Eine medizinische Rehabilitation (Reha) soll Menschen unterstützen, ihre Arbeitsfähigkeit wiederzuerlangen, wenn gesundheitliche Einschränkungen dies erschweren. Dabei geht es nicht nur um Krankengymnastik, sondern um umfassende Maßnahmen, die den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern.
Die gesetzliche Rentenversicherung kann dabei unterstützen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die folgenden sechs Tipps erklären Schritt für Schritt, wie Sie eine Reha durch die Rentenversicherung finanzieren können.
1. Richtigen Kostenträger ermitteln
Reha-Maßnahmen werden durch unterschiedliche Kostenträger finanziert, darunter die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallkasse. Sind Sie berufstätig und soll die Reha Ihre Arbeitsfähigkeit erhalten, ist die Rentenversicherung in der Regel der richtige Ansprechpartner.
Sie übernimmt notwendige ärztliche und therapeutische Maßnahmen sowie Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung. Wichtig: Je nach Einkommen kann eine Zuzahlung von bis zu 10 Euro pro Tag fällig werden, maximal für 42 Tage.
2. Voraussetzungen für eine Reha klären
Die Kostenübernahme durch die Rentenversicherung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Zum einen müssen gesundheitliche Bedingungen erfüllt sein: Die Erwerbsfähigkeit ist durch Krankheit oder Behinderung gefährdet, und die Reha kann helfen, diese zu stabilisieren oder zu verbessern.
Zum anderen gibt es versicherungsrechtliche Vorgaben, wie eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren oder Rentenpflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren. Auch Personen mit einer Erwerbsminderungsrente können anspruchsberechtigt sein, wenn eine Verbesserung der Erwerbsfähigkeit zu erwarten ist.
3. Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt
Ein wesentlicher Schritt für die Bewilligung des Reha-Antrags ist die enge Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Arzt. Dieser erstellt einen ärztlichen Befundbericht (ABB), der für die Rentenversicherung zentral ist. Der Bericht sollte präzise formuliert sein und das Reha-Ziel klar darstellen.
Bei mehreren Erkrankungen, etwa Rheuma und Depressionen, muss gemeinsam mit dem Arzt eine Priorisierung erfolgen, um die geeignete Klinik auszuwählen. Stimmen die Hauptdiagnose und die Zielsetzungen des Arztes nicht überein, könnte dies zu einer Ablehnung des Antrags führen.
4. Antragsformulare korrekt ausfüllen
Der Antrag auf eine medizinische Reha erfordert mehrere Formulare, die telefonisch oder in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung erhältlich sind.
Die wichtigsten Formulare sind:
- G0100: Das Hauptformular zur Beantragung der Reha.
- G0110: Angaben zur beruflichen Situation und bisherigen Behandlungen.
- G0115 (Selbsteinschätzungsbogen): Hier stellen Sie Ihre Erwartungen an die Reha dar. Eine ausführliche Darstellung der Belastungen und bisherigen Behandlungserfahrungen ist sinnvoll.
- G0120 (AUD-Beleg): Dieser wird von Ihrer Krankenkasse ausgefüllt.
Achten Sie darauf, dass alle Angaben konsistent sind und die Notwendigkeit der Reha-Maßnahme untermauern. Aspekte wie Krankheitsverlauf, berufliche und soziale Belastungen sowie bisherige Bemühungen um gesundheitliche Verbesserungen müssen klar herausgestellt werden.
5. Wunschklinik benennen
Sie haben das Recht, eine Wunschklinik anzugeben. Dies können Sie entweder elektronisch über das Onlineportal meine-rehabilitation.de oder schriftlich auf dem Antragsformular tun. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht, um eine auf Ihre Diagnose spezialisierte Klinik auszuwählen, da dies den Erfolg der Reha-Maßnahme erheblich beeinflussen kann.
Wenn Sie keine Angabe machen, erhalten Sie Vorschläge für vier Reha-Einrichtungen, von denen Ihnen eine zugewiesen wird, falls Sie keine Entscheidung treffen.
6. Vorgehen bei Ablehnung des Reha-Antrags
Falls Ihr Antrag auf Reha-Leistungen abgelehnt wird, sollten Sie Einspruch einlegen. Ein Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids eingelegt werden und viele Widersprüche haben Erfolg. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt zusätzliche Argumente und relevante medizinische Unterlagen, um die Notwendigkeit der Reha deutlicher zu machen.
Auch die Beratungsstellen von Sozialverbänden wie VdK oder SoVD können bei der Formulierung des Widerspruchs helfen. Bleibt der Widerspruch erfolglos, empfiehlt es sich häufig, einen neuen Antrag zu stellen, der alle Ablehnungsgründe berücksichtigt.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.