Kündigung: Höhere Abfindung bei Schwerbehinderung?

Zuerst einmal: Eine Abfindung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es besteht also kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Damit gibt es auch keinen höheren Anspruch, den Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung einfordern könnten.

Allerdings sind die Betroffenen gegenüber dem Arbeitgeber in einer sehr guten Position, wenn dieser grundsätzlich eine Abfindung auszahlt.

Wie hoch ist normalerweise eine Abfindung?

Da es keinen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt, ist eine Abfindung Verhandlungssache. Dabei gibt es einen gewissen Rahmen, der üblich ist. Auch das Kündigungsschutzgesetz gibt hier Richtlinien vor.

Diese Daumenregel lautet: Jedes Jahr bei einem Arbeitgeber bedeutet ungefähr ein halbes bis ein ganzes Brutto-Monatsgehalt Abfindung. Bei zehn Jahren Beschäftigung wären das also bei einem halben Gehalt pro Arbeitsjahr fünf Monatsgehälter, und bei einem ganzen Gehalt zehn.

Wenn Sie pro Monat brutto 3.000 Euro verdienen, dann wären das bei einer Abfindung nach zehn Jahren zwischen 15.000 und 30.000.

Es kommt auf das Verhandlungsgeschick an

Oft liegt die genaue Höhe einer Abfindung auch an einer geschickten Verhandlung und der speziellen Situation der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers. Wenn der Arbeitgeber zum Beispiel dringend umstrukturieren muss, deshalb Arbeitnehmer entlassen will, aber der Sozialplan die Hürden hoch legt und reichlich Kündigungsschutzklagen zu erwarten sind, dann ist die Position der Arbeitnehmer gut.

Der Arbeitgeber wird vermutlich zähneknirschend einer weit höheren Abfindung zustimmen, als er vorgesehen hatte, um die Mühen der anstehenden Verfahren zu vermeiden.

Schwerbehinderte haben eine besonders gute Verhandlungsbasis

An diesem Punkt sind die Chancen für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung besonders gut, eine höhere Abfindung auszuhandeln. Denn für Sie gilt ein besonderer Kündigungsschutz.

Das Integrationsamt muss zustimmen

Das Integrationsamt muss der Kündigung zustimmen. Der Arbeitgeber muss Maßnahmen umsetzen, um einer Kündigung vorzubeugen. Eine ordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ist nur mit einem besonderen Grund möglich. Ihre Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Das sind nur einige der Schutzregelungen, die Sie als Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung haben.

Sie können gegen eine Genehmigung Klage erheben

Die Zustimmungspflicht gibt Ihnen Möglichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber, die andere Arbeitnehmer nicht haben. Sie können Widerspruch gegen die Genehmigung des Integrationsamtes einlegen und Klage erheben, wenn das Amt diesen abweist.

Solange das Widerspruchsverfahren und die anschließende Klage laufen, ist die Genehmigung nicht rechtskräftig und die Kündigung deshalb nicht gültig. Das alles kostet also Zeit, und die Zeit würde der Arbeitgeber vermutlich lieber nutzen, um die Firma umzustrukturieren.

Arbeitgeber versuchen, Verfahren zu vermeiden

Deshalb sind Ihre Chancen, bei einem Kündigungsschutzverfahren erfolgreich zu sein, grundsätzlich sehr gut. Das wissen auch Arbeitnehmer, und deswegen haben Sie gute Karten, wenn der Arbeitgeber eine Abfindung anbietet, eine höhere Summe zu bekommen.