Menschen mit Behinderungen haben auf dem Arbeitsmarkt oft mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen.
Statistisch gesehen ist die Arbeitslosenquote unter dieser Bevölkerungsgruppe deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung. Gründe hierfür sind unter anderem Vorurteile, fehlende Barrierefreiheit am Arbeitsplatz und mangelnde Unterstützung seitens der Arbeitgeber.
Doch es gibt gesetzliche Maßnahmen, die helfen sollen, diese Nachteile auszugleichen.
Was sind Nachteilsausgleiche und wie unterstützen sie?
Nachteilsausgleiche sind spezielle gesetzliche Regelungen, die darauf abzielen, die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen im Berufsleben zu kompensieren.
Diese Regelungen sollen die Chancen auf eine Anstellung, die Sicherung des Arbeitsplatzes und den Zugang zu einer vorgezogenen Altersrente verbessern. Drei zentrale Nachteilsausgleiche spielen dabei eine besondere Rolle:
- Zusätzliche Urlaubstage: Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr, sofern sie in einer Fünf-Tage-Woche arbeiten. Bei einer Vier-Tage-Woche reduziert sich der Anspruch auf vier zusätzliche Urlaubstage. Diese zusätzlichen freien Tage dienen der Erholung und können helfen, die gesundheitlichen Belastungen besser zu bewältigen.
- Besonderer Kündigungsschutz: Der besondere Kündigungsschutz bedeutet, dass ein Arbeitgeber das Integrationsamt einschalten muss, bevor er einem Mitarbeiter mit einem GdB von mindestens 50 kündigen kann. Das Integrationsamt prüft dann, ob der Arbeitsplatz erhalten bleiben kann, beispielsweise durch den Einsatz spezieller Hilfsmittel oder Anpassungen, die von der Behörde finanziert werden. Dieser Schutz soll voreilige Kündigungen verhindern und die Beschäftigungssicherheit erhöhen.
- Vorgezogene Altersrente: Menschen mit einem GdB von mindestens 50 können zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter ohne Abschläge in Rente gehen. Wer bereit ist, eine teilweise gekürzte Rente zu akzeptieren, kann sogar noch früher in den Ruhestand treten. Diese Möglichkeit ist besonders hilfreich für diejenigen, deren gesundheitlicher Zustand die fortwährende Erwerbstätigkeit erschwert.
Warum sind diese Maßnahmen wichtig?
Diese Nachteilsausgleiche bieten Menschen mit Behinderungen konkrete Unterstützung im Berufsleben. Der zusätzliche Urlaub hilft, gesundheitliche Erholungspausen einzulegen.
Der besondere Kündigungsschutz sorgt für eine erhöhte Arbeitsplatzsicherheit und das frühere Renteneintrittsalter ermöglicht einen früheren Rückzug aus dem Erwerbsleben ohne finanzielle Einbußen.
Wie können diese Maßnahmen genutzt werden?
Um diese Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können, ist ein GdB von mindestens 50 erforderlich. Betroffene sollten sich daher um die Feststellung ihres GdB bemühen und sich über ihre Rechte informieren.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, diese Maßnahmen zu berücksichtigen, was durch entsprechende Anträge und Anfragen seitens der Arbeitnehmer unterstützt werden kann.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.