Elterngeld und Bürgergeld – Anspruch und Höhe

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Wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder reduzieren, gleicht das Elterngeld fehlendes Einkommen aus. Mit Varianten wie ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus können Familien das Elterngeld auf die eigene Situation abstimmen.

Viele junge Eltern haben offene Fragen zum Elterngeld und zur Elternzeit. Wer hat Anspruch auf Elterngeld? Wie lange bekommt man Elterngeld? Bekommen Bürgergeld-Beziehende auch Elterngeld? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.

Elterngeld 2024: Das Wichtigste in Kürze

Eltern haben einen Anspruch auf das Elterngeld – das gilt auch für Alleinerziehende sowie für getrennt lebendende Elternteile. Folgende wichtige Aspekte spielen beim Elterngeld eine wichtige Rolle:

  • Das Elterngeld gibt es in drei verschiedenen Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
  • Das Basiselterngeld wird für eine Person bis zu 12 Monate gewährt.
  • Wenn beide Partner Elterngeld in Anspruch nehmen, kann der Bezugszeitraum auf 14 Monate verlängert werden.
  • In Abhängigkeit des Einkommens beträgt das Basiselterngeld mindestens 300 und höchstens 1800 Euro pro Monat.
  • Das ElterngeldPlus beträgt mindestens 150 und höchstens 900 Euro monatlich.
  • Beim Basiselterngeld erhält der oder die Antragstellende 65 Prozent des Netto-Einkommens bis zu einem Maximum von 1800 Euro.
  • Geringverdienende, die vor der Geburt ihres Kindes weniger als 1.240 Euro Netto-Einkommen hatten, erhalten einen höheren Prozentsatz.
  • Das ElterngeldPlus kann doppelt so lange beansprucht werden, wie das Basiselterngeld, ist aber nur halb so hoch.
  • Wenn beide Elternteile nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, können über den Partnerschaftsbonus bis zu vier weitere Monate ElterngeldPlus beantragt werden.
  • Ab 1. April 2024 erhalten nur noch Eltern Elterngeld, wenn ihr gemeinsames zu versteuernden Jahreseinkommen unter 200.000 Euro liegt (zuvor lag die Grenze bei 300.000 Euro).
  • Für Einzelpersonen wird die Einkommensgrenze für den Elterngeld-Anspruch ab 1. April 2024 auf 150.000 Euro Jahreseinkommen festgelegt.
  • Zum 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für Paare nochmals auf 175.000 Euro abgesenkt.

Was ist das Elterngeld?

Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Familien, wenn sich die Eltern nach der Geburt ihres Kindes entscheiden, ihre berufliche Tätigkeit zu unterbrechen oder zu reduzieren. Das ermöglicht den Eltern, sich in den ersten Lebensmonaten ohne größere finanzielle Sorgen intensiv um ihr Neugeborenes kümmern zu können. Das Elterngeld soll Eltern dabei helfen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Auch getrennt lebende Elternteile haben ein Anrecht auf das Elterngeld.

Das Elterngeldsystem bietet drei verschiedene Möglichkeiten der Aufteilung, die zum Teil auch miteinander kombiniert werden können:

  1. Basiselterngeld
  2. ElterngeldPlus
  3. Partnerschaftsbonus

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens während der Betreuung des Neugeborenen. Nimmt nur ein Elternteil das Elterngeld in Anspruch, wird das Basiselterngeld in der Regel für bis zu 12 Monate gewährt. Wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen, kann der Bezugszeitraum auf bis zu 14 Monate verlängert werden. Diese 14 Monate können flexibel unter den Elternteilen aufgeteilt werden, wobei ein Elternteil zwischen zwei und zwölf Monaten Elternzeit beanspruchen kann.

Der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile ist ab dem 01.04.2024 nur noch für maximal einen Monat bis zur Vollendung des zwölften Lebensmonats des Kindes möglich.

Für alleinerziehende Elternteile, die aufgrund der Betreuung ihres Kindes Einkommenseinbußen erleiden, besteht ebenfalls die Möglichkeit, die vollen 14 Monate Basiselterngeld in Anspruch zu nehmen. Sie können das Basiselterngeld jedoch ausschließlich in den ersten 14 Lebensmonaten Ihres Kindes beanspruchen. Nach dieser Zeit stehen lediglich das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus zur Verfügung.

Bei früh geborenen Babys, die sechs oder mehr Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommen, kann der Anspruchszeitraum auf das Basiselterngeld verlängert werden. Je nachdem, wie viele Wochen das Kind zu früh geboren wurde, können bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld beantragt werden.

ElterngeldPlus

Mit dem ElterngeldPlus unterstützt der Leistungsträger Eltern dabei, früher in den Beruf zurückzukehren. Auf diese Weise soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert werden. Für jeden Monat Basiselterngeld, auf den Sie verzichten, können Sie zwei Monate ElterngeldPlus erhalten.

Das ist besonders attraktiv für Elternteile, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten und zusätzlich ElterngeldPlus beziehen möchten. Aber auch ohne eine Teilzeitarbeit können Sie ElterngeldPlus beantragen. Sie erhalten dann halb so viel Geld, wie beim Basiselterngeld, können die Leistung dafür aber doppelt so lange beanspruchen.

Darüber hinaus können Sie das Basiselterngeld und das ElterngeldPlus kombinieren, also beispielsweise erst 6 Monate Basiselterngeld beziehen und im Anschluss 12 Monate ElterngeldPlus.

Partnerschaftsbonus

Diese Variante des Elterngeldes fördert die partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung. Eltern, die sich gleichzeitig für eine Teilzeitarbeit entscheiden, können zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten. Dies unterstützt nicht nur eine gleichmäßigere Verteilung der Betreuungszeiten zwischen den Elternteilen, sondern auch die Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit beider Eltern. Das kann beispielsweise auch für getrennt lebende Elternteile von Vorteil sein.

Jedes Elternteil kann durch den Partnerschaftsbonus bis zu vier weitere ElterngeldPlus-Monate erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass beide Elternteile in diesen zusätzlichen Monaten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten.

Alle Leistungen können miteinander kombiniert werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. So kann beispielsweise eine Mutter 8 Monate Basiselterngeld beanspruchen und ein Vater 2 Monate Basiselterngeld und anschließend noch 8 Monate ElterngeldPlus beziehen. Im Anschluss können beide Elternteile noch gemeinsam 4 Monate ElterngeldPlus über den Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.

Neue Regelungen beim Elterngeld für 2024 und 2025

Aufgrund der Einsparvorgaben des Bundesfinanzministeriums und um generelle Kürzungen des Elterngeldes zu vermeiden, haben sich die Koalitionsfraktionen auf eine Neuregelung insbesondere der Einkommensgrenzen für den Elterngeldanspruch verständigt. Ab dem 1. April 2024 wird die Einkommensgrenze für Paare, die gemeinsam Elterngeld beziehen, von bisher 300.000 Euro auf 200.000 Euro abgesenkt. Ein weiterer Schritt folgt zum 1. April 2025, wenn diese Grenze für Paare weiter auf 175.000 Euro gesenkt wird. Für Alleinerziehende gilt ab dem 1. April 2024 eine angepasste Einkommensgrenze von 150.000 Euro.

Neben diesen Anpassungen der Einkommensgrenzen wird auch die Regelung zum gleichzeitigen Bezug von Elterngeld geändert. Künftig ist ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld nur noch für maximal einen Monat bis zur Vollendung des zwölften Lebensmonats des Kindes möglich. Für das Elterngeld Plus, den Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlings- und Frühgeburten sind jedoch Ausnahmen vorgesehen, um Familien in besonderen Lebenslagen zu unterstützen.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Ziel des Elterngeldes ist es, Familien zu stärken und zu ermöglichen, dass sich ein Elternteil ohne existenzielle Geldsorgen intensiv um das Baby kümmern kann. Wer also nach der Geburt des Babys in seinem Job pausiert, dem zahlt der Staat in den meisten Fällen 65 % des durchschnittlichen Netto-Erwerbseinkommens als Elterngeld bis maximal 1800 Euro im Monat. Diese Summe ist bei einem vorrausgehenden Netto-Einkommen von 2770 Euro pro Monat erreicht.

Wer vor der Geburt des Kindes weniger als 1240 Euro netto verdient hat, bekommt prozentual mehr Elterngeld. Der Anteil, der vom Nettogehalt als Elterngeld ausgezahlt wird, steigt mit sinkendem Einkommen auf bis zu 100 Prozent. Der Prozentsatz wird dabei nach folgendem Prinzip ermittelt.

  • Bei einem Netto-Einkommen über 2.770 Euro werden immer nur 1800 Euro Elterngeld ausgezahlt.
  • Bei Netto-Einkommen zwischen 1240 und 2770 Euro erhalten die Leistungsempfangenden 65 Prozent des Einkommens als Elterngeld.
  • Ab einem Netto-Einkommen von 1240 bis 1200 Euro wird der Anteil schrittweise von 65 auf 67 Prozent angehoben.
  • Bei einem Netto-Einkommen zwischen 1000 und 1200 Euro werden 67 Prozent als Elterngeld ausgezahlt.
  • Bei Netto-Einkommen unter 1000 Euro steigt der prozentuale Anteil des anrechenbaren Gehalts. Je 2 Euro Einkommen unter 1.000 Euro, steigt der Prozentsatz um 0,1 Prozent. Bei 998 Euro bekommen Sie demnach 67,1 %, bei 996 Euro bekommen Sie 67,2 % usw.
  • Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben Erwerbstätige, Selbstständige, Beamte, erwerbslose Elternteile, Auszubildende, Studierende und Adoptiv-Eltern. In Ausnahmefällen können auch Verwandte dritten Grades Elterngeld beziehen. Auch wer vor der Geburt des Babys nicht gearbeitet hat, kann Elterngeld beantragen.

Außerdem wird die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld wird künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein. Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten geben.

Wer hat keinen Anspruch auf Elterngeld?

Keinen Anspruch auf Elterngeld haben Menschen, die

  • ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben,
  • nach der Geburt des Kindes mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten,
  • nicht zusammen mit dem neugeborenen Kind in einem Haushalt leben,
  • die als Alleinerziehende über 150.000 Euro oder als Paar mehr als 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im letzten Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes erzielt haben (gültig ab 01.04.2024).

Wie lange bekomme ich Elterngeld?

In der Regel bekommen Sie Elterngeld bis zum ersten Geburtstag des Kindes, maximal für 14 Monate.

Ein Elternteil kann jedoch höchstens für zwölf Monate Elterngeld beanspruchen (Ausnahme für Alleinerziehende). Wer also die vollen 14 Monate Elterngeld bekommen möchte, wechselt sich mit seinem Partner bei der Beantragung des Elterngeldes ab. So kann beispielsweise der eine Partner zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen und das andere Elternteil zwei Monate.

Was hat Mutterschaftsgeld mit Elterngeld zu tun?

Mutterschaftsgeld, das Sie in der zweimonatigen Mutterschutzfrist bekommen, wird mit dem Elterngeld verrechnet. Die ersten beiden Monate können Sie auch nicht auf den Vater übertragen und als sogenannte Vätermonate beantragen, da die Monate mit Mutterschaftsgeld immer auf die Mutter entfallen.

Antrag auf Elterngeld stellen

Sie können das Elterngeld noch nicht in der Schwangerschaft beantragen. Erst sobald das Baby geboren ist, können Sie einen Antrag auf Elterngeld stellen. Allerdings muss dies nicht gleich am nächsten Tag geschehen, denn das Elterngeld wird bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt.

Die Regelungen zur Beantragung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Welche Elterngeldkasse zuständig ist, kann auf der Webseite des Familienministeriums abgerufen werden: www.bmfsfj.de

Welche Unterlagen muss ich dem Antrag auf Elterngeld beifügen?

Bei den Elterngeldkassen der Länder sind Antragsformulare und Merkblätter erhältlich. Einzureichen sind insbesondere:

  1. Geburtsbescheinigung
  2. Nachweise über Erwerbseinkommen
  3. Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld

Welche Unterlagen Sie im Einzelfall brauchen, teilen die zuständigen Sachbearbeiter der Länder auf Nachfrage mit. Elterngeld bekommen Sie nicht automatisch, sondern Sie müssen einen Antrag stellen.

Elterngeld trotz Bürgergeld-Bezug?

Bürgergeld-Beziehende haben ebenfalls einen Anspruch auf das Elterngeld. Gleiches gilt bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag. Das Elterngeld wird dabei jedoch komplett als Einkommen gewertet und senkt demensprechend die Leistung.

Wenn Sie jedoch vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, erhalten Sie einen Elterngeld-Freibetrag von maximal 300 Euro in den Monaten, in denen Sie Basiselterngeld beziehen, und maximal 150 Euro in den Monaten, in denen Sie ElterngeldPlus erhalten. Das kann beispielsweise für Personen von Vorteil sein, die aufstockende Bürgergeld Leistungen erhalten oder einen Mini-Job haben.

Beispiel: Ein angehender Vater erhält Bürgergeld und arbeitet in einem Mini-Job für 100 Euro pro Monat. Diese gelten beim Bezug von Bürgergeld als Freibetrag auf das Einkommen. Nach der Geburt des Kindes pausiert der Vater den Mini-Job und beantragt KindergeldPlus für 24 Monate. Er erhält den Mindestbetrag von 150 Euro. Dabei kann er 100 Euro als Freibetrag geltend machen, da er diese vor der Geburt als Einkommen verdient hat. Er erhält dementsprechend zusätzlich zum Bürgergeld 100 Euro Elterngeld. Die restlichen 50 Euro werden jedoch als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet, wodurch dieses um 50 Euro herabgesetzt wird.

Weitere Informationen zum Elterngeld

Wer sich in Sachen Elterngeld persönlich beraten lassen möchte, kann sich an die Elterngeldkassen der Länder wenden oder sich für allgemeine Fragen oder die Zusendung von Informationsmaterial mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Verbindung setzen.

Quellen:

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)