Viele Rentner planen den Ruhestand im Ausland. Die gute Nachricht: Ihre deutsche Rente wird grundsätzlich weltweit gezahlt. Seit dem 1. Oktober 2013 entfällt die frühere Kürzung auf 70 Prozent in Nicht-Vertragsstaaten. Das gilt für Deutsche und für Menschen anderer Staatsangehörigkeit mit deutschem Rentenanspruch.
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Volle Rente auch außerhalb von Abkommensstaaten
Die Deutsche Rentenversicherung bestätigt: Renten fließen in der Regel ohne Abzüge. Jährlich werden rund 1,8 Millionen Renten in mehr als 150 Länder überwiesen. Das betrifft Auswanderer und ehemalige Beschäftigte mit deutschem Versicherungsverlauf gleichermaßen.
Wichtige Ausnahme: besondere Zeiten in der Rente
Es gibt eng begrenzte Ausnahmen. Enthält die Rente besondere angerechnete Zeiten, kann ein Wohnsitz außerhalb der EU oder außerhalb von Abkommensstaaten die Zahlung begrenzen. Das betrifft zum Beispiel Zeiten nach dem Fremdrentengesetz. Lassen Sie sich deshalb vor dem Umzug beraten.
Ausland kann die Höhe in Einzelfällen beeinflussen
Eine Rentenzahlung ins Ausland ist grundsätzlich möglich. Die Höhe kann sich jedoch durch die rechtlichen Rahmenbedingungen am Wohnort ändern. Ein beibehaltenes deutsches Konto verhindert das nicht. Klären Sie offene Punkte vorab mit der DRV.
Konto im Ausland oder in Deutschland: so läuft die Zahlung
Die DRV überweist auf ein Konto Ihrer Wahl. Das gilt für Konten im In- und Ausland. Außerhalb des SEPA-Raums übernimmt die DRV nur die Gebühren bis zur ersten Korrespondenzbank. Weitere Bankkosten können anfallen. Alternativ ist in manchen Ländern eine Scheckzahlung möglich. Das dauert länger und verursacht oft Gebühren.
Lebensbescheinigung: jährlich Fristen beachten
Wohnen Sie dauerhaft im Ausland, benötigt der Renten Service der Deutschen Post einmal pro Jahr eine Lebensbescheinigung. Sie erhalten das Formular meist Mitte des Jahres. Die Bestätigung ist bei Behörden, Banken, Rentenversicherungsträgern oder Auslandsvertretungen möglich. Es gibt auch einen digitalen Lebensnachweis. Reagieren Sie zügig, damit es nicht zu Zahlungspausen kommt.
Umzugsschritte: so vermeiden Sie Auszahlungspausen
Melden Sie den Umzug mindestens zwei Monate vorher dem Renten Service. Geben Sie die neue Anschrift und die Bankverbindung an. Prüfen Sie, ob Ihr künftiger Wohnstaat EU-Mitglied, EFTA-Staat oder Abkommensstaat ist. Klären Sie früh, ob bei Ihnen Zeiten nach dem Fremdrentengesetz enthalten sind. Vereinbaren Sie eine DRV-Beratung und nehmen Sie Nachweise mit. So sichern Sie eine unterbrechungsfreie Zahlung.
EU, EFTA und Abkommensstaaten: was zählt?
In der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gelten die Koordinierungsregeln des Europarechts. Deutschland hat zudem bilaterale Abkommen mit zahlreichen weiteren Staaten. In beiden Gruppen fließt die Rente in aller Regel vollständig. Einzelfälle mit angerechneten Auslandszeiten können abweichen.
Nicht-Vertragsstaaten: worauf Sie achten sollten
Auch in vertragslosen Staaten wird die deutsche Rente seit 2013 grundsätzlich ohne Kürzung gezahlt. Prüfen Sie jedoch Zusatzaspekte wie Bankgebühren, Lebensbescheinigung, Postlaufzeiten und mögliche Einschränkungen bei speziellen Anrechnungszeiten. Planen Sie ausreichend Vorlauf ein und halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell.
Planung zahlt sich aus
Ihre deutsche Rente folgt Ihnen fast überallhin. Die volle Zahlung ist der Regelfall. Ausnahmen betreffen besondere Zeiten und einzelne Konstellationen außerhalb von EU und Abkommensstaaten. Wer früh mit der DRV spricht, Formulare fristgerecht einreicht und die Zahlungswege klärt, vermeidet Ärger und Verzögerungen.