Die meisten Menschen, die auf Leistungen des Bürgergeldes angewiesen sind, möchten so schnell wie möglich eine neue Arbeit finden. Da die Regelleistungen nach dem SGB II nicht ausreichen, um zum Beispiel gute Bewerbungsunterlagen zu erstellen oder die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch zu bezahlen, können bestimmte Bewerbungskosten beim Jobcenter beantragt werden.
Inhaltsverzeichnis
Besteht ein Rechtsanspruch auf Bewerbungskosten?
In den Regelsätzen des Bürgergeldes sind Bewerbungskosten nicht vorgesehen. Leistungsberechtigte können daher einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Dabei handelt es sich jedoch um eine sogenannte “Kann-Leistung”. Bewerbungskosten für einen Minijob werden grundsätzlich nicht erstattet.
Achtung: Grundsätzlich ist das Jobcenter nicht verpflichtet, Bewerbungskosten zu übernehmen, sondern entscheidet im Einzelfall. Nach § 44 SGB III steht der Behörde bei der Entscheidung über den Antrag ein sogenanntes Ermessen zu. Auch die Höhe der Kostenerstattung liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters.
Folgende Bewerbungskosten können per Antrag beim Jobcenter eingereicht werden
- Kosten für Bewerbungsunterlagen (Papier, Briefmarken, Umschläge, Bewerbungsmappe)
- Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch (auch für weitere Fahrten)
- eventuelle Übernachtungskosten bei Reisen in andere Regionen, Städte#
- Kosten für ein Gesundheitszeugnis, falls erforderlich
- Kosten für ein Führungszeugnis, falls erforderlich
- Kosten für einen Friseur
- Kosten für Kleidung für das Vorstellungsgespräch
Achtung: Ein Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten muss immer im Voraus gestellt werden. Werden die Kosten erst im Nachhinein eingereicht, wird das Jobcenter den Antrag ablehnen.
Wie viel wird das Jobcenter für Bewerbungen erstatten?
Die Höhe der zu erstattenden Antragsgebühren ist nicht festgelegt. In den meisten Fällen wird die Behörde einen Pauschalbetrag von 5 Euro festsetzen. Insgesamt erstattet das Jobcenter maximal 260 Euro pro Jahr. Wer mehr für Bewerbungen ausgeben muss, muss die Differenz in den meisten Fällen aus den Regelleistungen bezahlen.
Kostenerstattung auch für Online-Bewerbungen
Immer mehr Arbeitgeber nehmen Bewerbungen nur noch per E-Mail oder Online-Formular entgegen. Für Online-Bewerbungen kann eine Kostenerstattung in Höhe von 20 Cent geltend gemacht werden.
Besonderheiten gelten für Fahrtkosten
Wer einen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten stellt, sollte vor allem bei den Fahrtkosten diese Besonderheit beachten. Wer die Fahrtkosten erstattet bekommen möchte, muss eine Bestätigung beifügen, dass der potenzielle Arbeitgeber die An- und Abreise zum Vorstellungsgespräch nicht übernimmt.
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Erst mit diesem Nachweis kann ein Antrag auf Fahrtkostenerstattung gestellt werden. Die Behörde erstattet in der Regel eine Kilometerpauschale von 0,20 EUR, wenn man mit dem eigenen Auto zum Vorstellungsgespräch gefahren ist.
Der Antrag sollte immer vor dem Vorstellungsgespräch gestellt werden
Der Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten sollte immer vor dem Vorstellungsgespräch gestellt werden. Dies gilt insbesondere für die Fahrtkosten. Werden andere Bewerbungskosten später eingereicht, drücken manche Jobcenter ein Auge zu und erstatten die Kosten trotzdem. Darauf sollte man sich aber nicht verlassen.
Das Bewerbungsschreiben und die Einladung des Unternehmens, bei dem man sich bewirbt, sollten dem Antrag beigelegt werden. Es ist sinnvoll, die Kosten für mehrere Vorstellungsgespräche in einem Antrag zusammenzufassen. Das erspart beiden Seiten Arbeit.
Musterantrag auf Erstattung der Fahrtkosten
Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten
Antrag auf Übernahme von Bewerbungskosten nach Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III)
1. ich beantrage die Übernahme von Bewerbungskosten für Bewerbung(en)
2. die mit diesem Antrag geltend gemachten Bewerbungskosten nicht von einem anderen
einem anderen Leistungsträger oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Stelle erstattet worden.
3. Ich bitte um Überweisung der Leistungen an
Auflistung der Bewerbungskosten mit Nachweisen:
Erklärung
Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben. Ich werde dem Jobcenter unverzüglich alle Änderungen mitteilen, die Auswirkungen auf die Leistungen haben können.
Ort, Datum Unterschrift Unterschrift des gesetzlichen Vertreters
Bitte Kopien der Bewerbungs- bzw. Antwortschreiben der Arbeitgeber als Nachweis beifügen!
Wenn das Jobcenter den Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten ablehnt
Es kann vorkommen, dass das Jobcenter den Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten ablehnt. Dies geschieht häufig, wenn noch keine Eingliederungsvereinbarung (EGV, §15 SGB II) mit dem Jobcenter abgeschlossen wurde.
Bereits abgeschlossene Eingliederungsvereinbarungen gelten noch bis Ende dieses Jahres (2023). Im Zuge der Einführung des Bürgergeldes soll die Eingliederungsvereinbarung durch den “Plan zur Verbesserung der Teilhabe” ersetzt werden. Weiteres dazu auch hier.
In den Eingliederungsvereinbarungen werden häufig die Kosten für Bewerbungen vereinbart. Liegt keine Eingliederungsvereinbarung vor, liegt es im Ermessen der Behörde, ob die Kosten dennoch übernommen werden.
Wird die Kostenerstattung abgelehnt, sollte Widerspruch eingelegt werden. Häufig kann so doch noch eine Erstattung erreicht werden. Wichtig ist, den Widerspruch ausreichend zu begründen. Sozial- und Erwerbslosenberatungsstellen helfen dabei.