Viele Menschen, die in Deutschland rentenberechtigt sind, wollen ihre Rente im Ausland beziehen. Grรผnde dafรผr gibt es viele. Manche stammen ursprรผnglich aus einem anderen Land und wollen nach ihrer Erwerbszeit dorthin zurรผckkehren; andere sind gesundheitlich eingeschrรคnkt und haben im Ausland Verwandte, die sich um sie kรผmmern.
Auch gรผnstigere Kosten im Alltag spielen eine Rolle. Bisweilen lebt ein neuer Lebenspartner im Ausland, und einigen gefรคllt das Klima in Spanien oder Thailand besser als hierzulande.
Inhaltsverzeichnis
Im Ausland gelten andere Regelungen
Bei einer Rente im Ausland mรผssen Sie aber einige Regelungen beachten, damit Sie keine bรถsen รberraschungen erleben. Zudem ist Ausland nicht gleich Ausland. Vielmehr kommt es gesetzlich darauf an, in welchem anderen Land Sie leben.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, dann gelten Sie als โbeschrรคnkt steuerpflichtigโ, auch als Rentner. Damit haben Sie keinen Anspruch auf den Grundfreibetrag von 12.096 Euro, den Sie nicht versteuern mรผssen. Ihre deutsche Rente wird dann komplett versteuert.
Weitere Vergรผnstigungen gelten im Ausland ebenfalls nicht; dazu gehรถren die Kinderfreibetrรคge und das Ehegattensplitting.
Mehrere tausend Euro Steuern mehr pro Jahr
Wenn Sie eine Rente von monatlich 1.000 Euro bekommen, dann ist diese in Deutschland steuerfrei, denn auf den Monat umgerechnet liegt der Grundfreibetrag bei 1.008 Euro. Wenn Sie diese Rente hingegen in Jamaika beziehen, dann genieรen Sie zwar auch im Winter tropisches Klima, mรผssen aber pro Jahr mit rund 3.000-4.000 Euro Steuern rechnen.
Tabelle: Steuern fรผr Rentner im Ausland
| Besteuerung in Deutschland (Quellenstaat Deutschland) | Besteuerung im Wohnsitzstaat (Deutschland darf nicht besteuern) |
|---|---|
| Alle Staaten, die rechts nicht aufgefรผhrt sind. Typische Ziele (Auswahl): รsterreich, Belgien, Dรคnemark, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Portugal, Spanien, Schweden, Finnland, Ungarn, Rumรคnien, Bulgarien, Malta, Zypern, Luxemburg, Niederlande* (Sonderregel), Norwegen, Schweiz, Vereinigtes Kรถnigreich. :contentReference[oaicite:0]{index=0} |
Quelle fรผr diese vollstรคndige Lรคndergruppe: Finanzamt Neubrandenburg (RiA): โWarum ist der Wohnsitzstaat entscheidend?โ โ Liste โKeine Besteuerung in Deutschland bei Wohnsitz in .. |
Wichtige Hinweise:
- Die Tabelle bezieht sich auf die deutsche gesetzliche Rente. Fรผr Beamtenpensionen, Betriebs- und Privatrenten gelten teils andere DBA-Regeln.
- Niederlande*: Seit dem DBA 2016 besteuert Deutschland Alterseinkรผnfte i. d. R. nur, wenn die Bruttosumme > 15.000 โฌ liegt; ansonsten besteuern die Niederlande (mit Anrechnung).
- Frankreich: Gesetzliche Renten, die ab 01.01.2016 gezahlt werden, werden ausschlieรlich in Frankreich besteuert.
Antrag auf unbeschrรคnkte Steuerpflicht
Sie kรถnnen dies verhindern, indem Sie einen Antrag auf unbeschrรคnkte Steuerpflicht stellen. Wenn die Finanzbehรถrde diesen genehmigt, dann gelten wieder alle Vergรผnstigungen, und dazu zรคhlt auch der Grundfreibetrag. Dazu mรผssen allerdings mindestens 90 Prozent Ihrer Einkรผnfte aus Deutschland stammen oder Ihre Einkรผnfte im Ausland unter dem Freibetrag liegen.
Wo finden Sie das Formular?
Das entsprechende Formular mit Namen WA-ESt finden Sie im ELSTER-Portal sowie auf der Webseite Ihres zustรคndigen Finanzamts. Dort ist es zum Download bereit. Sie kรถnnen auch nach dem Steuerbescheid Einspruch erheben und Ihre Steuerlast mindern, wenn Sie den entsprechenden Nachweis erbringen.
Ausland ist nicht gleich Ausland
Das Bundesfinanzministerium teilt die Staaten auรerhalb der Europรคischen Union in Lรคndergruppen auf.ย Dies bezieht sich auf das Niveau des Einkommens und der Lebenshaltungskosten. Viele Rentenberechtigte kalkulieren, dass es zum Beispiel in Indonesien nicht nur sommerlich warm ist, sondern auch das Leben weniger kostet. Mit einem steuerbefreiten Grundbetrag von 1.008 Euro lieรe sich damit gut รผber die Runden kommen.
Weniger Kosten bedeutet weniger Grundfreibetrag
Das wissen allerdings auch die Finanzbehรถrden und passen deshalb den Grundfreibetrag an den Staat des jeweiligen Wohnortes an. Das Amtliche Einkommenssteuer-Handbuch des Finanzministeriums gibt Auskunft darรผber, in welchem Land Sie wie viel vom Grundfreibetrag behalten.
Das Doppelbesteuerungsabkommen
Noch komplizierter wird es, weil Deutschland mit circa 40 Staaten ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, mit anderen Staaten aber nicht. Diese Abkommen regeln, dass entweder der neue Staat Ihres Wohnortes oder das deutsche Herkunftsland, aus dem Sie eine Rente beziehen, dafรผr Steuern erheben darf โ und nicht beide.
Fรผr Ihre deutsche gesetzliche Rente mรผssen Sie zum Beispiel Steuern zahlen, wenn Sie in folgenden Lรคndern leben: Belgien, Dรคnemark, Irland, Groรbritannien, Italien, Kroatien oder Polen.
In Griechenland zahlen Sie bei einer deutschen Rente nur Steuern in Griechenland, bei einer deutschen Pension allerdings Steuern in Deutschland. Wenn Sie zum Beispiel in den USA leben und eine deutsche Rente beziehen, mรผssen Sie in Deutschland dafรผr keine Steuern zahlen.
Wohin schicken Sie Ihre Steuererklรคrung?
Zustรคndig fรผr deutsche Rentenempfรคnger im Ausland ist das Finanzamt Neubrandenburg (Postfach 110 140 / 17042 Neubrandenburg). Dorthin schicken Sie deshalb Ihre Steuererklรคrung als im Ausland lebender und hierzulande steuerpflichtiger deutscher Rentner.
Auch fรผr Fragen rund um deutsche Renten im jeweiligen Ausland bietet das Finanzamt Neubrandenburg eine Fรผlle Informationen und Formulare. Hier kรถnnen Sie sich zum Beispiel erkundigen, welche Steuerpflicht in dem Staat gilt, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.




