Alle Änderungen beim Bürgergeld ab 2026

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2026 wird es bei der Grundsicherung einen doppelten Einschnitt geben: Zum Jahresbeginn bleiben die Regelsätze beim Bürgergelds unverändert, gleichzeitig bereitet die Bundesregierung einen Systemumbau zur „Neuen Grundsicherung“ vor. Was davon bereits beschlossen ist, was geplant und was rechtlich noch offen bleibt, zeigt dieser Überblick.

Regelsätze: Bestätigung der Nullrunde zum 1. Januar 2026

Für 2026 hat das Bundeskabinett die Fortschreibung der Regelbedarfe ohne Erhöhung beschlossen. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat, die übrigen Stufen bleiben ebenfalls auf Vorjahresniveau.

Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen; an den Beträgen ändert das in der Praxis nichts, solange keine gegenteilige Entscheidung fällt. Auch öffentlich-rechtliche Medien ordnen die Entscheidung als „Nullrunde“ ein.

Vom Bürgergeld zur „Neuen Grundsicherung“: politischer Kurswechsel

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, das Bürgergeld zu einer „Neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umzubenennen. Ziel sei “eine Neugewichtung von Rechten und Pflichten und eine stärkere Arbeitsmarktintegration”; Details werden gesetzlich ausgearbeitet. Der Umbau ist politisch gesetzt, die konkrete Ausgestaltung wird jedoch erst im Laufe des Jahres 2026 im Gesetzgebungsverfahren entschieden.

Sanktionen: Pläne für härtere Eingriffe – verfassungsrechtliche Leitplanken

Die Regierung hat härtere Sanktionen angekündigt, etwa bei wiederholter Ablehnung zumutbarer Arbeit. Was am Ende gilt, wird der Bundestag festlegen müssen. Klar ist: Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 Leitplanken gezogen und Leistungskürzungen im Regelfall auf maximal 30 Prozent des Regelbedarfs begrenzt; strengere Eingriffe müssten diesen Maßstäben genügen. Eine komplette Regelsatz-Streichung wäre rechtlich heikel und sozialpolitisch umstritten.

Vermögen und Karenzzeit: Abschaffung in Vorbereitung

Zur Debatte steht die Abschaffung der bisherigen Karenzzeit bei Vermögen. Künftig soll direkt bei Antragstellung geprüft werden; das künftige Schonvermögen soll stärker an der „Lebensleistung“ ausgerichtet werden. Diese Eckpunkte sind politisch benannt, die exakten Schwellen und Übergangsregeln müssen gesetzlich festgelegt werden.

Unterkunftskosten: „Angemessenheit“ bleibt – Deckel-Debatte läuft

Bundesrechtlich ändern sich die Regeln zu Kosten der Unterkunft und Heizung zum Jahresbeginn 2026 nicht; maßgeblich bleiben die kommunalen Angemessenheitswerte.

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Parallel wird über pauschalere oder gedeckelte Wohnkosten im Leistungsbezug gestritten. Ob und wie solche Korrekturen kommen, entscheidet das Gesetzgebungsverfahren 2026.

Arbeitsanreize und Hinzuverdienst: Verbesserungen in Aussicht

Die Koalition hat angekündigt, finanzielle Arbeitsanreize im Leistungsbezug zu verbessern. Fachinstitute weisen darauf hin, dass die heutige Abgaben- und Anrechnungslogik rasche Mehrarbeit oft nur schwach belohnt – hier soll die „Neue Grundsicherung“ nachjustieren. Konkrete Formeln werden im Gesetzgebungsprozess 2026 erwartet.

Verfahren, Zeitplan und was 2026 praktisch gilt

Zum 1. Januar 2026 greift die Nullrunde. Im Laufe des Jahres 2026 soll der große Reformrahmen beraten und beschlossen werden; die Bundesregierung hat angekündigt, die bisherige – zuletzt zu Nullrunden führende – Fortschreibungsmechanik der Regelbedarfe grundsätzlich zu überarbeiten.

Solange das neue Gesetz nicht in Kraft ist, gelten die bekannten Bürgergeld-Regeln weiter. Über stufenweise Übergänge und eine automatische Überleitung in die „Neue Grundsicherung“ wird im Rahmen der Reform entschieden.

Was Betroffene jetzt wissen sollten

Für Leistungsbeziehende bedeutet das Jahr 2026 zunächst Stabilität bei den Regelsätzen und Abläufen, aber auch Unsicherheit mit Blick auf die absehbaren Änderungen im zweiten Halbjahr: strengere Mitwirkungspflichten sind politisch gewollt, die Karenzzeit beim Vermögen steht auf der Kippe, bei den Wohnkosten wird weiter gerungen.

Wer betroffen ist, sollte Bescheide und mögliche Übergangsregelungen genau prüfen – und die politischen Beschlüsse 2026 im Blick behalten. Die großen Linien sind gesetzt, die Detailfragen werden das Parlament klären.

Quellen (Auswahl):
Bundesregierung und BMAS zur Nullrunde 2026; Deutschlandfunk zu angekündigten Sanktionen; Koalitionsvertragspassage der SPD zur „Neuen Grundsicherung“; IAB-Analyse zu Arbeitsanreizen; kommunale Angemessenheit bei Unterkunftskosten und laufende politische Debatte.