Zum 1. Juli 2025 erhöht sich der aktuelle Rentenwert bundesweit um 3,74 Prozent. Das bedeutet: Wer bislang eine gesetzliche Monatsrente von 1 000 Euro bezogen hat, erhält künftig 1 037,40 Euro.
Frühere Rentenerhöhung auf dem Konto – aber nur für Renten vor April 2004
Rund zehn Millionen Ruheständler sehen den höheren Betrag schon einen Tag vor dem offiziellen Stichtag – am 30. Juni 2025. Der Grund liegt in den unterschiedlichen Fälligkeitsregeln für Bestands- und Neurenten.
Für Renten, die vor dem 1. April 2004 begonnen haben, sieht § 272a SGB VI eine vorschüssige Auszahlung zu Beginn des Monats vor. Wer erst ab diesem Datum Rente bezieht, fällt unter § 118 SGB VI und bekommt seine Leistung nachschüssig am letzten Bankarbeitstag. Damit landet die erste erhöhte Zahlung für diese Gruppe erst am 31. Juli 2025 auf dem Konto.
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Das nominale Plus wird zum Netto-Dämpfer
So erfreulich die Erhöhung wirkt, viele Empfänger werden im Juli trotzdem weniger Geld zur Verfügung haben als erwartet. Hintergrund ist der seit 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte gestiegene Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung: Er wurde von 3,4 auf 3,6 Prozent angehoben, trifft Rentner jedoch erst mit der Juli-Zahlung.
Einmalige Nachzahlung von sechs Monatsbeiträgen
Die Deutsche Rentenversicherung zieht den höheren Satz nicht nur für die Zukunft ein, sondern verrechnet in einem Schritt auch die Differenz für das erste Halbjahr 2025. Effektiv werden damit zusätzlich 1,2 Prozent der Bruttorente abgebucht (0,2 Prozent × sechs Monate).
Für eine Bruttorente von 1 500 Euro bedeutet das einen einmaligen Abzug von rund 18 Euro; erst ab August kommt das volle Rentenplus zur Geltung.
Rentenanpassungsmitteilungen: Pflichtlektüre zwischen Mitte Juni und Ende Juli
Zwischen dem 14. Juni und dem 23. Juli 2025 versendet der Renten Service der Deutschen Post im Auftrag der Rentenversicherung die Rentenanpassungsmitteilungen. Das Schreiben nennt den neuen Bruttobetrag, alle Sozialabzüge und den exakten Auszahlungsbetrag.
Es dient als wichtiger Nachweis gegenüber Finanzamt, Krankenkasse oder Wohngeldstelle und kann – weil es sich rechtlich um einen Bescheid handelt – binnen eines Monats mit Widerspruch angefochten werden.
Kontrolle lohnt sich: alter Beleg gegen neuen Bescheid
Fachleute wie der Rentenanwalt Peter Knöppel raten, die Abrechnung aus dem Juni 2024 neben die Juli- oder August-Abrechnung 2025 zu legen. So lassen sich Rentenerhöhung, Pflegebeitrags-Nachzahlung und eventuelle Änderungen beim Zusatzbeitrag der Krankenkasse auf einen Blick erkennen.
Bei Unklarheiten sollte der Bescheid nicht an die Rentenversicherung selbst, sondern an einen unabhängigen, gerichtlich zugelassenen Rentenberater gehen – Fristen beachten schützt vor dem Verlust von Ansprüchen.
Ausblick
Auch wenn das Rentenplus 2025 durch höhere Sozialabgaben zunächst geschmälert wird, bleibt unter dem Strich ein spürbarer Zuwachs.
Wer seine Zahlungsmodalitäten kennt, die Juli-Effekte richtig einordnen und die Rentenpost sorgfältig prüfen lässt, sorgt dafür, dass die Erhöhung vollständig im Portemonnaie ankommt. Die gesetzlich garantierte Dynamik zeigt dabei einmal mehr, dass Rentnerinnen und Rentner – wenn auch mit Verzögerungen – weiterhin an der Lohnentwicklung teilhaben.