ALG II: Arge nimmt Konfirmanten Geschenke weg

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Schwerte (pr-sozial) Die ARGE Unna will Konfirmanten, die Geldgeschenke über 50 EUR erhalten, voll auf die Leistungen anrechnen. Darauf wies die Sprecherin der Arge, Antonia Mega für den Kreis Unna hin.

Dies würde bedeuten, Kinder die z.B. 300 EUR von Tanten, Nachbarn und Omas geschenkt bekommen, müssen der Hartz IV-Behörde angezeigt werden. Diese verrechnet dies dann voll auf die Leistungen zum Lebensunterhalt und den Kosten der Unterkunft des jeweiligen Kindes. Damit zeigt die ARGE für den Kreis Unna, dass sie sich nicht an der Lösung des Kreises Roth (Niedersachsen) hält, die den vom Gesetzgeber gewollten Ermessensspielraum nach heftiger Kritik durch die evangelische Landeskirche ausnutzen.

Was tun bei Geschenken zur Firmung oder Konfirmation?
Über gewisse Umwege könnten die Kinder das Geld wenigstens für die Zukunft behalten. Wenn das Kind Geld zur Konfirmation erhalten solle, so kann der Schenkende ein Sparbuch auf seinen eigenen Namen anlegen. Damit ist das Geld vor der Bundesagentur geschützt und kann später z.B. für einen Führerschein verwendet werden. Anstatt Geld empfielt es sich, Sachgegenstände zu schenken. Ein Fahrrad, eine Stereo- Anlage oder ein Computer sind ebefalls anrechnungsfrei. (pr-sozial / gegen-hartz.de 01.04.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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