Bürgergeld: Fristfalle Überprüfungsantrag – Verlorene Nachzahlungen vermeiden

Lesedauer 2 Minuten

Wer eine abschließende Entscheidung zu seinem Bürgergeld erst lange nach Ende des Bewilligungszeitraums erhält, hat oft nur wenige Wochen Zeit, um fehlende Leistungen nachzufordern. In den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (FW 41a38) stehen dabei fehlerhafte Jahresangaben – mit teuren Folgen für Betroffene.

Einjahresfrist – ein enger Zeitkorridor

§ 44 SGB X bietet einen späten Rettungsanker: Wer eine rechtswidrige abschließende Festsetzung bekommt, kann eine Nachzahlung verlangen – aber nur für das aktuelle Kalenderjahr und das davor. Beispiel: Der vorläufige Zeitraum Juli bis Dezember 2023 wird erst im Dezember 2024 endgültig festgesetzt. Dann muss der Überprüfungsantrag noch im Dezember 2024 eingehen. Ein Antrag im Januar 2025 greift nicht mehr; Geld für 2023 ist verloren.

Falsche Beispiele in den BA-Weisungen

Die BA erklärt die Frist in FW 41a38 mit Tabellen, in denen Monatsangaben verrutschen. Ein Beispiel rechnet mit einem Bescheid aus 2024, startet aber im Jahr 2023. Wer sich daran orientiert, stellt den Antrag zu spät – und verliert gleich mehrere Monatsbeträge.

Extremfall: Nur ein Tag Zeit

Das Jobcenter kann den Endbescheid am 31. Dezember 2024 zustellen. Dann endet die Nachzahlungsfrist noch am selben Tag um 24 Uhr. Solche Fälle sind selten, aber möglich – und sie zeigen, wie knapp es werden kann.

Kein Endbescheid? Automatisches Risiko

Kommt keine abschließende Festsetzung, wird der vorläufige Bescheid nach zwölf Monaten automatisch endgültig (§ 41a Abs. 5 Nr. 2 SGB II). Die Einjahresfrist für Nachzahlungen läuft ebenfalls ab, ohne dass ein neuer Bescheid eine reguläre Widerspruchsfrist auslöst. Nur ein rechtzeitig beantragter Endbescheid verhindert den Fristverlust.

Ist Ihr Bürgergeld-Bescheid korrekt?

Lassen Sie Ihren Bescheid kostenlos von Experten prüfen.

Bescheid prüfen

Vier Jahre für Rückforderungen – ein Jahr für Nachzahlungen

Die Bundesagentur erinnert im selben Rundschreiben daran, dass Jobcenter vier Jahre Zeit haben, überhöhte Zahlungen zurückzufordern. Leistungsberechtigten bleibt nur ein Jahr, um mehr Geld einzufordern. Diese ungleiche Fristenlogik sorgt für zusätzliche Rechtsunsicherheit.

Praktische Tipps: So handeln Sie richtig

Endbescheid prüfen: Zustelldatum sofort notieren.
Frist berechnen: Aktuelles und vorheriges Kalenderjahr ab Zustellung zählen.
Früh reagieren: Antrag nicht aufschieben – Ansprüche schriftlich sichern.

Kritik an der BA-Berechnung

Im ersten BA-Beispiel verliert die betroffene Person einen Teil der Nachzahlung für Juli bis Dezember 2023, weil die Behörde den Fristbeginn auf den jeweiligen Leistungsmonat legt. Sozialrechtler Bernd Eckhardt hält das für falsch: Nach § 44 Abs. 6 SGB II entstehe ein summarischer Gesamtanspruch am Ende des Bewilligungsabschnitts. Danach müsste die Jahresfrist erst ab diesem Datum laufen und der volle Anspruch erhalten bleiben. Klärende Urteile stehen noch aus.

Was Beratungsstellen empfehlen

Berater raten, jede abschließende Festsetzung sofort zu prüfen und nötigenfalls Widerspruch einzulegen. Während des Widerspruchsverfahrens gelten die engen Nachzahlungsgrenzen nicht; das Jobcenter muss dann die volle Summe auszahlen. Für ältere Zeiträume bleibt nur der Überprüfungsantrag – und damit die strenge Einjahresfrist.

Ausblick

Die Fristenfalle offenbart die Diskrepanz zwischen Gesetzeslogik und Verwaltungspraxis. Solange der Gesetzgeber keine klareren Regeln schafft, hilft nur schnelles Handeln. Speichern Sie die oben genannten Schritte als Checkliste – sie entscheiden oft über mehrere Hundert Euro.