Bürgergeld: So bekommst Du den Beratungsschein auf Rechtsberatung

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Als Bürgergeld-Bezieher haben Sie nicht die Mittel, selbst einen Anwalt zu bezahlen. Damit Sie auch als finanziell Schwacher Ihr Recht einfordern können, gibt es staatliche Unterstützung wie den Beratungsschein.

Wir erklären, was es damit auf sich hat, und worauf Sie achten müssen.

Was ist der Beratungsschein?

Beratungshilfe können diejenigen als Sozialleistung in Anspruch nehmen, die sich aus eigenen Mitteln keinen Rechtsbeistand leisten können. Damit kommt der Staat seiner Pflicht nach, das Grundrecht umzusetzen, nach dem jeder seine Rechte einfordern kann.

Was ist in der Beratungshilfe enthalten?

Die Beratungshilfe umfasst Rechtsberatung und außergerichtliche Rechtsvertretung in diversen Rechtsgebieten wie Sozialrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Steuerrecht.

Bei Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten hat die Beratungshilfe lediglich die Funktion der Rechtsberatung, nicht aber der Rechtsvertretung.

Die Beratungshilfe steht dabei vor dem gerichtlichen Verfahren. Sie erhalten also Rechtsberatung durch einen Anwalt oder einen anderen Fachmann, nicht durch das Gericht.

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Wer führt die Beratungshilfe durch?

Zuerst einmal leisten Rechtsanwälte Beratungshilfe, aber nicht nur. Je nach Rechtsgebiet können auch Steuerberater, vereidigte Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer die Beratung übernehmen.

Wann kommt eine Beratungshilfe infrage?

Sie sind nicht in jedem Rechtskonflikt verpflichtet, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. In der ersten Instanz des Sozialgerichts ist unter anderem ein Rechtsbeistand nicht vorgeschrieben. Es ist aber immer sinnvoll, eine Fachkraft einzuschalten.

Ein Profi kann viel besser als Sie die juristische Lage einschätzen und erkennen, ob Sie mit Ihrem Anliegen eine Chance auf Erfolg haben.

Dabei wird nicht jede Beratungshilfe gewährt, denn das zuständige Amtsgericht entscheidet, ob eine Beratungshilfe nötig ist, oder ob Sie die wesentlichen Informationen auch durch eine kostenfreie Beratungsstelle erhalten können.

Was umfasst die Beratungshilfe?

Mit einem Beratungshilfeschein können Sie einen Anwalt oder eine anerkannte Beratungsstelle wählen und dort Ihr Anliegen vortragen. Die Rechtsberater prüfen dies und schätzen die Situation ein. Auch eine außergerichtliche Vertretung wie einen Rechtsanwalt können Sie mit dem Beratungsschein engagieren. Der vertritt Ihr Interesse gegenüber der anderen Konfliktpartei.

Der Berater führt Telefonate und den nötigen Schriftverkehr und unterstützt Sie im Widerspruchsverfahren.

Gilt der Beratungsschein für das Gerichtsverfahren?

Nein, der Beratungsschein gilt nur für die vor- oder außergerichtliche Auseinandersetzung. Auch vor Gericht haben Sie als Empfänger von Sozialleistungen einen Anspruch auf Übernahme der Kosten, doch dafür müssen Sie Prozesskostenhilfe beantragen.
Diese wird Ihnen aber nicht immer gewährt, sondern nur dann, wenn die Voreinschätzung ergibt, dass Ihre Chancen bei einem Gerichtsverfahren gut sind oder es zumindest eine realistische Möglichkeit des Erfolgs gibt.

Bei Klagen, die keine Aussicht auf Erfolg haben, werden Sie keine Prozesskostenhilfe erhalten.

Was sind die Voraussetzungen?

Achten Sie darauf: Sie erhalten nur dann einen Beratungsschein, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.

Sie müssen erstens bedürftig sein, also aus eigenen Mitteln keinen Rechtsbeistand bezahlen können. Als Bürgergeld-Bezieher ist das der Fall.

Zweitens müssen alternative Möglichkeiten ausgeschlossen werden, um die Sache zu regeln. Wenn keine öffentliche Beratungsstelle in Frage kommt, und Sie zum Beispiel keine Rechtsschutzversicherung haben, die die Kosten übernehmen würde.

Drittens darf es keine Mutwilligkeit geben. Mutwilligkeit bedeutet, dass Sie in Wirklichkeit keinen Anspruch auf Beratungshilfe haben, aber die Anwaltskosten sparen wollen.

Wie wird Bedürftigkeit definiert?

Wenn Sie nicht mehr als 15 Euro für Rechtsberatung ausgeben können, dann haben Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe. Ergibt die Einkommensberechnung, dass Sie mindestens 20 Euro pro Monat für Rechtsberatung leisten können, dann haben Sie keinen Anspruch.

Wo stellen Sie den Antrag?

Zuständig ist das örtliche Amtsgericht, und dort stellen Sie den Antrag auf Beratungshilfe. Sie können auch gleich einen Anwalt einschalten, und der stellt dann in der Sache selbst den Antrag.

Das sollten Sie allerdings besser vermeiden, damit nicht unvorhergesehene Kosten entstehen, zum Beispiel, weil der Antrag abgelehnt wird und der Anwalt für seinen Aufwand eine Bezahlung verlangt.

Was gehört in den Antrag?

Sie müssen das Formular zur Beratungshilfe ausfüllen. Das ist aber längst nicht alles. Sie müssen zusätzlich Belege beifügen wie einen aktuellen Kontoauszug, den Mietvertrag und die Nachweise über laufende Sozialleistungen oder Rentenzahlungen, Nachweise über monatliche Versicherungs- und Kreditraten sowie, wenn vorhanden, die letzte Gehaltsabrechnung (bis zu drei Monaten rückläufig).

Beratungshilfe ist nicht ganz kostenfrei

Die Beratungshilfe ist für Sie nicht ganz ohne Kosten. Der Berater darf von Ihnen eine Beratungspauschale von 15,00 Euro plus Umsatzsteuer fordern. Alles darüber hinaus zahlt der Staat und wird durch Steuergelder finanziert.