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Neue Düsseldorfer Tabellle 2010

Düsseldorfer Tabelle:

Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf drei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang.

Ab Januar 2010 neue Düsseldorfer Tabelle

Der Bundesrat hatte schon am letzten Freitag dem sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz zugestimmt. Im Zuge dessen wurde ebenfalls das Kindergeld angepasst. Somit erhalten Eltern ab dem ersten Januar 2010 für das erste Kind 184 Euro, für das zweite Kind 190 Euro und ab dem 4. Kind 215 Euro. Das "sächliche Existenzminimum" wird ab ersten Januar auf 2,184 Euro erhöht. Durch diese Änderungen ergibt sich eine Neufassung der Düsseldorfer Tabelle. Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten durch den Unterhaltspflichtigen. Sie beruht auf Vereinbarungen zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten. Die Düsseldorfer Tabelle dient dazu, eine Orientierung in Streitfragen zu bieten, um den außergerichtlichen Weg bei Streitigkeiten zu erleichtern. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar.

Eine konkrete Neufassung mit Zahlen der Düsseldorfer Tabelle liegt jedoch erst ab Januar 2010 vor. Bis dahin gelten die Angaben aus der Düsseldorfer Tabelle 2009. Als Beispiel: Bei einem 100 Prozent Satz (netto Einkommen 1.500 Euro) liegt die Höhe des Bedarfes für das erste Kind bei 281 Euro. Der Betrag unterliegt weiterer Berechnungen von Abzügen des Unterhaltspflichtigen, die mit einfließen. Wissenswert für Erwerbslose: Das Existenzminimum für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige liegt bei 770 EUR. Die Düsseldorfer Tabelle 2009 erhalten Sie hier als PDF Dokument. (22.12.2009)

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