Die Bundesregierung plant ab dem 1. Januar 2026 eine neue Regelung, mit der Rentnerinnen und Rentnern, die das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben und im Anschluss weiter berufstätig sind, einen erheblichen steuerlichen Vorteil erhalten sollen.
Wer beispielsweise nach Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze weiterhin erwerbstätig ist, darf bis zu 2.000 Euro im Monat – also maximal 24.000 Euro im Jahr – steuerfrei hinzuverdienen. Mit dieser Reform soll älteren Erwerbstätigen ein Anreiz geboten werden, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben, und zugleich dem Fachkräftemangel begegnet werden.
Gleichzeitig wird klargestellt, dass bislang die gesetzliche Grundlage noch nicht vollständig verabschiedet ist und die Details in einem Gesetzentwurf geregelt werden.
Wer darf profitieren und unter welchen Bedingungen?
Kerngedanke dieser Maßnahme ist, dass wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sich freiwillig zu einer Erwerbstätigkeit – sozialversicherungspflichtig in abhängiger Beschäftigung – entscheidet, von der Steuerfreiheit profitieren kann.
Die Grenze für das reguläre Renteneintrittsalter liegt im Jahr 2026 bei 66 Jahren und zwei Monaten, sie wird schrittweise bis 2031 auf 67 Jahre angehoben. Bei erfüllten Bedingungen greift der Freibetrag direkt beim Lohnsteuerabzug, sodass ein späterer Ausgleich in der Steuererklärung nicht notwendig wird.
Dieses Modell ergänzt den Grundfreibetrag, wodurch je nach individueller Situation ein steuerfreier Gesamtbetrag von etwa 36.000 Euro jährlich genannt wird.
Wer fällt durch das Raster?
Die Regelung beschränkt sich auf einen klar definierten Kreis. Selbstständige, Freiberufler oder Land‑ und Forstwirte werden nach aktuellem Stand ausgeschlossen, da ausschließlich eine abhängige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begünstigt wird.
Ebenso profitieren Personen nicht, die einen Minijob ausüben oder vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Altersrente gingen – etwa wegen langer Versicherungsdauer oder Schwerbehinderung.
Diese Ausschlüsse führen dazu, dass die Gruppe der tatsächlich Begünstigten kleiner sein dürfte als zunächst erwartet: Eine Auswertung sieht etwa rund 230.000 mögliche Nutznießer.
Welche weiteren Regelungen und Abgaben sind zu beachten?
Auch bei steuerfreier Hinzuverdienstmöglichkeit bleiben Sozialabgaben relevant. Während die Einkommensteuer auf den Freibetrag entfällt, bestehen Beiträge zur Kranken‑ und Pflegeversicherung weiterhin.
Auch für Renten‑ und Arbeitslosenversicherung gelten bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung weiterhin Beiträge. Damit ergibt sich kein vollständiger „Bonus ohne Beiträge“ für die Erwerbstätigkeit im Alter.
Darüber hinaus ist der Gesetzentwurf noch nicht endgültig verabschiedet, sodass der endgültige Rechtsrahmen derzeit noch nicht rechtsverbindlich ist.
Warum will die Regierung die Aktivrente einführen?
Hauptmotivation ist die demografische Herausforderung: Immer mehr Menschen erreichen das Rentenalter, gleichzeitig sinkt das Erwerbspersonenpotenzial. Mit der Aktivrente soll der Arbeitsmarkt länger erfahrene Kräfte binden und das Wissen älterer Mitarbeitender erhalten werden.
Zugleich soll der Druck auf die gesetzlichen Rentenkassen reduziert werden. Premierminister und führende Regierungsvertreter betonen, dass die Maßnahme freiwillig sei und nicht zu einer generellen Erhöhung des Renteneintrittsalters führen solle.
Wo liegen die Kritikpunkte und Risiken?
Trotz der positiven Intention gibt es erhebliche Vorbehalte. Sozialverbände argumentieren, dass jenes Modell insbesondere besser Verdienenden und Angestellten in systematisch günstigen Beschäftigungsbedingungen zugutekomme, während viele Erwerbstätige im Alter – etwa Minijobber oder Selbstständige – leer ausgehen.
Außerdem wird vor erheblichen Steuerausfällen gewarnt: Die aktuellen Schätzungen gehen von jährlich rund 770 bis 890 Millionen Euro aus, die dem Staat durch diese Regelung entgehen könnten. Weiterhin ist offen, ob die Maßnahme in der Praxis den gewünschten Effekt erzielt – nämlich eine signifikante Erhöhung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter – oder ob sie überwiegend privilegierte Gruppen erreicht.
Ihre praktische Bedeutung: Was sollten Sie jetzt tun?
Wenn Sie bereits das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben oder kurz davorstehen und eine weitergehende berufliche Tätigkeit planen, ist es sinnvoll zu prüfen, ob Ihre Tätigkeit unter die Aktivrente‑Regel fällt.
Entscheidend sind hierbei die Voraussetzungen der sozialen Versicherungspflicht, Ihr Arbeitsumfang sowie das Datum des Rentenbeginns. Wenn Sie dagegen als Selbstständige tätig sind, einen Minijob ausüben oder frühzeitig in Rente gegangen sind, sollten Sie alternative Modelle für Zusatzverdienst und Vorsorge in Betracht ziehen.
Da der Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, empfiehlt sich eine fortlaufende Beobachtung des finalen Gesetzes‑ und Umsetzungsstandes sowie eine Beratung im Steuer‑ und Sozialversicherungsrecht.




