Eine auf Sozialrecht spezialisierte Anwaltskanzlei schätzt, dass rund 50 Prozent der Erst- und Folgebescheide der Jobcenter fehlerhaft sind.
Oft zum Nachteil der Leistungsberechtigten. Das sind die acht häufigsten Fehler, auf die Bürgergeldbezieher achten sollten.
Keine Berücksichtigung der KfZ-Haftpflicht
Inhaltsverzeichnis
Personen, die nur über ein “sonstiges Einkommen” verfügen, dürfen die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht angerechnet werden.
In vielen Fällen werden diese Kosten jedoch von den Sachbearbeitern nicht berücksichtigt und es kommt zu einer Berechnung zu Ungunsten des Leistungsempfängers.
Einkommen wird falsch angerechnet
Entscheidend für die Berechnung des Bürgergeldes ist das Einkommen. Die Jobcenter “vergessen” bei der Berechnung der Bescheide aber häufig die Versicherungspauschale.
Auch Freibeträge werden falsch berechnet. Häufig wird das Einkommen auch auf die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft umgerechnet.
“Fast ein Viertel der Bürgergeldbescheide sind in diesem Punkt fehlerhaft und lohnen eine erneute Überprüfung. Im Durchschnitt fehlen den betroffenen Bedarfsgemeinschaften hier 100 Euro”, berichtet die Kanzlei rightmart aus Bremen.
Fehlerhafte Anrechung von Darlehenszinsen
Es gibt Situationen, in denen es notwendig ist, ein Darlehen beim Jobcenter zu beantragen, weil bestimmte Anschaffungen nicht durch den Regelsatz des Bürgergeldes abgedeckt sind.
Gewährt das Jobcenter ein Darlehen, wird der zurückzuzahlende Betrag monatlich vom Regelsatz abgezogen.
Wichtig: Der Abzahlungsbetrag darf 10 Prozent der Regelleistung nicht übersteigen. Dennoch ziehen einige Jobcenter immer wieder mehr als die 10 Prozent ab. Das ist aber rechtswidrig und ein Fehler.
Jobcenter übernehmen Kosten der Unterkunft nicht vollständig
“Wenn es um die Ihnen zustehende Miete geht, sind über ein Drittel der SGB II Bescheide falsch. Das Jobcenter setzt die Mietobergrenzen oft ohne ausreichende Begründung fest.”
Werden die Bescheide geprüft, stellt sich heraus, dass die Mietobergrenzen oft falsch berechnet sind.
“Kürzungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, deswegen lohnt es sich, genauer hinzusehen. Der monatliche Unterschied bei den Leistungen liegt im Schnitt bei 160 EUR.”
Mehrbedarf wird nicht anerkannt oder vergessen
Anspruch auf Mehrbedarf haben Schwangere oder Kranke, die eine besondere Ernährung benötigen und deshalb Anspruch auf kostenaufwändige Kost haben.
Obwohl in vielen Konstellationen ein Anspruch vor Gericht erstritten wurde, lehnen die Jobcenter einen Mehrbedarf nicht selten ab. Oder er wird bei der Berechnung des Anspruchs schlicht vergessen. Auch bei dezentraler Warmwasserversorgung wird häufig falsch gerechnet.
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Falsche Rechtsgrundlage bei den Rückforderungsbescheiden
Sowohl in Bürgergeldbescheiden als auch in Rückforderungsbescheiden ist immer die Rechtsgrundlage anzugeben.
Es kommt immer wieder vor, dass dies entweder aus Unkenntnis oder aufgrund schlampig erstellter Bescheide “vergessen” wird.
Dagegen sollte Widerspruch eingelegt werden. Rechtsanwälte empfehlen generell, gegen Rückforderungsbescheide Widerspruch einzulegen.
Während der Widerspruchsfrist muss kein Geld zurückgezahlt werden. Häufig sind die Rückforderungen unbegründet.
Fehlerhafter Aufhebungs- und Erstattungsbescheid
Wer einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erhalten hat, sollte diesen genau prüfen. Allerdings seien die Kürzungen der Regelleistungen “in der Mehrzahl der Fälle falsch berechnet und in der Höhe unzulässig”.
Mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs dürfen Betroffenen nie fehlen – oft ist nicht einmal das zulässig. “Betroffene können hier im Schnitt 90 Euro mehr Leistungen im Monat bekommen.”
Formal falscher Bescheid
Bürgergeldbescheide müssen verfahrensrechtliche und formale Regeln einhalten, um gültig zu sein.
So muss zum Beispiel der Bewilligungszeitraum richtig festgelegt und bei vorläufigen Bescheiden immer eine Begründung gegeben werden. In der Regel seien diese Fehler oft 100 Euro zu wenig, so die Bremer Kanzlei.
Widerspruch einlegen!
Es gibt zahlreiche weitere Fallstricke, weshalb es immer ratsam ist, den aktuellen Bescheid (auch Folgebescheide) auf Fehler zu überprüfen. Hilfe bieten unabhängige Erwerbslosenberatungsstellen und Rechtsanwälte.
Es hat sich gezeigt, dass fast jeder zweite Widerspruch und jede zweite Klage vor dem Sozialgericht erfolgreich ist.
Gerade seit der Einführung des Bürgergeld-Gesetze kommt es zu zahlreichen Fehlern seitens der Jobcenter.
Hier besteht zum Beispiel die Möglichkeit, den Bürgergeld-Bescheid kostenfrei überprüfen zu lassen.
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