Viele staunen erst beim Blick in den Rentenbescheid: Die Rente fรคllt niedriger aus als gedacht. Das passiert, wenn Daten im Verfahren gefehlt haben, wenn der Wortlaut des familiengerichtlichen Beschlusses (Tenor) anders umgesetzt wird als vorgesehen oder wenn spรคtere Gesetzesรคnderungen die Werte verschieben.
Seit 2024/2025 ist klarer geregelt, wie solche Fรคlle korrigiert werden kรถnnen. Entscheidend ist, welches Vorgehen passt, ab wann es wirkt und in welchen Konstellationen sich der Aufwand wirklich lohnt.
Inhaltsverzeichnis
Grundrenten-Entgeltpunkte und alte Entscheidungen: Was Gerichte derzeit sagen
Die zusรคtzlichen Entgeltpunkte aus der Grundrente gehรถren zur gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb werden sie grundsรคtzlich im Versorgungsausgleich berรผcksichtigt. รltere, bereits rechtskrรคftige Entscheidungen lassen sich aber nur รถffnen, wenn die strengen gesetzlichen Voraussetzungen fรผr eine Abรคnderung erfรผllt sind.
Dazu braucht es eine klar nachweisbare, spรผrbare Wertรคnderung โ bloรe Vermutungen oder pauschale Neubewertungen reichen nicht aus. Folge: Gerichte fordern konkrete Belege fรผr Verรคnderungen innerhalb der gesetzlichen Systeme. Betriebs- oder Privatversorgungen, die schon extern geteilt wurden, werden deshalb nur noch selten komplett neu aufgerollt.
Abรคnderung: starkes Werkzeug mit hohen Hรผrden โ und Wirkung erst ab Antrag
Mit einer Abรคnderung kann man Verรคnderungen berรผcksichtigen, die nach der Ehezeit eingetreten sind. Das gelingt aber nur, wenn zwei Hรผrden gleichzeitig genommen werden: Erstens muss sich der Wert um mindestens fรผnf Prozent verรคndert haben, und zweitens muss zusรคtzlich ein gesetzlicher Mindestbetrag erreicht werden โ in der Regel ein Prozent der Bezugsgrรถรe (bei Kapitalwerten 120 Prozent der Bezugsgrรถรe).
Sind beide Schwellen รผberschritten, darf das Gericht die alte Entscheidung fรผr dieses konkrete Anrecht neu fassen. Wichtig fรผr die Praxis: Die Abรคnderung wirkt nicht rรผckwirkend, sondern erst ab dem Monat nach Antragseingang. Frรผhestens gestellt werden kann der Antrag zwรถlf Monate vor dem voraussichtlichen Rentenbeginn. Wer spรคter dran ist, verschenkt dauerhaft Geld.
Anpassung nach Todesfall: Kรผrzung kann enden โ unter engen Bedingungen
Stirbt die ausgleichsberechtigte Person, kann die laufende Kรผrzung der Rente der ausgleichspflichtigen Person beendet werden.
Das Gesetz zieht hier eine klare Grenze: Eine Anpassung kommt nur in Betracht, wenn aus dem รผbertragenen Anrecht hรถchstens 36 Monate Leistungen geflossen sind. Die Entlastung greift ab dem Folgemonat. Hinterbliebenenleistungen aus dem รผbertragenen Anrecht bleiben unberรผhrt; es geht ausschlieรlich darum, die fortlaufende Kรผrzung der anderen Rente zu stoppen.
Wenn der Rentenbescheid nicht zum Gerichtsbeschluss passt: Fehler korrigieren, aber nicht beim Familiengericht
Oft liegt das Problem nicht im Beschluss, sondern in der Umsetzung. Weicht der Rentenbescheid vom Tenor ab, ist nicht das Familiengericht zustรคndig. Dann lรคuft die Korrektur รผber das Sozialverwaltungsverfahren. Auch ein bereits bestandskrรคftiger Bescheid lรคsst sich รผberprรผfen, wenn er von Anfang an rechtswidrig war. Lรคsst sich der Fehler belegen, wird der Bescheid neu berechnet und korrigiert. Das ist rechtlich kein โzweiter Versorgungsausgleichโ, sondern schlicht die Berichtigung eines Verwaltungsfehlers.
Wo Korrekturen heute realistische Chancen haben
Gute Aussichten bestehen dort, wo sich Werte innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung objektiv verschoben haben und das nachweisbar ist. Das kann zum Beispiel passieren durch gesetzliche Aufwertungen von Kindererziehungszeiten in รคlteren Beschlรผssen oder โ je nach Fallgruppe โ durch Grundrenten-Entgeltpunkte, wenn die doppelte Schwelle tatsรคchlich รผberschritten wird.
Hรคufig fรผhren auch Fehler bei der ersten Umsetzung im Rentenbescheid zu Korrekturen, sobald Widerspruch oder รberprรผfung sauber begrรผndet und fristgerecht auf den Weg gebracht werden.
Warum viele Antrรคge scheitern โ und manche unerwartet Erfolg haben
Zahlreiche Abรคnderungsantrรคge scheitern an den gesetzlichen Hรผrden. Unterschiede in der โDynamikโ allein โ etwa wenn eine extern geteilte Betriebsrente anders steigt als die gesetzliche Rente โ genรผgen nicht. Ohne belegbare Wertรคnderung und einen klar festgelegten Stichtag bleibt die Tรผr zu.
Umgekehrt kรถnnen Fรคlle, die zunรคchst aussichtslos wirken, erfolgreich sein, wenn sich Rechenfehler nachweisen lassen oder wenn gesetzlich ausgelรถste Sprรผnge den Ausgleichswert tatsรคchlich deutlich verรคndern. Die aktuelle Linie erhรถht daher nicht automatisch die Erfolgsquote, sie grenzt nur genauer ein, in welchen Konstellationen Antrรคge durchgehen.
Was sich seit 2024 konkret verรคndert hat โ und warum Timing alles ist
Grundrenten-Entgeltpunkte sind inzwischen eindeutig: Sie sind ausgleichsreif innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Fรผr eine Abรคnderung zรคhlen sie aber nur, wenn die doppelte Schwelle รผberschritten wird und die jeweiligen รbergangsvorschriften passen. Der Fokus der Abรคnderung liegt weiterhin auf den Regelยญsystemen der gesetzlichen Sicherung; extern geteilte Betriebs- oder Privatversorgungen werden nur noch selten komplett neu bewertet.
Immer wichtiger wird das Timing: Die Wirkung setzt ausschlieรlich fรผr die Zukunft ein, und ein Abรคnderungsantrag ist frรผhestens ein Jahr vor dem erwarteten Rentenbeginn mรถglich. Wer diese Frist verpasst, lรคsst Monat fรผr Monat Geld liegen.