Elterngeld und Hartz IV

Seit dem 1. Januar 2007 bekommen frisch gebackene Eltern Elterngeld. Aber auch heute haben viele junge Eltern offene Fragen zum Elterngeld und zur Elternzeit. Wer bekommt Elterngeld? Wie lange bekommt man Elterngeld? Bekommt man Elterngeld automatisch? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie im nachfolgenden Artikel.

Warum zahlt der Staat Elterngeld?

Das Ziel ist es, Familien zu stärken und zu ermöglichen, dass sich ein Elternteil ohne existenzielle Geldsorgen intensiv um das Baby kümmern kann. Wer also nach der Geburt des Babys in seinem Job pausiert, dem zahlt der Staat in der Regel 67 % des durchschnittlichen Netto-Erwerbseinkommens als Elterngeld.

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Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben Erwerbstätige, Selbstständige, Beamte, erwerbslose Elternteile, Auszubildende, Studierende und Adoptiv-Eltern. In Ausnahmefällen können auch Verwandte dritten Grades Elterngeld beziehen. Auch wer vor der Geburt des Babys nicht gearbeitet hat, bekommt also Elterngeld. Wer allerdings mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.

Wie lange bekomme ich Elterngeld?

In der Regel bekommen Sie Elterngeld bis zum ersten Geburtstag des Kindes, maximal für 14 Monate. Ein Elternteil kann jedoch höchstens für zwölf Monate Elterngeld beanspruchen (Ausnahme für Alleinerziehende). Wer also in den Genuss der vollen 14 Monate Elterngeld kommen möchte, wechselt sich mit seinem Partner bei der Beantragung des Elterngeldes ab. So kann beispielsweise der eine Partner für zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen und der andere Elternteil für zwei Monate.

Was hat Mutterschaftsgeld mit Elterngeld zu tun?

Mutterschaftsgeld, das Sie in der zweimonatigen Mutterschutzfrist bekommen, wird mit dem Elterngeld verrechnet. Die ersten beiden Monate können Sie auch nicht auf den Vater übertragen und als sogenannte Vätermonate beantragen, da die Monate mit Mutterschaftsgeld immer auf die Mutter entfallen.

Wie sollten wir die 14 Monate aufteilen?

Beide Elternteile können zu Hause bleiben oder Teilzeit arbeiten und in den ersten sieben Lebensmonaten des Babys gemeinsam Elterngeld beantragen. Auch nacheinander ist der Bezug von Elterngeld möglich. Einer der Elternteile muss allerdings mindestens für zwei Monate Elterngeld beantragen und beide Elternteile gemeinsam dürfen nicht mehr als insgesamt 14 Monate in Anspruch nehmen.

Wann und wo sollten wir den Antrag auf Elterngeld stellen?

Elterngeld können Sie nicht schon in der Schwangerschaft beantragen. Doch sobald das Baby geboren ist, können Sie den Antrag auf Elterngeld stellen. Allerdings muss dies nicht gleich am nächsten Tag geschehen, denn das Elterngeld wird bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt.

Die Regelungen zur Beantragung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Welche Elterngeldkasse zuständig ist, kann auf der Webseite des Familienministeriums abgerufen werden: www.bmfsfj.de

Welche Unterlagen muss ich dem Antrag auf Elterngeld beifügen?

Bei den Elterngeldkassen der Länder sind Antragsformulare und Merkblätter erhältlich. Einzureichen sind insbesondere:

– Geburtsbescheinigung
– Nachweise über Erwerbseinkommen
– Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld

Welche Unterlagen Sie im Einzelfall brauchen, teilen die zuständigen Sachbearbeiter der Länder auf Nachfrage mit. Elterngeld bekommen Sie nicht automatisch, sondern Sie müssen einen Antrag stellen.

Bekomme ich trotz Hartz IV noch Elterngeld?

Hartz IV Bezieher haben ebenfalls einen Anspruch auf das Elterngeld. Mütter oder Väter, die nicht berufstätig sind, erhalten auch das Elterngeld. Für sie gibt es einen so genannten Sockelbetrag von 300 Euro monatlich. Dieser Betrag soll nicht beim ALG II angerechnet werden.

Wo bekomme ich weitere Informationen zum Elterngeld?

Wer sich in Sachen Elterngeld persönlich beraten lassen möchte, kann sich an die Elterngeldkassen der Länder wenden oder sich für allgemeine Fragen oder die Zusendung von Informationsmaterial mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Verbindung setzen.

Quellen:

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)