Schwerbehinderung: Größere und teurere Wohnung kann angemessen sein

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Wer mit Schwerbehinderung lebt, benötigt oft mehr Platz. Türen müssen breiter sein. Hilfsmittel benötigen Bewegungsflächen. Pflegedienste benötigen Stellflächen. In der Grundsicherung kann das höhere Wohnkosten rechtfertigen. Die starre Grenze der Kommune gilt dann nicht immer. Das zeigen Urteile und klare Regeln. Sie erfahren hier, wann Träger Mehrkosten übernehmen und wie Sie vorgehen.

Angemessenheit ist kein starrer Deckel

„Angemessen“ richtet sich nach lokalen Konzepten. Diese berechnen Mietpreise und Wohnflächen. Für Menschen mit Behinderung gelten jedoch Ausnahmen. Erforderlich ist eine Einzelfallprüfung. Zugangshemmnisse auf dem Wohnungsmarkt zählen mit. Wer wegen Behinderung schwer fündig wird, darf keine Nachteile tragen. Dann können höhere Quadratmeterpreise zulässig sein.

Barrierefrei kostet oft mehr – und darf mehr kosten

Barrierefreie Wohnungen sind häufig teurer. Ursachen sind Umbauten, Aufzüge und Grundrisse. Solche Mehrkosten dürfen anerkannt werden. Maßgeblich ist der behinderungsbedingte Bedarf. Entscheidend sind konkrete Gründe der Person. Steigt der Preis wegen Barrierefreiheit, muss der Träger dies beachten.

Mehr Wohnfläche: Häufig bis zu 15 m² zusätzlich

Viele Richtwerte kennen Zuschläge. Für Rollstuhlnutzer oder Blinde werden oft 15 m² mehr akzeptiert. Auch bei hohem Pflegebedarf sind Zuschläge möglich. Ein Automatismus besteht jedoch nicht. Der Bedarf muss nachvollziehbar belegt sein. Die Wohnung muss insgesamt noch angemessen sein.

Nachweise: So überzeugen Sie die Leistungsstelle

Legen Sie den Schwerbehindertenausweis vor. Nennen Sie Merkzeichen und Pflegegrad. Fügen Sie ein ärztliches Attest hinzu. Beschreiben Sie Hilfsmittel mit Maßen. Erklären Sie Abläufe der Pflege zu Hause. Zeigen Sie, warum Standardflächen nicht reichen. Dokumentieren Sie Besichtigungen und Absagen. So belegen Sie Zugangshemmnisse plausibel.

Zusicherung vor dem Mietvertrag einholen

Planen Sie einen Umzug, sprechen Sie zuerst mit dem Träger. Bitten Sie um eine schriftliche Zusicherung. Das ist wichtig oberhalb der Richtwerte. Ohne Zusicherung drohen Leistungslücken. Nennen Sie Objekt, Größe und Kaltmiete. Fügen Sie Grundriss und Bedarfslage bei. Verlangen Sie eine begründete Entscheidung.

Karenzzeit verschafft Zeit – mit Grenzen

Seit der Reform gilt eine Karenzzeit. Im ersten Jahr zählen die tatsächlichen Wohnkosten. Das gilt in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es gilt auch in der Grundsicherung im Alter. Heizkosten werden gesondert geprüft. Danach greift wieder die Angemessenheit. Unterbrechungen verändern die Fristen. Eine neue Karenzzeit beginnt nicht sofort.

Eigenheim: Diese Posten sind regelmäßig anerkennbar

Auch Eigentümer können Leistungen erhalten. Anerkennbar sind angemessene Schuldzinsen. Hinzu kommen Grundsteuer und Erbbauzins. Die Wohngebäudeversicherung zählt ebenfalls. Übliche Nebenkosten sind wie bei Mietern zu behandeln. Unabweisbare Reparaturen können übernommen werden. Notwendig ist stets die Erforderlichkeit. Holen Sie Zusagen vorher ein.

Rechtsprechung stärkt den Einzelfall

Gerichte betonen die Einzelfallprüfung. Barrierebedarfe wiegen schwer. Wer wegen Behinderung seltene Angebote findet, bekommt mehr Zeit. Höhere Mieten können dann angemessen sein. Auch größere Flächen sind möglich. Entscheidend sind Belege und Marktlage. Dokumentierte Suchbemühungen helfen.

Praxis: So setzen Sie Ihren Anspruch durch

Starten Sie mit einer kurzen Bedarfsdarstellung. Listen Sie Hilfsmittel und Bewegungsflächen. Fügen Sie Atteste und Bescheinigungen bei. Beschreiben Sie die Wohnungssuche detailliert. Heben Sie Barriere-Mehrkosten hervor. Bitten Sie um eine schriftliche Zusicherung. Benennen Sie die konkrete Wohnung. Verlangen Sie eine Entscheidung mit Begründung. Legen Sie Widerspruch ein, falls nötig. Reichen Sie fehlende Unterlagen sofort nach.

Häufige Fehler vermeiden

Schließen Sie keinen Vertrag ohne Zusicherung. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Aussagen. Legen Sie Ablehnungen nicht ungeprüft hin. Prüfen Sie Richtwerte der Kommune genau. Passen Sie die Begründung daran an. Halten Sie Fristen strikt ein. Bewahren Sie Nachweise geordnet auf.

Beispiel: Rollstuhl und ambulanter Pflegedienst

Eine alleinlebende Person nutzt einen Aktivrollstuhl. Zusätzlich kommt täglich ein Pflegedienst. Die Standardfläche genügt nicht. Der Flur benötigt Wendeflächen. Bad und Küche benötigen Bewegungsradien. Die Pflegekraft benötigt Platz für Hilfsmittel. Hier ist ein Zuschlag plausibel. Eine höhere Nettokaltmiete kann angemessen sein.

Beratung und Rechtsschutz nutzen

Holen Sie Unterstützung bei Sozialverbänden. Lassen Sie Anträge vorab prüfen. Bitten Sie um Formulierungshilfen. Nutzen Sie unabhängige Beratung. Bei Ablehnung hilft Widerspruch. Reichen Sie neue Nachweise zeitnah ein. Bei Eilbedürftigkeit prüfen Sie Eilanträge. So sichern Sie die Unterkunft.