Schwerbehinderung: GdB erhöhen – Diese Unterlagen verlangen die Gerichte – Urteil

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Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat die Berufung abgewiesen (L 8 SB 2956/23). Der Kläger erhält keinen GdB 50. Der festgestellte Gesamt-GdB bleibt bei 30 ab 07.08.2018. Für Sie wichtig: Das Gericht zeigt klare Maßstäbe. Entscheidend sind belastbare Befunde und die reale Teilhabe.

Der Fall in Kürze

Der Kläger, Jahrgang 1971, beantragte einen höheren GdB. Er verwies auf Depressionen, chronische Schmerzen und Rückenprobleme. Das Sozialgericht Stuttgart hatte 2023 einen GdB 30 festgesetzt. Dagegen ging er in Berufung. Das LSG bestätigte am 21.03.2025 den GdB 30. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Streitpunkt war allein die Höhe des GdB. Merkzeichen spielten keine Rolle.

Warum die 50 nicht erreicht wurden

Das Gericht sah keine schwere Teilhabeeinschränkung. Der Mann arbeitete wieder. Er trieb Sport. Er reiste. Er pflegte soziale Kontakte. Eine engmaschige Psychotherapie fand nicht statt. Eine strukturierte Schmerztherapie fehlte ebenfalls. Medikamente nutzte er nicht fortlaufend. Die Befunde zeigten keine gravierenden Defizite. Das reichte nicht für GdB 50.

Psychische Erkrankungen richtig belegen

Psychische Störungen können hohe Werte begründen. Sie müssen jedoch aktuell belegt sein. Das Gericht verlangt nachvollziehbare Behandlung. Dazu zählen regelmäßige Sitzungen. Dazu zählt ein strukturierter Therapieverlauf. Verdachtsdiagnosen genügen nicht. Entscheidend sind gesicherte Diagnosen. Entscheidend sind Funktionsfolgen im Alltag.

Beschreiben Sie konkrete Leistungsgrenzen. Dokumentieren Sie Konzentration, Ausdauer und Belastbarkeit. Zeigen Sie, wie oft Sie ausfallen. Zeigen Sie, was im Haushalt nicht mehr geht.

Chronische Schmerzen und Wirbelsäule

Schmerzen zählen nur begrenzt als Zusatz. Die Grundsätze rechnen übliche Schmerzen mit ein. Höhere Werte erfordern Besonderheiten. Nötig sind objektive Befunde. Nötig ist eine ärztlich begleitete Schmerztherapie. Nötig sind Wirkprotokolle zur Medikation. Im Fall fehlten diese Punkte. Es gab keine neurologischen Ausfälle. Das Gangbild war unauffällig. Deshalb blieb es bei einer leichten Einschränkung. Der Einzel-GdB für den Rumpf stieg nicht.

So wird der Gesamt-GdB gebildet

Einzel-Werte werden nicht addiert. Maßgeblich ist die Gesamtsicht. Überschneidungen werden abgezogen. Ausgangspunkt ist der höchste Einzel-Wert. Erst dann prüft die Behörde Verstärkungen. Leichte Leiden erhöhen selten den Gesamt-Wert. Ein GdB 10 ändert oft nichts. Ein GdB 20 erhöht häufig ebenfalls nicht. Nur deutliche Zusatzfolgen rechtfertigen Pluspunkte.

Typische Fehler vermeiden

Viele Anträge scheitern an Lücken. Behandlungen laufen unregelmäßig. Befunde sind veraltet. Schilderungen bleiben allgemein. Es fehlen Funktionsangaben. Es fehlen konkrete Beispiele aus dem Alltag. Es gibt Widersprüche zwischen Angaben und Verhalten. Genau das sah das Gericht hier. Die Tagesstruktur war stabil. Freizeitaktivitäten liefen weiter. Das schwächte die Forderung nach 50.

Handlungsschritte für Betroffene

So stärken Sie Ihren Antrag:

  • Sammeln Sie aktuelle Berichte der letzten zwölf Monate.
  • Führen Sie ein Funktions-Tagebuch mit täglichen Grenzen.
  • Dokumentieren Sie Therapietermine und Therapieziele.
  • Legen Sie einen Medikamenten- und Nebenwirkungsplan bei.
  • Fügen Sie arbeitsbezogene Nachweise hinzu.
  • Beschreiben Sie Wegefähigkeit, Haushalt und soziale Teilhabe präzise.

Halten Sie Ihre Unterlagen konsistent. Stimmen Sie Aussagen, Befunde und Alltag ab. Bitten Sie Behandler um klare Funktionsbeschreibungen. Verzichten Sie auf Pauschalbegriffe. Benennen Sie konkrete Tätigkeiten, die nicht mehr gelingen.

Besonderheiten für Bürgergeld-Beziehende

Der GdB ersetzt keine Erwerbsprüfung. Er hilft jedoch bei Nachteilsausgleichen. Ein höherer GdB kann Wege erleichtern. Etwa bei Mehrbedarfen wegen Mobilität. Oder bei Hilfsmitteln. Wichtig ist die aktuelle medizinische Lage. Jobcenter fragen nach Mitwirkung. Reichen Sie Unterlagen vollständig ein. Nutzen Sie Beratungsstellen für Struktur und Fristen. Prüfen Sie bei Verschlechterung eine Neufeststellung.

Hinweise für Rentnerinnen und Rentner

Ein GdB ab 50 bringt den Schwerbehindertenausweis. Damit sind steuerliche Nachteilsausgleiche möglich. Auch besondere Kündigungsschutzrechte im Arbeitsleben bestanden früher. Im Ruhestand zählen vor allem Freibeträge. Dazu kommen Vergünstigungen im Alltag.

Beispiele sind ÖPNV-Ermäßigungen. Oder Parkerleichterungen mit Merkzeichen. Ein GdB 30 reicht dafür meist nicht. Sammeln Sie daher belastbare Nachweise. Prüfen Sie die Entwicklung regelmäßig. Stellen Sie einen Änderungsantrag bei Verschlechterung.

Gleichstellung ab GdB 30: Chancen im Job

Ein GdB 30 kann reichen. Sie können eine Gleichstellung beantragen. Die Agentur für Arbeit prüft die Gefährdung des Arbeitsplatzes. Eine Gleichstellung verbessert den Schutz im Job. Sie erhalten ähnlichen Schutz wie Schwerbehinderte. Das unterstützt vor allem bei Anpassungen. Beispiele sind Arbeitszeit, Pausen oder Einsatzort. Voraussetzung ist eine aktuelle Beschäftigung. Und eine nachvollziehbare Gefährdung.

Widerspruch oder Neufeststellung?

Widerspruch lohnt, wenn Neues vorliegt. Legen Sie frische Befunde vor. Legen Sie Therapiepläne vor. Führen Sie Funktionsnachweise an. Ohne neue Substanz sinken Chancen. Bei klarer Verschlechterung ist ein Neufeststellungsantrag oft besser. Achten Sie auf Zeitpunkte. Der Stichtag steuert die Bewertung. Bitten Sie Behandler um Datierung der Befunde. So klären Sie den Verlauf.