Rente: Bezugsgröße 2026 – Mehr Netto für Rentner – aber die Pflegekasse kassiert weiter

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Ab dem 1. Januar 2026 wird in der Sozialversicherung eine neue Bezugsgröße gelten: 3.955 Euro im Monat (vorher 3.745 Euro). Klingt nach trockener Statistik – hat aber sehr handfeste Folgen für Rentnerinnen und Rentner. Denn aus diesem Basiswert leiten sich Freibeträge, Grenzen und Mindestbemessungen ab, die über echte Euro-Beträge im Portemonnaie entscheiden.

Die gute Nachricht vorneweg: Für pflichtversicherte Betriebsrentner in der gesetzlichen Krankenversicherung (KVdR) steigt der monatliche Freibetrag bei Versorgungsbezügen auf 197,75 Euro.

Wer also eine Betriebsrente unterhalb dieses Werts bekommt, zahlt darauf keine Krankenkassenbeiträge. Nur der Teil oberhalb des Freibetrags wird verbeitragt. Das ist eine reale Entlastung – gerade bei kleineren Betriebsrenten.

Aber: In der Pflegeversicherung bleibt alles beim Alten – kein Freibetrag. Wird dort die (gleich hohe) Freigrenze überschritten, fällt der Beitrag auf die gesamte Betriebsrente an.

Und freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner gehen ebenfalls leer aus: Sie profitieren nicht vom Freibetrag. Das sind die bekannten Bruchstellen, die auch 2026 nicht geschlossen werden.

Familienversicherung & Mindestbemessung: zwei Stellschrauben mit Wirkung

Die Bezugsgröße entscheidet auch darüber, ob Angehörige beitragsfrei familienversichert sein können. 2026 gilt: 1/7 der Bezugsgröße = 565 Euro im Monat (bzw. 6.780 Euro im Jahr). Wichtig ist die saubere Trennung zur Minijob-Schwelle, die 2026 auf 603 Euro steigt: Familienversicherung und Minijob-Grenze sind nicht dasselbe. Wer die 565-Euro-Marke regelmäßig übersteigt, riskiert rückwirkende Beiträge.

Für freiwillig gesetzlich Versicherte – darunter fallen auch manche Rentner mit zusätzlichen Einkünften aus Miete, Kapital oder selbstständiger Tätigkeit – steigt die Mindestbemessungsgrundlage der GKV auf 1.318,33 Euro im Monat (1/3 der Bezugsgröße).

Das kann Beiträge nach oben ziehen, selbst wenn real weniger Einkommen fließt. Ein klassischer Stolperstein, der in der Beratung oft erst auffällt, wenn der Bescheid im Briefkasten liegt.

Was bedeutet das in Euro?

Regelungsbereich Wert 2025 → 2026
Bezugsgröße (monatlich) 3.745 € → 3.955 €
KV-Freibetrag Betriebsrente (1/20) 187,25 € → 197,75 €
Familienversicherung Einkommen (1/7) 535,00 € → 565,00 €
GKV-Mindestbemessung (1/3) 1.248,33 € → 1.318,33 €

Beispiel 1 – kleine Betriebsrente:

Betriebsrente 190 €/Monat.
2025: Unter 187,25 €? Nein – 190 € liegen darüber, Beiträge fallen auf 2,75 € an.
2026: Unter 197,75 €? Ja – keine KV-Beiträge. Pflegebeitrag? Fällig, weil die Freigrenze überschritten ist – auf die vollen 190 €.

Beispiel 2 – freiwillig Versicherte:

Freiwillig GKV-versichert, Einnahmen schwanken um 1.000 €.
2026 rechnet die Kasse mindestens mit 1.318,33 € – Beiträge steigen, obwohl real oft weniger Geld reinkommt. Hier lohnt die Einkommensprognose und zeitnahe Belegführung, um zu hohe Vorauszahlungen zu vermeiden.

Beispiel 3 – Familienversicherung des Ehepartners:

Nebeneinkommen 560 €/Monat 2026. Das liegt unter 565 € – Familienversicherung bleibt bestehen. Bei 603 € Minijob wäre zwar der Job geringfügig, die Familienversicherung aber nicht mehr möglich. Das sorgt oft für teure Nachzahlungen.

Erwerbsminderungsrente: Mehr Hinzuverdienst drin

Auch bei der Erwerbsminderungsrente wirkt die höhere Bezugsgröße. Die Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser EM-Rente steigt rechnerisch auf 41.527,50 Euro im Jahr. Je nach individuellem Versicherungsverlauf kann sogar mehr drin sein.

Für Betroffene ist das ein echter Spielraum – aber Vorsicht: Wer Grenzen reißt, riskiert Kürzungen oder Rückforderungen. Deshalb unbedingt vorab prüfen (und im Zweifel schriftlich bestätigen lassen).

Gute Korrekturen – aber mit zu vielen Wenn und Aber

Die jährliche Fortschreibung der Bezugsgröße bringt 2026 spürbare Entlastungen – vor allem für pflichtversicherte Betriebsrentner mit kleinen und mittleren Bezügen. Gleichzeitig bleiben die Systembrüche: kein Freibetrag in der Pflegeversicherung, keine Entlastung für freiwillig Versicherte.

Das ist schwer zu vermitteln – zumal Rentnerinnen und Rentner selten „freiwillig“ sind, sondern durch Lebensläufe und Misch-Einkommen in diese Lücken hineinfallen.

Politisch wäre es endlich Zeit, die uneinheitliche Verbeitragung von Betriebsrenten zu beenden: Ein einheitlicher Freibetrag auch in der Pflegeversicherung und eine faire Lösung für freiwillig Versicherte würden das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken – und bürokratische Streitfälle vermeiden.