Witwenrente 2026: Plus bei den Freibeträgen – Minus durch Zuschlag

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Die Hinterbliebenenrente ist für viele Familien das finanzielle Sicherheitsnetz in der schwersten Zeit. 2026 bringt spürbare Veränderungen – allerdings anders, als mancherzeit kolportiert.

Höhere Freibeträge schaffen Luft, gleichzeitig greifen neue Anrechnungsregeln, die primär Bezieherinnen und Bezieher einer eigenen Rente treffen können. Dieser Überblick ordnet ein, trennt Fakten von Mythen und zeigt, worauf Betroffene jetzt achten sollten.

Kernpunkte in Kürze

  • Höherer Freibetrag vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026: 1.076,86 € netto monatlich; +228,42 € je waisenrentenberechtigtem Kind.
  • Übersteigt das eigene Nettoeinkommen den Freibetrag, werden 40 % des Mehrbetrags von der Hinterbliebenenrente abgezogen.
  • Sterbevierteljahr: In den drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat keine Einkommensanrechnung; Zahlung in erhöhter Höhe.
  • Große Witwen-/Witwerrente: Grundsatz 55 % (altes Recht 60 %) der Rente des Verstorbenen; Altersgrenze bei Todesfällen 2026: 46 Jahre und 6 Monate.
  • Rentenzuschlag (EM-Bestandsverbesserung) wird ab 1. Dezember 2025 in die eigene Rente integriert und ab dann als Einkommen bei der Hinterbliebenenrente berücksichtigt.
  • Rentenanpassung 2026: Modelle deuten auf rund +3,3 bis +3,37 % hin – endgültige Entscheidung erst im Frühjahr 2026.

So funktioniert die Einkommensanrechnung 2026

Für die Hinterbliebenenrente zählt nicht das Brutto, sondern ein pauschal ermitteltes Netto, das die Deutsche Rentenversicherung über typisierte Abzüge berechnet. Beim Arbeitsentgelt wird pauschal 40 Prozent vom Brutto abgezogen; bei eigenen gesetzlichen Renten gelten typisierte Abzüge von 13 Prozent für Renten mit Beginn vor 2011 und 14 Prozent für Renten ab 2011.

Auch sonstige Einkünfte, etwa aus Vermietung oder Kapital, werden auf diese Weise in ein Netto überführt. Auf Basis dieses Netto-Einkommens wird zunächst der maßgebliche Freibetrag abgezogen; vom verbleibenden Restbetrag werden anschließend 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Wichtig: Die Einkommensanrechnung greift erst nach Ablauf des Sterbevierteljahres.

Freibeträge 2025/2026 und Beispiele

Regelung Betrag / Hinweis
Grundfreibetrag (1.7.2025–30.6.2026) 1.076,86 € netto/Monat
Erhöhung je waisenrentenberechtigtem Kind plus 228,42 € → z. B. mit 1 Kind 1.305,28 €
Anrechnungsquote 40 % des Betrags über dem Freibetrag

Beispiel A (ohne Kind): Eigene Nettorente (pauschal ermittelt) 1.200 €. Freibetrag 1.076,86 €. Übersteigender Betrag 123,14 €. Anrechnung 40 % = 49,26 € – die Witwen-/Witwerrente mindert sich um 49,26 € monatlich.

Beispiel B (mit 1 Kind): Eigene Nettorente 1.200 €. Freibetrag 1.305,28 €. Kein Abzug, da das Einkommen den Freibetrag nicht übersteigt.

Tipp: Waisenrenten sind nicht von der Einkommensanrechnung betroffen; Kinder dürfen unbegrenzt hinzuverdienen.

Sterbevierteljahr: Drei Monate ohne Anrechnung

Vom Todestag bis zum dritten Kalendermonat nach dem Sterbemonat erhalten Hinterbliebene eine erhöhte Leistung – und eigenes Einkommen bleibt unberücksichtigt.

Das verschafft Zeit für Formalitäten und entlastet finanziell in der akuten Phase. Erst ab dem vierten Monat greift die reguläre Hinterbliebenenrente mit Einkommensanrechnung.

Neue Brisanz: Rentenzuschlag zählt ab 1. Dezember 2025 als Einkommen

Viele Betroffene sehen 2026 erstmals Effekte durch den Rentenzuschlag (Verbesserung für Bestands-Erwerbsminderungsrenten). Der Zuschlag wird ab 1.12.2025 nicht mehr separat ausgewiesen, sondern in Entgeltpunkte der eigenen Rente umgerechnet.

Ergebnis: Der Zuschlag ist Teil der eigenen Rente – und wird damit im Rahmen der Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente berücksichtigt. Für Verwitwete mit eigener Rente kann das zu spürbaren Abzügen führen, insbesondere wenn der Freibetrag knapp überschritten wird.

Altersgrenze und Rentenhöhe: Was gilt 2026?

Große Witwen-/Witwerrente: 55 % der Rente des Verstorbenen (bei „altem Recht“ weiterhin 60 %).
Altersgrenze für Todesfälle 2026: 46 Jahre und 6 Monate. Alternativ besteht Anspruch bei Erwerbsminderung oder wenn ein Kind unter 18 (bzw. wegen Behinderung darüber hinaus) erzogen wird.
Kleine Witwen-/Witwerrente: zeitlich befristet, wenn die Voraussetzungen für die große Rente nicht vorliegen (Hinweis: Anrechnungssystematik identisch, aber Leistungshöhe niedriger).

Rentenerhöhung 2026: Plus wahrscheinlich – aber nicht fix

Die Renten werden jährlich zum 1. Juli angepasst. Für 2026 deuten Modellrechnungen auf rund +3,3 bis +3,37 %. Das schlägt sich automatisch auch in Hinterbliebenenrenten und Freibeträgen nieder.

Entscheidend: Verbindlich wird der Satz erst im Frühjahr 2026 festgelegt, wenn die Lohn- und Beitragsdaten des Vorjahres vollständig vorliegen.

Was sollten Hinterbliebene jetzt tun?

Betroffene sollten ihre Bescheide sorgfältig prüfen – besonders, wenn sie eine eigene Rente beziehen und der Rentenzuschlag ab Dezember 2025 relevant wird.

Außerdem gilt: Einkommen sauber nachweisen (Lohn, Rente, Vermietung) und die Unterlagen bereithalten, damit die pauschale Netto-Ermittlung korrekt erfolgen kann; Kinderfreibeträge unbedingt angeben.

Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einzulegen und Beratung in Anspruch zu nehmen – etwa bei Sozialverbänden, der Deutschen Rentenversicherung oder einer unabhängigen Rentenberatung.

Fazit

2026 bringt mehr Spielraum durch höhere Freibeträge – und mehr Reibung durch die Anrechnung des Rentenzuschlags. Wer eine eigene Rente bezieht, sollte die neue Berechnung genau prüfen.

Gleichzeitig gilt: Das Sterbevierteljahr schützt in der ersten Phase vor Kürzungen, und die voraussichtliche Rentenanpassung sorgt ab Juli für ein Plus. Gut informiert zu sein, spart am Ende bares Geld.