die Betroffene klagte vor dem Sozialgericht Reutlingen, um ihren Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente durchzusetzen. Das Sozialgericht entschied zu ihren Gunsten. Das gericht begrรผndete dies folgendermaรen:
โAuch wenn die Klรคgerin lediglich teilweise erwerbsgemindert sei, habe sie einen Anspruch auf eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Eine volle Erwerbsminderungsrente sei zu gewรคhren, wenn der Rentenberechtigte zwar noch unter den รผblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes drei bis sechs Stunden tรคglich erwerbstรคtig sein kรถnne, er jedoch keinen entsprechenden Arbeitsplatz innehabe und der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen sei.โ
Im dem Zeitraum, der Gegenstand des Verfahrens war, hรคtte sie keinen leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz gehabt.
Berufung vor dem Landessozialgericht
Die Krankenversicherung legte Berufung vor dem Landessozialgericht ein und bekam Recht. Die Richter begrรผndeten die Ablehnung der Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente wie folgt: โDass die Klรคgerin bei einer Beschรคftigung an drei Tagen/Woche zu je 8,25 Stunden, was auf eine Fรผnf-Tagewoche gerechnet einer arbeitstรคglichen Zeit von 4,95 Stunden entspricht, bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb in der Lage war, 85,5 รberstunden anzusammeln, legt nicht nahe, dass die Teilzeittรคtigkeit zu Lasten der Restgesundheit ging.
Auch im รbrigen ist der Arbeitsgeberauskunft mit Blick auf das beigefรผgte Arbeitszeugnis und das Tรคtigkeitsprofil nicht zu entnehmen, dass die ausgeรผbte Tรคtigkeit nicht mit den qualitativen Einschrรคnkungen vereinbar gewesen wรคre, wie sich zuletzt aus dem Gutachten des Allgemeinmediziners D1 ergeben.โ
Keine Arbeitsmarktrente bei ausgeรผbter Teilzeitarbeit
Es sei, so das Gericht, nicht nachgewiesen, dass die Tรคtigkeit als Polsterin auf Kosten der Restgesundheit ausgeรผbt worden sei. Eine Arbeitsmarktrente sei ausgeschlossen: โAus den genannten Grรผnden ist von der Ausรผbung einer leidensgerechten Teilzeittรคtigkeit (โฆ) auszugehen, weshalb schon aus diesem Grund fรผr diese Zeit eine Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes und die Gewรคhrung einer arbeitsmarktbedingten Rente wegen voller Erwerbsminderung zu verneinen ist.โ