Hartz IV: Nur eine Stunde warmes Wasser am Tag?

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ALG II Empfรคngerin sollte nur eine Stunde pro Tag warmes Wasser bewilligt werden

Erfolgreich hat sich eine Frau, die von Hartz IV betroffen ist, gegen die Arge Lankreis Kaiserslautern zu Wehr gesetzt. Gerade einmal eine Stunde warmes Wasser am Tag sollte der Betroffenen zur Verfรผgung gestellt werden. Zudem sollte die Betroffene nur 1,5 Stunden am Tag die Heizung anstellen. Die Frau beheizt ihre Wohnung und das Warmwasser mit Gas, das sie aus externen Gasflaschen bezieht. Die Arge wollte der ALG II Empfรคngerin aus dem Lankreis Kaiserslautern entsprechend der Berechnung nur so viele Gasflaschen bewilligen.

Willkรผrlich wurde entgegen der SGB II Rechtssprechung vom zustรคndigen Sachbearbeiter entschieden, doch die Betroffene setzte sich vor dem Sozialgericht erfolgreich zur Wehr. So urteilte das Sozialgericht Speyer (Aktenzeichen: S 6 AS 44/09): "Die Beklagte verpflichtet sich, nach Vorlage der Jahresverbrachsabrechnung und den genannten Unterlagen der Klรคgerin (Jahresliste Verbrauch) der Klรคgerin รผber die tatsรคchlichen strombezogenen Heizkosten bezรผglich einer weiteren Kostenรผbernahme (Nachzahlung) zu entscheiden."โ€ฆ"Die Beklagte wird zukรผnftig auf der Grundlage des Angebots Kling Kosten fรผr die Bevorratung mit 10 Flaschen Gas inklusive Anlieferung รผbernehmen."

Die Frage stellt sich erneut, warum in vielen Fรคllen Sachbearbeiter skandalรถse und unmenschliche Bescheide ausstellen. In den meisten Fรคllen ist eine Klage vor dem Sozialgericht unvermeidbar. Jede zweite Klage vor den Sozialgerichten wird derzeit zu Gunsten des Klรคgers entschieden. (10.06.2009)