Bundesverfassungsgericht: Bildungs-Teilhabepaket muss neu geregelt werden

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilte am 07.08.2020, dass die Sozialhilfeleistungen für Kinder und Jugendliche neu geregelt werden müssen.

Zu hohe Lasten für Kommunen

In ihrem Urteil verwiesen die Verfassungsrichter darauf, dass das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche, welches 2011 eingeführt wurde, um nicht nur Kinder von Sozialhilfeempfängern, sondern auch Kinder in Kindestagesstätten und Kinder aus Familien, die nur Wohngeld, aber keine anderen Sozialleistungen beziehen, zu unterstützen.

Das Paket war damals als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eingeführt worden, in welchem dieses kritisiert hatte, dass insbesonderedie Existenzsicherung von Kindern und Jugendlichen von den Sozialleistungen nicht ausreichend abgedeckt wurde. Jetzt entschieden die Richter, dass die Ausweitung der Aufgaben der Kommunen durch das Teilhabepaket, zu weitreichend und damit nicht verfassungskonform gewesen seien.

Umstrittenes Teilhabepaket muss bis 2021 neu geregelt werden

Die organisatorischen, personellen und finanziellen Belastungen, die mit dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche einhergegangen sind, seien „mehr als unerheblich“ gewesen, so die Richter. Daher muss der Gesetzgeber bis Ende 2021 eine Neuregelung umsetzen. Passiert das nicht, können die Sozialämter keine Bildungs- und Teilhabeleistungen mehr zur Verfügung stellen.

Die Neuregelung wäre eine gute Möglichkeit, das kritisierte Teilhabepaket grundsätzlich zu überarbeiten und zu gewährleisten, dass Kinder von Sozialleistungsempfängern angemessene Unterstützung erhalten. Bisher erreichten die Leistungen viele Bedürftige nicht. Von Erhöhungen anderer Leistung wie dem Kindergeld profitieren Kinder von Hartz IV-Empfängern beispielsweise nicht. Damit werden die Schwächsten der Gesellschaft systematisch benachteiligt.

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