Gibt es Krankengeld auch noch bei einer Erwerbsminderungsrente โ oder schlieรen sich diese Leistungen aus? Die Antwort ist nicht eindeutig ja oder nein. Sie hรคngt davon ab, ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, ob die Rente befristet ist, wie weit die Krankengeldzeit fortgeschritten ist und ob die Rente rรผckwirkend bewilligt wurde.
Geregelt ist das vor allem in ยง 50 SGB V (Ausschluss und Kรผrzung des Krankengeldes) sowie ยง 43 SGB VI (Rente wegen Erwerbsminderung).
Mit einem Urteil (Az. B 3 KR 4/23 R) hat das Bundessozialgericht die Linie klar gezogen: Wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, soll nicht zusรคtzlich Krankengeld erhalten. Das Gericht hรคlt den Ausschluss von Krankengeld in diesen Fรคllen fรผr verfassungsgemรคร und bestรคtigt damit den Vorrang der Rentenversicherung als Trรคger der dauerhaften Absicherung bei Erwerbsminderung.
Inhaltsverzeichnis
Krankengeld: Lohnersatz auf Zeit
Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es springt ein, wenn nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber weiterhin Arbeitsunfรคhigkeit besteht. Der Anspruch entsteht ab dem Tag der รคrztlichen Feststellung der Arbeitsunfรคhigkeit beziehungsweise ab Beginn einer stationรคren Behandlung.
Die Hรถhe des Krankengeldes betrรคgt gesetzlich 70 Prozent des regelmรครigen Bruttoeinkommens, hรถchstens jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Es wird kalendertรคglich berechnet und nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berรผcksichtigt.
Wichtig ist die zeitliche Begrenzung: Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld lรคngstens 78 Wochen innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums gezahlt. Zeiten, in denen der Anspruch ruht oder das Krankengeld versagt wird, zรคhlen dabei mit.
Erwerbsminderungsrente: Wenn die Arbeitsfรคhigkeit dauerhaft sinkt
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie greift, wenn die gesundheitliche Leistungsfรคhigkeit so weit eingeschrรคnkt ist, dass unter den รผblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nur noch begrenzt gearbeitet werden kann.
Sozialrechtlich wird unterschieden zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung:
Wer aus gesundheitlichen Grรผnden auf nicht absehbare Zeit nur noch zwischen drei und unter sechs Stunden tรคglich arbeiten kann, gilt als teilweise erwerbsgemindert und kann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten.
Wer weniger als drei Stunden tรคglich unter den รผblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstรคtig sein kann, ist voll erwerbsgemindert und kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beanspruchen.
Hinzu kommen versicherungsrechtliche Voraussetzungen, etwa Mindestversicherungszeiten, die von der Deutschen Rentenversicherung geprรผft werden.
In der Praxis sind Erwerbsminderungsrenten hรคufig befristet. Die Rentenversicherung prรผft regelmรครig, ob sich der Gesundheitszustand verbessert hat oder ob die Rente verlรคngert werden muss.
Warum Krankengeld und Erwerbsminderungsrente kollidieren
Krankengeld und Erwerbsminderungsrente dienen beide dazu, Einkommensverluste aufgrund von Krankheit oder verminderter Arbeitsfรคhigkeit auszugleichen.
Der Gesetzgeber will verhindern, dass gleichzeitig zwei Lohnersatzleistungen fรผr denselben Zeitraum nebeneinander flieรen. Genau an diesem Punkt setzt ยง 50 SGB V an: Er regelt, wann der Anspruch auf Krankengeld endet oder wie Krankengeld zu kรผrzen ist, wenn Renten gezahlt werden.
Volle Erwerbsminderungsrente: Krankengeld endet mit Rentenbeginn
Fรผr Versicherte, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, endet der Anspruch auf Krankengeld mit Beginn dieser Rente. Ein neuer Krankengeldanspruch entsteht nach Rentenbeginn nicht mehr. Das ergibt sich ausdrรผcklich aus ยง 50 Absatz 1 Satz 1 SGB V.
Damit ist klar: Wer volle Erwerbsminderungsrente erhรคlt, bekommt ab dem Rentenbeginn kein Krankengeld mehr. Krankengeld bleibt eine Leistung fรผr zeitlich begrenzte Ausfรคlle der Arbeitsfรคhigkeit; fรผr dauerhafte Erwerbsminderung soll die Rentenversicherung sichern. Diese Systementscheidung hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 12. Dezember 2024 ausdrรผcklich bestรคtigt.
Ein praktischer Sonderfall entsteht, wenn die Erwerbsminderungsrente rรผckwirkend bewilligt wird. Hรคufig hat die Krankenkasse dann fรผr einen Teil dieses Zeitraums bereits Krankengeld gezahlt. Nach der gesetzlichen Systematik entfรคllt der Krankengeldanspruch rรผckwirkend ab Rentenbeginn; die Krankenkasse erhรคlt fรผr den รผberschneidenden Zeitraum einen Erstattungsanspruch gegen den Rentenversicherungstrรคger (ยง 103 SGB X).
Fรผr Versicherte ist wichtig zu wissen: Zu viel gezahltes Krankengeld darf die Krankenkasse in der Regel nicht einfach zurรผckfordern, soweit es den Rentenbetrag nicht รผbersteigt. Nach ยง 50 Abs. 1 Satz 2 SGB V gilt das รผberzahlte Krankengeld bis zur Hรถhe der Rentenleistung als โErfรผllungโ des Rentenanspruchs.
Das Bundesarbeitsgericht hat diese Schutzfunktion in einer Entscheidung zu Krankengeld und voller Erwerbsminderungsrente ausdrรผcklich hervorgehoben.
Damit wird vermieden, dass Versicherte im Nachhinein mit Rรผckforderungen konfrontiert werden, obwohl sie wรคhrend der Krankheit tatsรคchlich keine doppelte Zahlung erhalten haben.
Teilweise Erwerbsminderungsrente: Krankengeld ja, aber gekรผrzt
Anders sieht es aus, wenn nicht volle, sondern nur teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Dann greift ยง 50 Absatz 2 SGB V. Danach wird das Krankengeld um den Zahlbetrag der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder einer Teilrente wegen Alters gekรผrzt, wenn diese Rente fรผr einen Zeitraum nach Beginn der Arbeitsunfรคhigkeit bewilligt wird.
Der Gesetzgeber verfolgt damit eine Linie: Es soll grundsรคtzlich nur eine volle Lohnersatzleistung geben. Wer weiterhin Krankengeld bezieht, wรคhrend parallel eine teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, erhรคlt deshalb Krankengeld nur noch in Hรถhe der Differenz โ vereinfacht gesagt: Krankengeld minus Teilrente.
In der Praxis kommt es dabei immer wieder zu Streit darรผber, ob die Krankenkassen korrekt kรผrzen. Teilweise wird statt des tatsรคchlichen Zahlbetrags der Rente (also nach Abzug von Beitrรคgen zur Kranken- und Pflegeversicherung) der Bruttorentenbetrag angerechnet. Sozialgerichte und Landessozialgerichte haben mehrfach klargestellt, dass dies rechtswidrig ist und nur der tatsรคchliche Zahlbetrag der Rente zur Kรผrzung des Krankengeldes herangezogen werden darf.
Eine weitere Streitfrage betrifft die Konstellation, dass eine teilweise Erwerbsminderungsrente schon vor Beginn der Arbeitsunfรคhigkeit gewรคhrt wurde. Teile der Rechtsprechung und Fachliteratur argumentieren, dass der Kรผrzungstatbestand des ยง 50 Abs. 2 SGB V nur dann greift, wenn die Rente fรผr einen Zeitraum nach Beginn der Arbeitsunfรคhigkeit erstmals zuerkannt wird. Wird die Rente schon lรคnger bezogen, darf das Krankengeld nicht zusรคtzlich gekรผrzt werden. Landesozialgerichte haben diese Sichtweise in jรผngerer Zeit bestรคtigt und damit Versicherte gestรคrkt, die vor Krankengeldbeginn bereits eine Teilrente erhalten.
Rรผckwirkende Rentenbewilligung: Was passiert mit bereits gezahltem Krankengeld?
Rentenentscheidungen dauern hรคufig sehr lange. Nicht selten entscheidet die Deutsche Rentenversicherung erst Monate spรคter und bewilligt eine Erwerbsminderungsrente rรผckwirkend โ also fรผr einen Zeitraum, in dem die Krankenkasse bereits Krankengeld gezahlt hat.
In diesen Fรคllen greifen zwei Punkte: Zum einen entfรคllt der Krankengeldanspruch rรผckwirkend ab dem Rentenbeginn, soweit es um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung geht. Das ist im Lehr- und Studienmaterial der Deutschen Rentenversicherung ausdrรผcklich so beschrieben.
Zum anderen sieht ยง 103 SGB X vor, dass die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch gegen den Rentenversicherungstrรคger hat. Der Rentenversicherungstrรคger zahlt dann fรผr den รผberschneidenden Zeitraum im Ergebnis nicht an die versicherte Person, sondern erstattet die Krankengeldaufwendungen der Krankenkasse.
Fรผr Versicherte ist jetzt wichtig: In der Regel mรผssen sie das bereits erhaltene Krankengeld nicht zurรผckzahlen. Nur wenn der Krankengeldbetrag รผber der zustehenden Rentenleistung lag, kann es komplizierter werden. Nach der Rechtsprechung darf die Krankenkasse den den Rentenbetrag รผbersteigenden Anteil jedoch hรคufig nicht vom Versicherten zurรผckverlangen, weil insoweit von einer Erfรผllung des Rentenanspruchs auszugehen ist.
Wer einen rรผckwirkenden Rentenbescheid erhรคlt, sollte deshalb sorgfรคltig prรผfen, ob und gegenรผber wem Erstattungsansprรผche geltend gemacht werden โ und ob das eigene Konto tatsรคchlich belastet werden darf.
Befristete Erwerbsminderungsrente: Krankengeld kann spรคter wieder relevant werden
Viele Erwerbsminderungsrenten sind befristet. Lรคuft eine befristete Rente aus und wird nicht verlรคngert, stellt sich die Frage, ob bei erneuter Arbeitsunfรคhigkeit spรคter wieder ein Krankengeldanspruch entstehen kann.
ยง 50 Abs. 1 Satz 4 SGB V sieht ausdrรผcklich vor, dass nach Wegfall einer der genannten Renten ein Anspruch auf Krankengeld entsteht, wenn das Mitglied bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfรคhigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist.
Wer also nach Ende einer befristeten Erwerbsminderungsrente wieder eine versicherungspflichtige Beschรคftigung aufnimmt oder sich freiwillig mit Krankengeldanspruch versichert, kann bei neuer Krankheit grundsรคtzlich wieder Krankengeld erhalten. Entscheidend ist, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen im Zeitpunkt der neuen Arbeitsunfรคhigkeit erfรผllt sind.
Krankenkasse: Druck zum Reha- oder Rentenantrag
Schon bevor eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, mischt sich die Krankenkasse aktiv ein. ยง 51 SGB V erlaubt es den Kassen, Versicherten mit erheblich gefรคhrdeter oder bereits geminderter Erwerbsfรคhigkeit eine Frist von zehn Wochen zu setzen, um einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Fรผr Personen mit Wohnsitz im Ausland kann sogar direkt ein Rentenantrag auf volle Erwerbsminderungsrente verlangt werden.
Wird der Antrag nicht fristgerecht gestellt, kann die Krankenkasse die Krankengeldzahlung einstellen. Patientenorganisationen und Fachinformationen betonen, dass dies in der Praxis tatsรคchlich vorkommt und fรผr Betroffene eine erhebliche finanzielle Zรคsur bedeuten kann.
Zugleich gilt: Ein Reha-Antrag kann nach ยง 116 SGB VI in bestimmten Konstellationen als Rentenantrag gelten, wenn medizinische Rehabilitation nicht erfolgversprechend ist oder schon ausgeschรถpft wurde.
Damit schiebt die Krankenkasse den Prozess in Richtung Erwerbsminderungsrente โ und weg vom relativ hรถheren Krankengeld.
Arbeitsverhรคltnis, Arbeitsagentur und รbergangsleistungen
Die Feststellung einer Erwerbsminderung beendet ein Arbeitsverhรคltnis nicht automatisch. Wie die Techniker Krankenkasse betont, kรถnnen arbeitsrechtliche Beendigungen gesondert geregelt, etwa im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, vereinbart sein; das Sozialversicherungsrecht und das Arbeitsrecht folgen dabei eigenen Logiken.
Ist der Krankengeldanspruch ausgeschรถpft und die Erwerbsminderungsrente noch nicht bewilligt, greift hรคufig die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung des Arbeitslosengeldes nach ยง 145 SGB III.
Sie soll die Lรผcke zwischen Auslaufen des Krankengeldes und der Entscheidung der Rentenversicherung schlieรen. Versicherte kรถnnen trotz eingeschrรคnkter Leistungsfรคhigkeit Arbeitslosengeld beziehen, obwohl sie dem Arbeitsmarkt faktisch nicht zur Verfรผgung stehen.
Kommt es spรคter zur Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente, ruht wiederum der Anspruch auf Arbeitslosengeld, und es greifen รคhnliche Erstattungsmechanismen wie beim Krankengeld.
Reicht die Erwerbsminderungsrente trotz allem nicht zum Leben, kommt als letzte Sicherungsebene die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwรถlften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Betracht. Sie stockt das Einkommen bedรผrftiger Rentnerinnen und Rentner auf ein bedarfsorientiertes Existenzminimum auf.
Private Krankentagegeldversicherung: Ein anderer Maรstab
Neben dem gesetzlichen Krankengeld gibt es private Krankentagegeldversicherungen. Sie zahlen ein vertraglich vereinbartes Tagegeld bei Arbeitsunfรคhigkeit, meist zusรคtzlich zum gesetzlichen Krankengeld.
Einige Versicherungsbedingungen sehen jedoch vor, dass mit Bewilligung einer Erwerbsminderungs- oder Berufsunfรคhigkeitsrente das Krankentagegeld endet oder rรผckwirkend anzupassen ist.
Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre zeigen, dass private Versicherer in bestimmten Konstellationen Krankentagegeld zurรผckfordern, wenn nachtrรคglich eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird.
Hier gelten nicht die Schutzmechanismen des ยง 50 SGB V; maรgeblich sind die individuellen Vertragsbedingungen und das Versicherungsvertragsrecht. Betroffene sollten solche Fรคlle daher stets einzeln prรผfen lassen.
Typische Konflikte โ und was Betroffene beachten sollten
Im Alltag entstehen Konflikte vor allem in folgenden Situationen:
Krankenkassen kรผrzen das Krankengeld bei teilweiser Erwerbsminderungsrente zu stark, indem sie den Bruttobetrag statt des tatsรคchlichen Zahlbetrags anrechnen. Sozialgerichte haben diese Praxis wiederholt als rechtswidrig eingeordnet.
Bei rรผckwirkender Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente werden Versicherte mit Rรผckforderungsbescheiden konfrontiert, obwohl ein Erstattungsanspruch eigentlich zwischen Krankenkasse und Rentenversicherung zu klรคren ist.
Krankenkassen setzen Fristen nach ยง 51 SGB V und drohen mit Einstellung des Krankengeldes, wenn kein Reha- oder Rentenantrag gestellt wird. Wer die Frist hinausschieben oder anfechten mรถchte, muss schnell reagieren, weil die Einstellung des Krankengeldes weitreichende Folgen fรผr den gesamten Versicherungsschutz haben kann.
Solche Konstellationen machen deutlich, dass Krankengeld und Erwerbsminderungsrente nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch eng miteinander verflochten sind.
Fazit: Krankengeld und Erwerbsminderungsrente โ sorgfรคltige Planung nรถtig
Zusammenfassend lรคsst sich folgendes ย sagen: Bei voller Erwerbsminderungsrente endet der Anspruch auf Krankengeld mit Beginn der Rente und lebt grundsรคtzlich nicht wieder auf, solange diese Rente gezahlt wird. Doppelzahlungen sind gerade nicht vorgesehen.
Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente bleibt Krankengeld mรถglich, wird aber regelmรครig um den tatsรคchlichen Zahlbetrag der Rente gekรผrzt. Ausnahmen und Streitpunkte ergeben sich, wenn die Rente bereits vor Beginn der Arbeitsunfรคhigkeit gezahlt wurde.
Bei rรผckwirkenden Rentenbewilligungen spielen Erstattungsansprรผche zwischen Krankenkasse und Rentenversicherung eine groรe Rolle; Versicherte sind hier durch gesetzliche Regelungen teilweise vor Rรผckforderungen geschรผtzt.
Und schlieรlich ersetzen befristete Erwerbsminderungsrenten, die Nahtlosigkeitsregelung beim Arbeitslosengeld sowie gegebenenfalls Grundsicherung das Krankengeld nicht, sondern bilden in zeitlicher Abfolge verschiedene Stufen der Absicherung.
Die rechtlichen Vorgaben sind detailliert, die Rechtsprechung entwickelt sich weiter, zuletzt mit wichtigen Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur vollen Erwerbsminderungsrente und dem Ausschluss von Krankengeld. Gerade deshalb lohnt es sich fรผr Betroffene, Bescheide genau zu lesen, Fristen im Blick zu behalten und im Zweifel fachkundigen Rat โ etwa bei Sozialverbรคnden, Beratungsstellen oder spezialisierten Rechtsanwรคlten โ einzuholen.




