Mietrückstände können schnell entstehen, wenn das Geld knapp wird. Bei Bürgergeld-Bezug werden die Mietkosten meistens direkt an den Vermieter überwiesen. Wer anspruchsberechtigt ist, aber noch keinen Antrag auf Bürgergeld gestellt hat, sollte dies – auch wegen den Mietschulden – schnell nachholen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
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Wann kann ein Vermieter bei Mietschulden kündigen?
Vermieter können die Wohnung laut § 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB fristlos kündigen, wenn der Mieter mit mindestens zwei Mietzahlungen nacheinander säumig bleibt. Wird aber die Miete gezahlt, kann die fristlose Kündigung rückgängig gemacht werden, selbst wenn bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde.
Bei Mietschulden sind meistens auch weitere Schulden vorhanden
Wer Mietschulden hat, hat meistens auch andere Schulden. Hier heißt es Prioritäten setzen. “Wer am lautesten schreit, ist nicht unbedingt der Wichtigste”, rät auch die Schuldnerberatung der Caritas.
Denn Mietschulden entstehen, weil das Geld nicht für alles gleichzeitig reicht. Schuldner erhalten Mahnungen von allen möglichen Gläubigern. Und alle machen Druck. In solchen Situationen wissen viele nicht, welche Schulden als erstes beglichen werden sollen.
Die Miete zu zahlen sollte erste Priorität haben
Eine einfache Faustregel der Schuldnerberatung besagt: “An erster Stelle steht die Miete, an zweiter Stelle Strom und Heizung!” Erst dann kommen erst alle anderen Kredite und weitere Forderungen. Demnach ist nicht zuerst beispielsweise der Anbieter des Mobilfunkvertrages zu bedienen, sondern immer erst die Miete.
Kontakt zum Vermieter aufnehmen
Zunächst sollten Betroffene das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Mit diesem kann ein Tilgungsplan vereinbart werden. “Die meisten Vermieter sind erstaunlich entgegenkommend, wenn man mit offenen Karten spielt”, berichtet die Caritas Schuldnerberatung.
Am besten ist also das Gespräch zu suchen und die eigene Situation zu schildern. In einem Gespräch kann gemeinsam eine Lösung gefunden werden. Wichtig ist, eine Lösung dem Vermieter anzubieten, die auch eingehalten werden kann.
Termin bei der Schuldnerberatung vereinbaren
Wer keinen eigenen Plan entwickeln kann, sollte zunächst einen Termin bei der Schuldnerberatung vereinbaren. Die Experten schauen sich genau an, welche Schulden in welcher Form abgebaut werden können.
Dabei wird die Schuldnerberatung auch prüfen, ob das Einkommen überhaupt ausreichend ist, um die eigene Existenz zu sichern. Ist das nicht der Fall, wird zur Beantragung von Bürgergeld geraten.
Ein Bürgergeld-Antrag kann auch ohne Konsultation der Schuldnerberatung gestellt werden. Der Antrag sollte möglichst zeitnah gestellt werden, da eine rückwirkende Beantragung nicht möglichst. Ein Anspruch entsteht erst mit Antragsstellung.
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Ein Bürgergeld-Antrag kann zunächst formlos gestellt werden. Wichtig ist, dass der Antrag zeitnah gestellt wird. Die Formulare zur Beantragung schickt das Jobcenter im Anschluss.
Jobcenter muss Mietschulden zahlen
Das Jobcenter ist verpflichtet, die Mietkosten zu übernehmen. Wenn Mietschulden entstanden sind, sollte ein Antrag Übernahme der Mietschulden nach § 22 Absatz 8 SGB II gestellt werden.
Das gilt auch, wenn man bei den Heizkosten im Rückstand ist. Die Schuldenübernahme wird in der Regel als zinsloses Darlehen gewährt. Das Darlehen wird anschließend von den laufenden Bürgergeld-Leistungen Monat für Monat in moderaten Raten abgezogen.
Nicht immer wird der Antrag auf ein Darlehen wegen Mietschulden vom Jobcenter gewährt. Das sind die Voraussetzungen, die das Jobcenter prüfen wird:
- Bürgergeld-Anspruch ist gegeben
- Obdachlosigkeit droht
- andere Möglichkeiten auf ein Darlehen sind ausgeschöpft (z.B. Bankdarlehen)
- bislang waren keine Mietschulden aufgetreten
- Mietkosten sind angemessen
Wenn Kinder im Haushalt leben, sind die Jobcenter dazu angehalten, in jedem Fall ein Darlehen zu gewähren. Wird auch dann ein Darlehen abgelehnt, sollte ein Widerspruch eingelegt werden. Die Chancen sind dann sehr hoch.
Urteil des Bundessozialgerichts eindeutig
Zudem hatte das Bundessozialgericht geurteilt, dass Jobcenter die Mietschulden in Form eines Darlehens zahlen müssen.
Eine drohende Wohnungslosigkeit ist dabei nicht immer zwingend erforderlich. Zudem ist ein förmlicher Antrag nicht notwendig, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 7/14 AS 52/21 R). Eine Info, dass eine Wohnungskündigung droht, reicht danach aus. Auch geht der Anspruch auf ein Darlehen des Jobcenters nicht automatisch verloren, wenn Bekannte privat aushelfen.
Wer keinen Anspruch auf Bürgergeld hat aber Mietschulden hat
Wer keinen Anspruch auf Bürgergeld hat, weil das Einkommen die Anspruchsberechtigung überschreitet, kann versuchen beim Sozialamt einen Antrag auf ein Darlehen zu stellen. Auch hier muss nachgewiesen sein, dass andere Möglichkeiten bereits ausgeschöpft sind und eine Wohnungslosigkeit droht. Ein Antrag auf Wohngeld und Kinderzuschlag sollte zudem geprüft werden.
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