Das ändert sich alles beim Pflegegeld ab 2026

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Beim Pflegegeld selbst sind für das Jahr 2026 keine automatischen Erhöhungen vorgesehen. Nach der gesetzlichen Dynamisierung durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurden die Leistungen zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben; die nächste planmäßige Anpassung ist zum 1. Januar 2028 vorgesehen.

Das gilt auch für das Pflegegeld in der häuslichen Pflege: 2025 liegen die monatlichen Beträge bei 347 Euro (Pflegegrad 2), 599 Euro (PG 3), 800 Euro (PG 4) und 990 Euro (PG 5). Pflegegrad 1 erhält weiterhin kein Pflegegeld.

Entlastungsbetrag und neues Budget für Verhinderungs-/Kurzzeitpflege

Für alle Pflegegrade gilt seit 2025 ein monatlicher Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro; davon profitieren ausdrücklich auch Personen mit Pflegegrad 1. Zudem wurde zum 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag („Entlastungsbudget“) von bis zu 3.539 Euro eingeführt, der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammenfasst und flexibler nutzbar macht. Beides bleibt auch 2026 bestehen, sofern der Gesetzgeber nichts Gegenteiliges beschließt.

Neue Koalition, neue Baustellen

Deutschland hat seit 2025 eine schwarz-rote Bundesregierung; Gesundheitsministerin ist Nina Warken (CDU). Der Koalitionsvertrag formuliert für „Gesundheit und Pflege“ das Ziel, Beiträge zu stabilisieren und eine Pflegereform mit Blick auf Qualität, Zugänge und Finanzierung aufzusetzen.

Dazu wurde eine Bund-Länder-Kommission beauftragt. Festgehalten ist auch, dass die pflegebedingten Eigenanteile begrenzt werden sollen – Details, etwa konkrete Betragsgrenzen, stehen noch aus.

Familienpflegegeld als Lohnersatz: Absichtserklärung statt fertiges Gesetz

Besonders aufmerksam verfolgt wird die Ankündigung eines elterngeldähnlichen Familienpflegegeldes für pflegende Angehörige. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat einen Einstieg in eine Lohnersatz-Leistung ausdrücklich befürwortet; über Höhe, Dauer und soziale Staffelung wird beraten.

In der öffentlichen Debatte kursieren Modelle, die sich an 65 Prozent des Nettoeinkommens orientieren, mit Mindest- und Höchstbeträgen. Verbindliche Eckpunkte und ein Gesetzgebungsverfahren liegen jedoch noch nicht vor; realistisch diskutiert wird ein Start frühestens im Laufe des Jahres 2026.

Alle Änderungen beim Pflegegeld ab 2026 in der Übersicht

Thema Stand 2026 (Änderung/Status)
Pflegegeld (häusliche Pflege, § 37 SGB XI) Keine Erhöhung in 2026; Beträge bleiben wie 2025 (z. B. PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €). Nächste gesetzliche Dynamisierung erst ab 01.01.2028.
Pflegesachleistungen (ambulant, § 36 SGB XI) Keine Erhöhung in 2026; Beträge bleiben wie 2025 (z. B. PG 2: 796 €, PG 3: 1.497 €, PG 4: 1.859 €, PG 5: 2.299 €).
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag) 2026 erstmals ganzjährig einsetzbar: bis zu 3.539 € pro Jahr flexibel für beide Leistungen.
Entlastungsbetrag Weiterhin 131 € monatlich (keine Änderung 2026).
Pflegeunterstützungsgeld Unverändert: bis zu 10 Arbeitstage Lohnersatz je Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person.
Pflicht-Beratungsbesuche bei Pflegegeldbezug (§ 37 Abs. 3 SGB XI) Unverändert: PG 2–3 halbjährlich, PG 4–5 vierteljährlich. (Vereinheitlichung auf halbjährlich ist politisch diskutiert, aber nicht beschlossen.)
Pflegemindestlohn (Altenpflege) Bis 30.06.2026 gelten die seit 01.07.2025 erhöhten Sätze (u. a. Pflegefachkraft 20,50 €/h). Ab 01.07.2026 voraussichtlich neue Verordnung – Details noch offen.
Personalbemessung im Krankenhaus (PPR 2.0/PPBV) 2026 Frist: Jahresmeldung für das Nachweisjahr 2025 bis 30.06.2026 ans InEK (betrifft Krankenhäuser; strukturelle Maßnahme, keine direkten Leistungsänderungen).
Geplante neue Leistung „Familienpflegegeld“ (Lohnersatz) In Diskussion/Ankündigung für frühestens 2026; derzeit kein verabschiedetes Gesetz (Stand: 07.11.2025).

Droht die Abschaffung von Pflegegrad 1?

In die laufenden Finanzverhandlungen hinein ist ein besonders sensibler Vorschlag geraten: Medienberichte und Verbandsreaktionen zeichnen das Bild, dass die Bundesregierung die Streichung von Pflegegrad 1 prüft, um die Sozialpflegeversicherung kurzfristig zu entlasten.

Betroffen wären etwa 860.000 Menschen; der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich sowie Zuschüsse, etwa für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, stünden dann zur Disposition.

Das Leibniz-Institut RWI beziffert das Einsparpotenzial auf rund 1,8 Milliarden Euro jährlich. Die SPD-Fraktion und Sozialverbände signalisieren Widerstand; das BMG verweist auf die laufende Reform-Kommission. Beschlossen ist nichts.

Was davon 2026 wirklich beim Pflegegeld ankommt

Für Pflegegeld-Empfängerinnen und -Empfänger bedeuten die derzeitigen Eckpunkte: Die 2025 erhöhten Geldleistungen laufen 2026 unverändert weiter; eine weitere gesetzliche Dynamisierung ist erst 2028 vorgesehen.

Unmittelbar spürbar bleiben das Entlastungsbudget für Verhinderungs-/Kurzzeitpflege sowie der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat. Änderungen könnten sich 2026 aus zwei Richtungen ergeben: Erstens, wenn die Koalition den Eigenanteil in der stationären Pflege tatsächlich per Gesetz deckelt, was die Gesamtbelastung vieler Haushalte senken würde.

Zweitens, wenn die Streichung von Pflegegrad 1 tatsächlich beschlossen würde – dann entfiele in der häuslichen Pflege insbesondere der Anspruch auf den 131-Euro-Entlastungsbetrag sowie diverse Zuschüsse für diese Gruppe. Solange es hierzu keinen Kabinetts- oder Parlamentsbeschluss gibt, bleibt es aber beim Status quo.

Beitragsstabilität als Ziel, Lücken in der Kasse

Die Koalition hat sich politisch darauf verständigt, die Beiträge in Kranken- und Pflegeversicherung zum 1. Januar 2026 möglichst stabil zu halten. Zugleich weist das BMG auf eine Finanzierungslücke von mindestens zwei Milliarden Euro in der Pflegeversicherung im Jahr 2026 hin.

Der GKV-Spitzenverband kritisiert, bloße Überbrückung per Darlehen sei keine nachhaltige Lösung. Wie die Lücke geschlossen wird – durch Bundesmittel, Einsparungen oder Strukturreformen – entscheidet sich in den anstehenden Haushalts- und Reformverhandlungen.

Fazit

Stand heute deutet wenig darauf hin, dass das Pflegegeld selbst 2026 steigt. Relevant werden vielmehr zwei Weichenstellungen: Kommt ein Familienpflegegeld als neue Lohnersatz-Leistung für pflegende Angehörige – und wird Pflegegrad 1 tatsächlich gestrichen oder bleibt er erhalten?

Parallel will die Koalition die Eigenanteile in der stationären Pflege begrenzen. Bis konkrete Gesetzentwürfe vorliegen, gilt: Die 2025 erhöhten Pflegegeld-Sätze laufen weiter; Entlastungsbetrag und gemeinsames Jahresbudget bleiben nutzbar. Wer von Pflegegrad 1 betroffen ist, sollte die politische Entwicklung besonders aufmerksam verfolgen.

Quellenhinweise (Auswahl): BMG-Informationen zu Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Entlastungsbudget; Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ (Abschnitt „Gesundheit und Pflege“); Berichte von ZDFheute, DIE ZEIT und FOCUS zur Prüfung einer Streichung von Pflegegrad 1 sowie zur RWI-Schätzung; Meldungen zur Beitragsstabilität und zur Finanzierungslücke 2026.