Die neue P-Konto Bescheinigung – Darum ist sie so wichtig

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Viele Menschen, die ein P-Konto haben, wissen es nicht einmal. Wenn Sie einen erhöhten Freibetrag beanspruchen, weil sich weitere Personen in ihrem Haushalt befinden, oder Sie Unterhalt zahlen müssen, dann brauchen Sie dafür eine gültige Bescheinigung.

Die Bescheinigung schützt vor den Gläubigern

Läuft diese Bescheinigung aus, dann entfällt der Pfändungsschutz für den erhöhten Teil des Freibetrags, und die Gläubiger haben auf dieses Geld ungehinderten Zugriff.

Wir zeigen, worauf Betroffene achten müssen, und warum diese Bescheinigung wichtig ist.

Die Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto

Der „AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV“ veröffentlicht jährlich in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die Dokumente zur „Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO über die gemäß §§ 902 und 904 ZPO von der Pfändung nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto“.

Hier finden Sie die Bescheinigung

Im PDF-Format finden Sie das Formular einer solchen P-Konto Bescheinigung für die Zeit ab dem 01.07.2024 bis zum 30.06.2025:

Warum ist diese Bescheinigung so wichtig?

Als Betroffener können Sie eine böse Überraschung erleben, wenn die P-Konto-Bescheinigung abläuft, ohne dass Sie dies berücksichtigt haben.

Denn beim Ablaufen der P-Konot-Bescheinigung werden höhere Freibeträge zur Pfändung freigegeben, die gerade für weitere Personen in ihrem Haushalt vorgesehen waren.

Der Schutz, den es für dieses Geld durch das P-Konto gegeben hatte, besteht nicht mehr, wenn die Bescheinigung abläuft.

Befristete Bescheinigungen

Viele Schuldner, die ein Girokonto in ein P-Konto umwandeln, um Mittel zum Lebensunterhalt zu haben, wissen nicht, dass viele Banken ihre erhöhten Freibeträge auf Pfändungsschutzkonten befristen.

Das dürfen die Kreditinstitute zwar, können aber nicht willkürlich handeln. Seit 2021 sind die Banken Einschränkungen bei den Fristen unterworfen.

Eine Bescheinigung muss mindestens zwei Jahre gelten

So sind Banken seit Dezember 2021 verpflichtet, Bescheinigungen über höhere Freibetragsgrenzen bei Pfändungsschutzkonten für mindestens zwei Jahre auszustellen.

Außerdem müssen die Institute Betroffene mindestens zwei Monate vorher darüber informieren, dass die alte Bescheinigung abläuft, und eine neue Bescheinigung verlangt wird.

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Kein Rechtsschutz ohne neue Bescheinigung

Wenn die Betroffenen dann aber keine neue Bescheinigung vorlegen und die alte abläuft, dann gilt der Rechtsschutz für die erhöhten Freibeträge nicht mehr.

Nach Ablauf eines gesetzten Zeitraums können Gläubiger jetzt genau die Gelder einziehen, die durch die Bescheinigung gerade dem Pfändungsschutz unterlagen. Dabei geht es um die Beträge auf dem P-Konto, die über dem Grundfreibetrag, aber innerhalb des erhöhten Freibetrags liegen.

Was bleibt, wenn die Bescheinigung ausläuft?

Wenn die Bescheinigung über den erhöhten pfändungsfreien Betrag ausläuft und keine neue vorhanden ist, dann endet zwar nicht das P-Konto.

Es bleibt aber nur noch der Sockelbetrag pfändungsfrei.

Welche Pflichten haben die Banken?

Vor 2021 legten Banken willkürlich Laufzeiten für höhere Grenzen der Freibeträge fest, von denen die Betroffenen oft nicht einmal wussten.

Seit Dezember 2021 müssen die Banken mindestens zwei Jahre eine höhere Grenze beim Freibetrag gewähren, zwei Monate vorher darauf hinweisen, dass diese ausläuft und außerdem mitteilen, welcher Beitrag nicht mehr pfändungsfrei sein wird, wenn die Bescheinigung ausläuft.

Wie lange sind die Gelder bei Ablauf der Frist geschützt?

Wenn die Bescheinigung abläuft und keine neue existiert, dann dürfen die Gläubiger den erhöhten Freibetrag allerdings nicht sofort abführen.

Einen Monat lag bleibt das Geld noch in der Verfügung der Betroffenen, bevor die Gläubiger zuschlagen können.

Worauf müssen Sie achten?

Es geht um bares Geld, das Betroffene dringend brauchen, Geld, von dem die Miete bezahlt wird, der Kindesunterhalt oder der Strom.

Sie sollten bei einem erhöhten Freibetrag genau darauf achten, wie lange die entsprechende Bescheinigung gültig ist.

Sie sollten außerdem mit ihrem Kreditinstitut frühzeitig absprechen, wann Sie eine neue Bescheinigung vorlegen, ob die Bank dabei bestimmte formale Kriterien erwartet, und welche das im gegebenen Fall sind.

Mehrere Monate vor Ablaufen der Frist sollten Sie die neue Bescheinigung vorlegen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.