Diese Änderungen ab August 2025 gehen uns ALLE an

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Ab dem 1. August 2025 erleben Deutschland und die Europäische Union einen ganzen Strauß an Neuerungen. Sie reichen von Bauprojekten auf einer der wichtigsten Bahnachsen bis hin zu strengeren Regeln für Künstliche Intelligenz, niedrigeren Vergütungssätzen für Solarstrom, einem komfortableren Online‑Widerruf und der endgültigen Umstellung auf digitale Passbilder. Ein Überblick über die fünf größten Änderungen, ihre Hintergründe und ihre Folgen.

Generalsanierung auf der Hauptschlagader Nord‑Süd

Mit Beginn der Sommerferien startet die Deutsche Bahn die Totalsperrung der 280 Kilometer langen Hochgeschwindigkeitsstrecke Hamburg–Berlin. Zwischen dem 1. August 2025 und dem 30. April 2026 wird der Verkehr komplett eingestellt; Fernzüge weichen über Uelzen und Stendal aus, Regionalzüge enden oder beginnen in Wittenberge.

Die Fahrzeit Hamburg–Berlin verlängert sich im Fernverkehr um rund 45 Minuten, im Nahverkehr fahren Ersatzbusse.

Ziel der neunmonatigen Vollsperrung ist eine „Generalsanierung“: Gleise, Weichen, Oberleitungen und Signaltechnik werden erneuert, das European Train Control System (ETCS) ausgebaut und Bahnhöfe modernisiert.

Die Maßnahme ist Teil des Infrastrukturprogramms der Bundesregierung, das Engpassstrecken in kurzer Zeit grundlegend sanieren soll, statt sie über Jahre hinweg abschnittsweise zu flicken.

Neues Regelwerk für Künstliche Intelligenz

Am 2. August 2025 treten wesentliche Teile des EU‑Gesetzes über Künstliche Intelligenz (AI Act) in Kraft. Für sogenannte General‑Purpose‑Modelle – etwa ChatGPT, Gemini oder Claude – gilt dann eine breit gefächerte Transparenzpflicht.

Anbieter müssen offenlegen, mit welchen Trainingsdaten ihre Systeme arbeiten, welche Risiken bestehen und wie sie diese beherrschen wollen. Zudem müssen sie Mechanismen vorhalten, um schwerwiegende Fehlfunktionen zu melden und zu beheben.

Für Hochrisiko‑Anwendungen in Bereichen wie Justiz, Gesundheit oder Bildung verlangt der AI Act ein umfassendes Risikomanagement, bevor die Systeme auf den Markt kommen dürfen. Die Mitgliedstaaten haben bis 2. August 2025 Zeit, eigene Bußgeld‑ und Sanktionsrahmen festzulegen; ab August 2026 werden neue Modelle, ab August 2027 bereits existierende Modelle vollumfänglich erfasst.

Mit dem Gesetz will die EU die Balance zwischen Innovation und Verbraucherschutz finden, stößt aber bei Technologieunternehmen auf Bedenken wegen möglicher Einblicke in Geschäftsgeheimnisse.

Sinkende Einspeisevergütung fordert neue Kalkulation

Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ihren überschüssigen Strom ins Netz einspeisen, erhalten dafür eine gesetzlich festgelegte Vergütung nach dem Erneuerbare‑Energien‑Gesetz (EEG). Für Anlagen, die ab dem 1. August 2025 erstmals ans Netz gehen, sinkt dieser Satz für Anlagen bis 10 kWp auf voraussichtlich 7,87 Cent pro Kilowattstunde.

Hintergrund ist die im EEG verankerte stetige Degression, die sich an fallenden Modulkosten und der Marktentwicklung orientiert. Wer eine Anlage plant, muss die niedrigere Vergütung in seiner Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigen und verstärkt darauf achten, möglichst viel Solarstrom selbst zu verbrauchen, etwa mit Speicherlösungen oder durch das Laden eines E‑Autos.

Ein Klick genügt: Der geplante Widerrufsbutton

Unter dem Eindruck des 2022 eingeführten „Kündigungsbuttons“ will das Bundesjustizministerium (BMJ) die nächste Ausbaustufe für den Verbraucherschutz zünden: den elektronischen Widerrufsbutton.

Künftig soll das Rücktrittsrecht bei Online‑Verträgen so unkompliziert ausgeübt werden können, wie der Vertrag geschlossen wurde – über einen prominenten Button auf der Website oder in der App des Anbieters.

Das BMJ hat Anfang Juli einen Referentenentwurf vorgelegt; bis zum 1. August 2025 können Verbände, Unternehmen und Bürgerinnen sowie Bürger Stellungnahmen abgeben. Besonders Finanzdienstleistungen – von Krediten über Versicherungen bis zu Geldanlagen – sollen durch zusätzliche Informationspflichten erfasst werden.

Gleichzeitig plant das Ministerium, das bislang praktisch unbegrenzte Widerrufsrecht bei fehlerhafter Belehrung auf zwölf Monate und 14 Tage zu begrenzen und schafft damit einen Interessenausgleich zwischen Unternehmen und Verbrauchern.

Digitale Passbilder werden Pflicht

Von spätestens August 2025 an akzeptieren die Pass‑ und Ausweisbehörden keine Papierfotos mehr. Lichtbilder müssen entweder direkt vor Ort in der Meldebehörde oder bei zertifizierten Fotostudios und Drogeriemärkten digital aufgenommen und über eine sichere Cloud‑Verbindung übertragen werden.

Ziel sei es, Manipulationen zu verhindern und die digitale Antragstrecke – etwa bei künftigen Online‑Passanträgen – vorzubereiten. Wer noch schnell ein biometrisches Passfoto am Automaten drucken lässt, riskiert ab August eine Ablehnung seines Antrags. Terminreservierungen bei den Bürgerämtern und Fotodienstleistern dürften deshalb im Sommer noch stärker gefragt sein.

Fazit: Frühe Vorbereitung zahlt sich aus

Ob längere Reisezeiten zwischen Hamburg und Berlin, neue Transparenzpflichten für KI‑Dienste oder ein verschärfter Blick auf die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen – der August 2025 markiert keinen radikalen, wohl aber einen spürbaren Wendepunkt in mehreren Alltagsbereichen.

Wer rechtzeitig Ausweichverbindungen prüft, Verträge dokumentiert, Investitionen nachrechnet und seinen Passantrag vorbereitet, erspart sich Stress und zusätzliche Kosten. Die kommenden Monate bieten ausreichend Zeit, sich auf die Veränderungen einzustellen – und vielleicht auch, die eine oder andere Chance zu nutzen, die sich aus ihnen ergibt.